• Hallo,


    heute kam der befürchtete Ablehnungsbescheid.


    Ich hatte im Februar 2009 eine MKK als Rehamaßnahme.


    Ablehnung der Kasse lt. Begutachtung MDK: Dieser stellte fest, dass bei Ihnen und Ihrem Kind momentan eine Kurnotwendigkeit für eine stationäre Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme nicht erkennbar ist. Der Arzt des MDK empfiehlt eine ambulante Behandlung am Wohnort.


    *****
    Hatte damals u.a. schon Tinnitus, Allergien, allg. Asthma, Erschöpfungssymptome. Meine Kleine hatte Neurodermites.


    Jetzt sind bei mir Gelenkschmerzen und Erweiterung der Allergien zugekommen. Bei meiner Kleinen ADHS und nächtliches Einnässen.


    Habe aufgrund der ADHS (Dez. 2010 festgestellt) kaum noch Zeit für mich, für Behandlungen, Therapien ect. Bin auf Arbeit schon mit den Stunden runter gegangen, zZ stehen eben die Therapien der Kleinen im Vordergrund. Ich stehe kurz vorm BurnOut.


    Kur nicht erkennbar? Also hatte vor zwei Jahren mit fast ähnlichen Attesten (nur weniger Krankheiten) eine Kur problemlos bekommen. Auch hatte ich keine Vorsorge sondern Reha beantragt. Ich habe das Gefühl, dass es sich hierbei um ein Standartschreiben handelt und gar nicht speziell auf mein Antrag eingegangen wurde.


    Bin gerade dabei, den Widerspruch zu verfassen. Hat jemand noch einen guten Tip?


    LG Trixi


    Lasse mich nicht unterkriegen!

  • Vielleicht einfach mal extra hervorheben, aus welchen Gründen ambulante Maßnahmen nicht durchführbar sind.

  • Es ist schon so, wie du schreibst... viele Krankenkassen haben als "Standardverfahren" erst mal die Ablehnung der Kur.
    Falls es mit dem Widerspruch nicht klappt (beziehe dich hauptsächlich auf die Absagegründe des Schreibens...) könntest du dich auch mal über eine Kinderkur speziell wegen des ADHS erkundigen.

  • Im Grunde darf man nur alle 4 Jahre zur Kur, kommen allerdings neue "Probleme" dazu, kann es sein
    das einen die KK früher fahren lässt.


    Wart mal bis Laetitia kommt, die kann das bestimmt besser erklären.



    Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.


  • Ich drück Dir die Daumen, mir haben sie die Kur nach zwei Jahren nicht bewilligt. Auch nach Einspruch nicht. Wir waren 2007 das 1. Mal. Dafür bekam ich jetzt vor zwei Wochen die Bewilligung (allerdings auch erst nach Einspruch) und darf jetzt über Oster mit Tochter auf Langeoog kuren!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Mir wurde damals in der Kur auch gesagt, dass man nur alle 4 jahre eine Mutter-Kind Kur bekommt.
    Es sei denn man ist ohne Kurerfolg entlassen worden, dann darf man nach 2 Jahren wieder.


    meine Kur ist jetzt 3 Jahre her und ich bin ohne Erfolg entlassen worden. Werd es die nächsten Wochen mal probeiren eine neue Kur zu bekommen.

  • Ich rechne auch jeden Tag mit einer Ablehnung.


    Wir waren vor 2 Jahren zur Kur, letzte Woche habe ich einen neuen Antrag gestellt. Sind leider einige Diagnosen dazu gekommen bei mir.


    Ich werde mit Hilfe einer Kurberatung in Widerspruch gehen, zumal jetzt auch noch eine "kleine" OP ansteht.


    Ein Versuch schadet ja nicht.

  • Versuche es doch bitte mal über die Kurberatung der Caritas, oder dem Müttergenesungswerk.


    Als mein Ablehnungsbescheid kam, hatte ich auch das Gefühl, kurz vorm BurnOut zu stehen...nützt aber nicht viel. Meiner Erfahrung nach musst Du erst zusammenbrechen.


    Tut mir leid, dass ich dir keine besseren Tipps geben kann.


    ( Mein Zusammenbruch kam im Dez.2010 )...Drücke mir die Daumen, ich nehme auch wieder einen neuen Anlauf.


    Sagst Du mir Deine Krankenkasse, gerne auch PN....dann sag ich Dir, was mein Hausarzt gesagt hat.

  • Mir wurde damals in der Kur auch gesagt, dass man nur alle 4 jahre eine Mutter-Kind Kur bekommt.
    Es sei denn man ist ohne Kurerfolg entlassen worden, dann darf man nach 2 Jahren wieder.


    meine Kur ist jetzt 3 Jahre her und ich bin ohne Erfolg entlassen worden. Werd es die nächsten Wochen mal probeiren eine neue Kur zu bekommen.


    Das stimmt so nicht.


    Wichtig ist nicht der Kurerfolg der letzten Kur - sondern allein die derzeitige Situation beim ermeuten Antrag.


    Es gibt generell nur alle 4 Jahre ein Kur ( auch da nur wenn die med. Vorrausstetzungen dafür vorliegen ) - Beantragt man früher dann muss es eine dringenden med. Notwendigkeit geben. U das heißt konkret eben: neue Erkrankungen ( bei der Mutter ) oder starke Verschlechterung der bestehenden oder aber komplett andere Begleitumstände ( soziale Belastungen etc ) dazu gekommen sein.


