ich würde am liebsten bescheissen

  • Mein kleines Mädchen wird nächstes Jahr eingeschult. Wir hatten im Oktober einen Termin in der Schule. Ich ne pflichtbewusste Kuh wendete mich an meine RA... weil KV irgendwo in der Welt verchollen, sich seit 6 Monaten nicht mehr meldet und wir natürlich das GSR haben...
    Heute hab ich die Rechnung bekommen für die Gerichtsentscheidung, dass ich meine Tochter in der Schule anmelden darf!!! Ich könnte gerade :kotz . Weil ich selber so ne dumme gesetztreue .... bin. Jetzt muss ich für die Pflicht mein Kind in der Grundschule anzumelden noch zahlen.... Es ist doch meine Pflicht, ich will das tun, bin dran gehindert und werde dafür noch bestraft....
    Am liebsten würden ich, wenn mein Grosser auf Gymi oder so geht, seine Unterschrift faken... so nen Hals hab ich :angry

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Hallo,
    ich weiß nicht,ob es unter solchen Bedinungen möglich ist,aber ich würde dann eher versuchen das alleinige Sorgerecht zu bekommen...
    Ich weiß nicht,ob Du es schreiben magst...wollte nachfragen,wie hoch so eine Rechnung ist.Sollte mein Ex das GSR bekommen,werde ich wohl in Zukunft auch öfter vor Gericht was klären müssen,denn in den 9 Jahren waren wir fast nie eine Meinung.
    Vg,
    animri

  • Vielleicht nicht rechtens, aber ich brauchte weder bei Kigaanmeldung noch bei einer Schulanmeldung
    die Unterschrift der Väter.


    Wo kein Kläger, da kein Richter (oder wie heißt das? :hae: )


    Soll heißen: Ich melde mein Kind an der Schule an wo ich denke, das es gut aufgehoben ist. Sollte es
    dem Vater nicht passen, kann er ja gegen an gehen.

  • Hey Lenchen....


    Ich kann dich gut verstehen... :troest Du kommst deinen Pflichten nach das es auch bloß kein Ärger und Probleme gibt und bist am Ende noch die blöde die dafür zahlen darf.... Ich verstehe dich echt gut und finde es auch richtig zum :kotz ....
    Aber du musst dir was anderes überlegen, evt beim Jugendamt vorsprechen, das du gewisse Dinge was die Kid´s betrifft alleine entscheiden kannst, da der Kindsvater verschollen ist... Vom Unterschrift fälschen rate ich dir ab, ich bin der Meinung das ist Strafbar, also bekommst dadurch auch nur noch Probleme und das bringt es ja gar nicht....


    Lg nancy :winken:

  • Vielleicht nicht rechtens, aber ich brauchte weder bei Kigaanmeldung noch bei einer Schulanmeldung
    die Unterschrift der Väter.


    Wenn die Schulen das mitmachen... bei mir haben sie drauf bestanden, dass auch der Vater mit unterschreibt.

  • Wenn die Schulen das mitmachen... bei mir haben sie drauf bestanden, dass auch der Vater mit unterschreibt.


    Bei meinem Sohn fragte die Schulsekretärin ob ich GSR habe. Ich: Ja, aber mit dem Vater ist reden nicht möglich :frag


    Damit war das Thema durch.


    Auch bei meiner Kleinen war es ähnlich, allerdings kann ich da mit dem Vater gut reden und alles. Es wurde dann trotzdem
    auf die Unterschrift verzichtet ;)

  • Ja, scheint nicht einheitlich gehandhabt zu werden. Egal, ob Kindergarten, Grundschule und diesen Sommer die Weiterführende Schule oder auch bei Klinikaufenthaltens - ich wurde nie gefragt, ob der KV das Sorgerecht mit mir teilt. Nur beim Eröffnen eines Sparbuches für meinen Sohn musste mein Ex mit unterschreiben, aber da hab ich mir gleich ein Kennwort geben lassen und das kennt er nicht.


