1000 Euro soll ich zahlen!!!!

  • Hallöchen an alle....



    ....ich bin ja nun immer noch verheiratet -Scheidung läuft- und meine Maja ist ja nun nicht von "meinem Mann" gezeugt wurden sondern von einem anderen. Das Jugendamt hat im Namen von meiner Tochter einen Vaterschaftstest eingeklagt. Das Gericht legte fest, das als erstes mein "Ex Mann" getestet werden soll , um ihn 100%ig auszuschließen. Das Ergebnis ist endlich da. Und: große Überrraschung : mein Ex Mann ist nicht der Vater!!!! Was wir ja auch alle so angaben.


    Nun ist ein Bescheid vom Familiengericht gekommen , dass mein EX Mann und ich uns einen Streitwert von 2000 Eur. teilen sollen, da die Scheidung noch nicht durch ist.. :wow


    Warum? Wieso? Wofür Ist das rechtens?


    Zumal mir die Dame dort sagte: wir müssen nichts zahlen , da meine Tochter ja die Klägerin ist....



    Den zweiten Vaterschaftstest muss ich jetzt erst wieder in Gang bringen, damit sie endlich mal den RICHTIGEN MANN testen!



    Ich kriege kaum Geld, woher soll ich 1000 Euro für die Gerichtskosten nehmen? Und von einer Prozesskostenbeihilfe wurde mir damals abgeraten,da ich ja keine bräuchte.



    :hilfe:hilfe:hilfe




    Verstehe gerade gar nichts mehr. :heul




    DANKE SCHÖN für eure Antworten!

  • Aus dem Streitwert erreichnen sich die Gebühren für Anwälte und Gericht.
    Du sollst nicht (!) 1000 Euro zahlen!

  • Danke Marlene.


    Aber es stand da ....es errechnet sich folgender Streitwert..2000 Euro ...der zu gleichen Teilen von den Ehepartnern getragen werden muss.....da das Eheverhältniss noch nicht geschieden wurde und irgend einen Paragraphen hintendran....



    Verstehe ich so..das er 1000 und ich 1000 Euro zahlen muss.



    ??????

  • Hi,


    also Streitwert ist wie Marlene schon sagte, das was das Gericht ansetzt um Prozeßkosten und Gebühren anzusetzen, gleichzeitig wird danach das Honorar der Anwälte berechnet.


    Beispiel. meine Scheidung Streitwert.......6Tsd, da keine Forderungen aneinander gestellt wurden, nimmt hier das Gericht das Einkommen beider Parteien mal drei


    Daraus wurden für mich 250,- Euro Vorkasse für das Gericht und 1300,-Euro Anwaltskosten.....


    Edit: die Anwaltskosten wären erheblich niedriger gewesen,wenn es nicht ständig gegolten hätte Forderungen der ARGE die meine Ex im Monat mit 1,4TSD finanziert, abzuweisen.

    Einmal editiert, zuletzt von idefixx ()

  • du hast den Vater bei der Beistandschaft angegeben und er wurde nicht getestet und stattdessen dein Mann, der eh automatisch - auf dem Papier der Vater ist ???




    Genau! Könnt`ich mich masslos drüber aufregen! Aber hat wohl keinen Sinn.

  • Wenn der mutmaßliche Vater nicht der Ehegatte ist und nicht freiwillig und von sich aus sich zur Vaterschaft bekennt, ist die allererste Vermutung natürlich, dass der Ehemann der Vater ist. Dies muss erst ausgeschlossen sein, bevor ein "Dritter" gezwungen wird, einen Test durchzuführen. Sprich: Du musst erst nachweisen, dass nicht der Ehemann der Kindsvater ist. Mit diesem Beweis in der Hand kann dann ein Dritter an den Kanthaken genommen werden. Dahinter steckt der Gedanke des besonderen Schutzes der Familie.
    Du wirst übrigens die Kosten dem leiblichen Vater mutmaßlich in Rechnung stellen können, wenn Du von Vornherein ihn als Vater angegeben hast.
    Klar jedoch ist, das nicht die Allgemeinheit dafür aufzukommen hat.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns herrschte Einigkeit darüber, das mein Ehemann nicht der Vater unserer Tochter ist, es war auch bekannt, wer der KV ist, dieser bekannte sich auch dazu. Es gab ein Verfahren, das im Namen unseres Kindes geführt wurde, es ging um die Anfechtung der Ehelichkeit.


    Vor Gericht saßen mein Ehemann, der KV, unsere Kleine und ich...


    Ehemann bezeugte, das er in dieser Zeit (und lange davor) keinen sex. Kontakt mehr hatte, KV bezeugte das er mit mir GV hatte, er beschrieb seine Situation (kümmern, Unterhalt zahlen usw.) und auch ich wurde angehört...
    Ende vom Lied war, das es seit Oktober 09 ein neues Gesetz gäbe, bei dem nicht mehr nur nach Augenschein und Einigkeit aller Parteien eine Vaterschaftsfeststellung möglich wäre, und das Prozedere wie bei Euch ablaufen sollte.


    Der Spaß hätte uns (mit sämtl. gerichtsverwertbaren Tests locker 2.500€ gekostet), allerdings fand die Richterin scheinbar noch ein Schlupfloch, welches sie nutzte.
    War allerdings nur durch die Einigkeit aller Parteien möglich und wir waren auf das gutwill der Richterin angewiesen.



    In einer Anfechtung der Ehelichkeit -so sagte man mir- gehe es in erster Linie darum festzustellen, das der gesetzliche Vater nicht biologischer Vater ist. Deshalb auch dieser Test!
    Zwar würde ein Test des biol. Vaters Beleg sein, das der Ehemann nicht Vater ist, aber dies ist in der Konstellation nicht ausreichend!




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)