    Und man sollte auch nachweisen können das man dagegen schon selber ambulant versucht hat was zu tun...



    Es reicht also nicht für eine vorzeitige Kur dieselben Diagnosen und dieselbe Situaation zu haben wie vor 2 Jahren...


    Denn dann hat man aus der letzten Kur einfach nix gelernt - und warum sollte die KK da eine neue finanzieren wenn es keine Aussicht auf nachhaltigen Erfolg gibt... MuKikUren sind in erste Linie dazu da einem Hilfe zur Selbsthilfe zu geben... Umsetzen muss man das gelernte dann aber schon noch selbst....Im Alltag. Nur dann wirkt ne Kur eben wirklich nachhaltig.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Danke für die Antworten.


    Ich bin bei der IKK Classic. Vor zwei hatten die den Antrag problemlos bewilligt.


    Ich habe Krankheiten dazubekommen, ebenso meine Kleine. Meine kleine hat u.a. auch ADHS, daher hat sich unser Alltag komplett geändert. Ist das eine geänderte psychosoziale Situation?


    Ich kann vor Ort kaum noch was für mich machen, weil eben die Kleine mich komplett beansprucht. Ich mache auch einige Sachen für mich.


    Hatte den Antrag über Caritas gestellt und werde auch den Widerspruch dort ausarbeiten. Dennoch habe ich im Internet schon einige Tips gelesen, die ich im Widerspruch aufnehmen möchte.


    LG Trixi

  • Vor zwei Jahren war der Antrag auch nciht vorzeitig . Da muss man halt ganz andere Dinge beachten und es wird sehr viel Schwerer einen Kur zu bekommen wenn man vorzeitig beantragt.
    Hattest Du ein Dringlichkeitsattest ? Das genau deine Erkrankungen beschreibt und auch ausführt warum da nur ne Kur helfen kann ?


    Hast Du ambulant was gemacht und das der KK dargelegt ?

  • Hallo Laetitia,


    ich habe dieses übiche Attest ausfüllen lassen, wo auch die Möglichkeit der vorzeitigen Kur angekreuzt werden kann und dort begründet wird. Das hat meine Ärztin getan. Klar ich verstehe, dass nach 2 Jahren eine Kur schwerer zu bekommen ist. Dennoch ist eben mein Gefühl, dass sie nicht nach meinen Krankheitsbild geprüft haben oder überhaupt alle Unterlagen gesichtet haben. Die Ablehung bezieht sich inhaltlich überhaupt nicht auf meinen Antrag, sieht eher nach einen Standartschreiben aus.


    Habe mit meiner Allg.-Ärztin tel., sie erstellt mir nun auch ein Dringlichkeitsattest. Ich habe auch vor Ort einige Maßnahmen gemacht und dies dargelegt. Allerdings kaum Maßnahmen, die von der KK mit- oder vollfinanziert wurden. Also mehr laufen, Entspannung, Sauna, aber einen Kurs den die KK finanziell unterstützt hat. ZZ mache ich Physiotherapie. Mehr schaffe ich aufgrund der ADHS meiner Tochter momentan nicht, wegen der vielen Termine, klar struckturieter Tagesablauf ect.


    Habe jetzt meinen Widerspruch fertig, hatte dabei auch Unterstützung von der Caritas. Auch werde ich den Sachverhalt an die BVA schicken und fordere den Bericht des MDK an, um zu schauen was überhaupt geprüft wurde bzw. warum bei mir und meinem Kind keine Kurbedürftigkeit festgestellt wurde.


    Mal schauen, was draus wird. Mein Widerspruch ist 3 Seiten lang und das ist schon die abgekürzte Fassung ;-)) Hoffe, dass es klappt. Ich weiß echt nicht, wie ich dem Kreislauf sonst entkommen kann. Bin vor ein paar Tagen fast zusammengebrochen, dass kann es doch nicht sein.


    LG Trixi

  • Das reicht nicth mit dem Üblichen. Du solltest ein ausfürhliches ( frei fomuliertes ) Dringlichkeitsattest haben in dem genau erklärt wird warum nur ne Kur helfen kann.... Habe ich jetzt mehr fach geschreiben...

  • Hast Du dir vor dem Schreiben des Widerspruchs das Gutachten des MDK schicken lassen um gezeilt alle Punkt zu entkräften? Jeder vorzeitige Antrag geht zum mDK...

  • Das wollte ich mit dem Widerspruchsschreiben anfordern. Soll ich das lieber vorher machen?


    In meinem Widerspruch bin ich im Prinzip auf die Gründe des Ablehnungsschreibens eingegangen.


    Die Beraterin von der caritas hat gesagt, ich sollte es anfordern, damit ich schauen kann, warum die KK das Gutachten angefordert hat. Denn nur auf diese Anfragen anwortet der MDK. Die prüfen nicht um die Ecke. Haben die z.B. geschrieben "Ist Frau Hohmann kurbedürftig?", kann man damit ja viel auslegen. Und haben die eben überhauot alle Unterlagen von der KK bekommen. Wäre natürlich angebracht, es vorher anzufordern, stimmt. Werde ich sofort per E-Mail fertig machen. Danke für den Tip.

  • Ja solltest Du - und zwar bei der KK.... Nicht beim MDK! Du hast ein recht darauf... lass dich nicht abwimmeln...


    Die Caritas tante scheint nicht viel Ahnung zu haben. Jeder vorzeitige Antrag geht zum MDK. Das ist in den Begutachtungsrichtilinien so festgelegt.

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