alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht

  • ich habe in kürze einen anwaltstermin um den antrag auf ABR zu stellen


    leider kenne ich die abläufe hierzu noch nicht
    und möchte euch daher um "tipps" bitten
    bzw eure erfahrungen hören


    wer kennt sich aus und kann mir sagen, worauf ich beim anwaltstermin achten soll...?
    sicherlich weiß die anwältin was zu tun ist ;)


    ich würde mich vorab aber über ein paar "tipps" freuen



    ps: kind lebt bei mir, haben aber gemeinsames sorgerecht (+ABR!)

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • entscheident werden die Gründ sein....
    einfach so, ist schlecht :frag
    ABR zu beantragen ist schon ein deutlicher Schritt- und es wird vor Gericht auf die Argumentationskette ankommen.....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • hoffe es kommen von euch noch erfahrungen
    sicherlich bin ich nicht der erste der diesen schritt geht ;)



    selbstverständlich liegen gründe vor,
    bisher habe ich nur wenig erfahrung mit "urteilen" und bin daher neugierig wer erfahrungen hat und welche gründe dabei angeführt wurden


    tel habe ich bereits kurz mit der anwältin über § 1671 BGB gesprochen
    es gibt hier aber wohl noch weitere in frage kommende möglichkeiten...


    somit bin ich dankbar für alle antworten

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink


  • selbstverständlich liegen gründe vor,
    bisher habe ich nur wenig erfahrung mit "urteilen" und bin daher neugierig wer erfahrungen hat und welche gründe dabei angeführt wurden


    tel habe ich bereits kurz mit der anwältin über § 1671 BGB gesprochen
    es gibt hier aber wohl noch weitere in frage kommende möglichkeiten...


    Um dir hier hilfreiche Antworten geben zu können,musst du schon mehr Infos preisgeben.
    Wie alt ist euer Kind,seid ihr verheiratet, momentare Situation,UG mit dem anderen ET.


    Wichtige Entscheidungkriterien sind bei Sorgerechtsverfahren


    - Kontinuitätsgrundsatz
    - Bindungstoleranz
    - Förderungsprinzip

    mfg
    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • kind lebt bei mir, haben aber gemeinsames sorgerecht (+ABR!)


    Entschuldige,


    wofür bemühst du die Gerichte? :hae:
    Wenn das Kind den Lebensmittelpunkt bei dir hat, hast du nach gültiger Rechtsauffassung sowieso das ABR.


    Will deine Anwältin Kohle scheffeln?
    Das GSR ist, EU sei Dank!, recht unanfechtbar geworden. Willst du das "Schlachtfeld" jetzt verlagern? :kopf



    Volker

  • Weswegen meinst Du, das ABR zu brauchen?


    Wenn der Aufenthalt des Kindes unstrittig ist, besteht keinerlei Anlass, das vom Gericht klären zu lassen!


    Falls die Mama des Kindes sich ihre Entscheidung (Kind bei Dir) eines Tages durch den Kopf gehen lässt und den Zustand ändern möchte, wird SIE das ABR beantragen und das wird dann verhandelt unabhängig davon ob Du das hast oder nicht.

  • danke für die antworten, wenn auch mehr fragen gestellt wurden, als tipps kamen ;)


    nun läuft alles...


    grüße

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • Das ABR wird meistens bei Umzugs-Fragen benötigt...


    :hae: oder gibt es noch andere Gründe, außer Machtspielchen?

  • oder gibt es noch andere Gründe, außer Machtspielchen?


    Ja klar. Halbwissen.


    Man meint, dann könne man bestimmen, ob das Kind eines Tages vielleicht mal unzieht oder ob es in's Ausland reisen darf.