    LG

  • Aber du musst dir was anderes überlegen, evt beim Jugendamt vorsprechen, das du gewisse Dinge was die Kid´s betrifft alleine entscheiden kannst, da der Kindsvater verschollen ist.


    Da kann das JA garnichts dran machen, die haben nicht die Befugniss, die Unterschrift zu ersetzen oder der Mutter das ASR zuzusprechen (oder Teile davon) . Das kann nur ein Richter -was dann wieder Geld kostet.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Mein kleines Mädchen wird nächstes Jahr eingeschult. Wir hatten im Oktober einen Termin in der Schule. Ich ne pflichtbewusste Kuh wendete mich an meine RA... weil KV irgendwo in der Welt verchollen, sich seit 6 Monaten nicht mehr meldet und wir natürlich das GSR haben...
    Heute hab ich die Rechnung bekommen für die Gerichtsentscheidung, dass ich meine Tochter in der Schule anmelden darf!!! Ich könnte gerade :kotz . Weil ich selber so ne dumme gesetztreue .... bin. Jetzt muss ich für die Pflicht mein Kind in der Grundschule anzumelden noch zahlen.... Es ist doch meine Pflicht, ich will das tun, bin dran gehindert und werde dafür noch bestraft....
    Am liebsten würden ich, wenn mein Grosser auf Gymi oder so geht, seine Unterschrift faken... so nen Hals hab ich :angry


    es gibt so manche merkwürdigkeit! meine freundin hat neulich auf eine erbschaft verzichtet und musste für die verzichtserklärung 12 € gebühr zahlen. ja ne is klar! :crazy


    in diesem fall hat die erbgemeinschaft freundlicherweise die gebür übernommen...


    aber in deinem fall sind die ja zu deinen gunsten aktiv geworden. gibt es nicht die möglichkeit, das generell dahingehend regulieren zu lassen, dass bei abwesenheit des kv der gesetzgeber immer stellvertreter ist? dann musst du nicht für jede unterschrift ans gericht.


    bin ich froh, dass das mit den unterschriften hier nicht so ist. ein elternteil unterschreibt. passt das dem anderen nicht, muss der andere aktiv werden und einspruch einreichen. ich brauchte bisher noch nirgends eine unterschrift ihrerseits. nichtmal, als ich das geld der jungs fest angelegt habe mit laufzeiten von 5 jahren.


    und urkundenfälschung wird so richtig teuer! ;)

  • Moin moin,
    Danke sehr für euere Antworten...komme erst zum Antworten, waren bei Ergo und die Kleine macht richtig tolle Fortschritte :sonne
    Gestern musste ich mich etwas aus :kotz , deswegen auch der Ton.
    Sorry. Gestern hatte ich auch die Zahl von 1000 Euro vor den Augen :kopf . War erst der Bescheid vom Gericht, das ist der Streitwert... Gottseidank, haben mir Raten angesetzt von 75,- Euro und da war aber nicht ersichtlich wie lange :kopf ..... hatte ganz schön Angst dass sie 1000 eus wollen... Hab heute gleich bei der Justizkasse angerufen und nachgefragt... ups Stein vom Herzen nur 155,- euro dafür dass ich meine Pflicht tue...
    Die tuen mir aber auch weh, hätten was schönes unternehmen können...Na ja wir werden es überleben... die tolle Richterin hat nen schönen Stundensatz..., unsere Geschichte ist sehr kompliziert, wen das interessiert, kann bei Lenas Geschichte schauen...
    Übrigens die gleiche Richterin hat uns GSR gegeben (trotz eines eindeutigen Gutachten gegen KV) und nun hat sich der KV ausm Staub gemacht...
    Wie Rovena richtig sieht, hat JA da NUll Handhabe, nur das Gericht und das kostet wieder Geld!!! Mir macht es aber keinen Spass ständig vors Gericht zu rennen... na ja weiterführende Schule hat noch 2 Jahre Zeit...
    Wenn die Schule die Unterschrift nicht will, alles gut, seid alle froh...
    Aber bei mir in der Schule wussten sie schon Bescheid und wollen sich selbst auch schützen, was ich als gesetztreue ... Verstehe...
    Es hab genug Vorfälle, wo sichh mein Ex aufgeführt hat und sie das mitgekriegt haben...
    Und die Direktorin der letzten Schule und den vorherigen Richter hat er auch verklagt, sogar meine RA wegen "Nötigung"...
    Das ist eben Meinungsfreiheit...
    Ich bin immer noch nicht geschieden, weil es wieder an mir hängen bleibt ( die Kosten)... werde aber in den saueren Apfel beissen müssen, den sonst arbeite ich auch für seine Rente...


