Erstausstattung vom KV?

  • Hab da mal ein paar Fragen. Wie sieht das aus mit der Erstausstattung vom KV? Ich meine, Unterhalt muß er ja zahlen, dazu wird er vom JA verdonnert. Wie sieht es allerdings mit Erstausstattung für das Kind aus? Muß er da zahlen und wie viel? Achja - das wichtigste dabei - wird mir das, was er dann eventuell zahlt, vom ALG II abgezogen?


    Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Bin der Meinung, das hier schonmal irgendwo gelesen zu haben, kann mich aber nicht erinnern wo das war.


    LG Dani

  • :wink Hallo, Danii schön daß du wieder da bist, habe als Frischling :D schon viele deiner Postings gelesen.


    Daran beteiligen muß sich der KV auf jeden Fall. Aber wieviel :frag, ich weiß nicht ob es da einen festen Wert gibt.

  • @ Danii,
    für die Erstausstattung des Kindes Besteht ein erhöter Unterhaltsanspruch, ebenso kannst du Bei der ARGE einen Mehrbedarf geltend machen für die Erstausstattung und auch für die Bekleidung während der Schwangerschaft.

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • also die Erstausstattung muß der KV zahlen. Die Höhe der Kosten soll in angemessenem Rahmen liegen und meist mußt Du das Geld erst mal vorstrecken, also muß es deinem Gehalt entsprechend sein. Du bist nicht verpflichtet nur gebrauchte Sachen zu kaufen. Die Erstausstattung ist der Anspruch des Kindes gegen den Vater und dieser muß diesen zu 100% zahlen. Allerdings zählt alles was Du jetzt kaufst dazu und muß innerhalb eines Jahres ab Datum der ersten einkäufe abgerechnet werden. Also ganz fleissig alle Rechnungen sammeln :tanz
    Es gehören übrigens auch die Kosten für Medikamente, Umstandskleidung, besondere Therapien (Krankengymnastik usw.) und die Zuzahlungen oder Praxisgebühr dazu. Eben alles was die Kasse nicht übernimmt.
    Meiner wollte die ersten Re schon nicht zur Hälfte übernehmen (wie vereinbart, ging um 200,- die ich haben wollte) daraufhin hab ich nen Anwalt eingeschaltet und nun zahlt er eben nicht nur die Hälfte sondern 100%, soooooo dumm möcht ich auch sein :lgh
    Also ganz fleissig alles was Du so kaufst sammeln.... kostet eh alles eine Menge...

  • Hallo Danii


    Es stimmt du kannst die Erstausstattung als mehrbedarf angeben!Genauso kannst du auch mal zu Pro Familie (war ich damals)gehen, wir haben einen Antrag an die Mutter-Kind-Stiftung gestellt für den Erstbedarf!(war allerdings in RLP),aber sowas gibt es bestimmt auch in NRW!


    Was den KV angeht kenne ich das nur so,wenn er was kauft kann er das nicht vom Unterhalt abziehen!Hat er ja freiwillig gemacht!
    Das mußt du ihm ja nicht umbedingt sagen,vielleicht!


    gruß


    Kerstin (mjmama)

  • danke für Eure Antworten.


    Er hat mir mittlerweile schon etwas gezahlt. Da es noch keine offiziellen Unterhaltszahlungen gibt, da die Vaterschaft noch in der Schwebe hängt (siehe meinen Bericht in der Plauderecke zum Thema "Vaterschaftstest an verschiedenen Orten") gehe ich davon aus, das es sein Beitrag zur Erstausstattung ist.


    Hab davon auch Dinge für Sina gekauft und natürlich behalte ich die Quittungen auf. Falls das Amt von mir mal was verlangt.


    Alle anderen Zuwendungen (600 Euro von der ARGE, 200 Euro von Hilfe für Frauen) hab ich bereits erhalten.


    Ich hoffe nur, das das Jobcenter mir das Geld, was er für Erstausstattung bzw. so als Extra-Hilfe überweist nicht auf mein Geld anrechnet. Denn dann nützt es mir gar nix. Den Unterhalt rechnen die ja voll als Einkommen vom Kind an. Ist es ja auch in gewissem Umfang.


    Also - vielen lieben Dank an Euch.


    LG Dani