  • ihr lieben, vielen dank an alle die mir mit nützlichen fragen helfen wollten


    habe diese inzwischen in einer rechtsberatung geklärt


    ich bin erstaunt wie viele andere antworten kamen


    ohne das jemand mir mit einem erfahrungsbericht geholfen hat...


    es ist für mich bedauerlich, dass ihr dies gleich aus einem so eingeschränken blickwinkel sehen müsst


    es gibt gründe für meine frage und eigentlich habe ich mit hilfe und nicht mit unangebrachten vorwürfen gerechnet ;)


    wir sind alle hier, weil uns das wohl unserer kinder am herzen liegt


    ich persönlich habe kein interesse (und keine zeit) mich mit derartigem anderen zu beschäftigen (auch wenn der zwerg inzwischen schläft)


    somit hoffe ich wir schließen dies hier ab, dient in dieser art uns allen nicht!


    trotzdem danke und für die pn ;)

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • es gibt gründe für meine frage und eigentlich habe ich mit hilfe und nicht mit unangebrachten vorwürfen gerechnet ;)


    das hat nichts mit Vorwürfen zu tun. Wenn du die Gründe nicht nennen willst, ok. Aber dann lautet die Antwort eben: wenn das Kind sowieso bei dir lebt, brauchst du nicht aufs ABR klagen. :frag Und wirst damit auch wenig Erfolg haben, weils eben unnötig ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo,


    es gibt sicher einen Grund warum er das ABR beantragen will und wir sind hier doch alle aus dem selben Grund;


    Weil wir uns gegenseitig helfen und uns Ratschläge geben können, vielleicht hat er ja gute Gründe und will sie aber nicht gleich öffentlich posten.


    Und er hat ja auch nur gefragt ob jemand Erfahrung damit hat und ihm Tips geben kann...


    Ich habe damit leider bzw zum Glück keine Erfahrungen!
    Denkt doch bitte nicht immer gleich so negativ :-) :-) :-) :-)

  • Denkt doch bitte nicht immer gleich so negativ :-) :-) :-) :-)


    Aber gar nicht..... :brille


    Meine Motivation mich zu manchen Themen zu äußern, beruht nicht darin jemanden als schlechten Menschen zu sehen, im Gegenteil, ein mir anonymer User ist mir sogar recht egal. :dribbel
    Geht es aber thematisch um eine Beschneidung der Kinderrechte (und um nichts anderes handelt es sich bei einem Antrag auf ABR: fehlende Verantwortung auf Elternebene! ;) ) , springen bei mir oft die Alarmglocken an.
    Das meine ich aber nie persönlich sondern immer kritisch und ist wohl systemisch bedingt.


    Nicht für Ungut,
    das Kind ist mir wichtiger als der rationell denken könnende ( :lach ) Erwachsene.


    Volker :-)

  • eigentlich habe ich mit hilfe und nicht mit unangebrachten vorwürfen gerechnet ;)


    Habe die Vorwürfe wohl überlesen. Vorwürfe kamen von dir gegen diejenigen, die sich die Zeit genommen haben dir zu antworten


    ich persönlich habe kein interesse (und keine zeit) mich mit derartigem anderen zu beschäftigen


    Ich auch nicht.

  • Wie niedlich hier!


    Es ist schon entscheidend, mit welchem Ziel, bzw. aus welchem Grund der Antrag auf ABR gestellt wird.

    • Wenn das Kind bei Dir lebt, ist der Antrag nur berechtigt, wenn der Aufenthalt in Gefahr ist.
    • Wenn das Kind bei der Mutter lebt, muss es schon besondere Gründe geben, es von der Mutter wegzunehmen.
    • Wenn noch über den Aufenthalt des Kindes noch nicht geklärt ist, geht es darum, wo das Kind künftig lebt..


    Also, ein Hinweis dahin, es gibt schon Gründe ist da ein bissi schmächtig!
    Aber .... leider kriegen wir es in diesem Forum nicht hin, dass auf solche Beiträge nicht reagiert wird, außer mit dem Hinweis, dass der Themanstarter schon etwas mehr an Infos rüber geben muss.


    Der Kater :brille