    Thats live...

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • seltsame Schulen...
    hier hat es immer gereicht, dass ich gesagt habe, es bestehe Schulpflicht, und wenn sie meinen Ex finden, dürfen sie ihn gerne fragen :D
    Auf Grund der fehlenden Unterschrift darf an einer Regelschule kein Kind abgelehnt werden, da Schulpflicht besteht (einmal musste meine Anwältin bei einer Schule anrufen, dann hatte sich das Problem erledigt)-


    hast Du schon mal so was versucht?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mein kleines Mädchen wird nächstes Jahr eingeschult. Wir hatten im Oktober einen Termin in der Schule. Ich ne pflichtbewusste Kuh wendete mich an meine RA... weil KV irgendwo in der Welt verchollen, sich seit 6 Monaten nicht mehr meldet und wir natürlich das GSR haben...
    Heute hab ich die Rechnung bekommen für die Gerichtsentscheidung, dass ich meine Tochter in der Schule anmelden darf!!! Ich könnte gerade :kotz . Weil ich selber so ne dumme gesetztreue .... bin. Jetzt muss ich für die Pflicht mein Kind in der Grundschule anzumelden noch zahlen.... Es ist doch meine Pflicht, ich will das tun, bin dran gehindert und werde dafür noch bestraft....
    Am liebsten würden ich, wenn mein Grosser auf Gymi oder so geht, seine Unterschrift faken... so nen Hals hab ich :angry


    Äh, braucht man zur Schulanmeldung beim GSR beide Unterschriften? Also von Mutter und Vater? Wir haben auch das GSR, aber bei mir hat bisher bei allen Anmeldungen meine Unterschrift alleine gereicht. Lediglich beim Kinderausweis und beim Eröffnen des Sparkonto´s musste ich von meinem werten Herrn Ex die Unterschrift abverlangen...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Äh, braucht man zur Schulanmeldung beim GSR beide Unterschriften?


    Rein rechtlich wären die Schulen dazu verpflichtet, ja. Weil eine Schulanmeldung über die Belange der täglichen Sorge hinausgeht, in denen der Betreuungselternteil allein entscheiden darf.
    Aber wie man hier liest, nehmen es da ja viele Schulen nicht so genau.
    Ummeldungen bei Umzug dürfen ja z.B. auch nicht ohne Unterschrift des UE erfolgen bei GSR. Aber viele Behörden fragen wohl aus Bequemlichkeit nicht nach!?

  • Hallo!


    Bei uns sind auch beide Unterschriften bei Schulanmeldungen notwendig.
    In meinem Fall wohnt der KV in Nordamerika. Meine Bedingung, als er uns verlassen hat war, daß Ich das alleinige Sorgerecht v.a. wegen solchen Dinge möchte.
    Er hat es freiwillig aufgegeben und jegliche Art von Interesse gleich mit dazu.
    Tut mir leid, daß Du deswegen so nen Ärger hast.
    Wie Ich z.B. meine Tochter heuer am Gymnasium angemeldet hab, wollte die Sekretärin ne Kopie der Sorgerechtserklärung.


    LG,

  • Grundschulanmeldungen in der Regelschule gehen in der Regel ohne Unterschriften.
    Weiterführende Schulen bedürfen aber einer gemeinsamen Entscheidung.