• muss ich dem vater sagen wohin ich ziehe der weder sorge noch aufenthaltsbestimmungsrecht hat?

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Wieso willst du das?
    Wie möchtest du beiden den Umgang/Kontakt ermöglichen, wenn der Vater "einsichtiger" geworden ist?
    Könntest du die Fahrkosten tragen, da du die Entfernung schaffst? :wink

  • nun ich ziehe nur eine straße weiter mehr nicht zum anderen der vater kümmert sich doch seit ewigkeiten nicht. er würde ja zur not die adresse bekommen wenn er bei seinem anwalt mal die unterlagen abgebeben würde auf die meine anwältin schon seit 3 monaten wartet. die frage war aber eher ob das eine pflicht ist ihn zu informieren

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Hi, Ich bin auch gerade dabei einen Umzug durchzukriegen und sei Heil froh, das du den riesen FEHLER mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht begangen hast. Du solltest ihm sagen das du umziehst und der Umgang dürfte da ja kein Problem sein. Er kann dir gar nix, du bringst ihm ja keine Nachteile...

  • Du musst ihm den Umgang ermöglichen. Und das muss funktionieren. Unproblematisch. So richtig funktioniert das eigentlich nur, wenn der Wohnort bekannt ist, er also das Kind holen und bringen kann, Termine absprechen kann usw.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • naja ich denke das ich lange genug gebettelt habe das er den umgang warnimmt. er melde sich nicht einen meter noch nicht mal als ich ihm geschrieben habe aus welchen gründen ich von der einen straße in die andere ziehe! ich bin nun an dem punkt wenn er was will soll er zu seinen anwalt gehen der fürs nichts tun geld bekommt! Ich habe eindeutig den falschen beruf :D

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Es kostet Dich 45 Cent, nach dem Umzug mit einer Postkarte die neue Adresse mitzuteilen. Dann bist Du das eventuell zukünftige Problem los, dass er Stress macht, weil er die neue Adresse nicht hat ...
    Wobei Du ihm ja den Umzug schon mitgeteilt hast, wenn ich das letzte Posting jetzt recht verstehe ...


    Ich kenne jetzt die Umzugsgründe nicht. Aber ihr seid nicht mehr zusammen. Es steht ihm eigentlich nicht zu, einen Umzug von Dir im Nahbereich zu kommentieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • also mitgeteilt habe ich ihm das und auch den grund angeschnitten! bei mir wurde eingebrochen punkt ich fühle mich nicht mehr sicher. fakt ist das ihm das alles egal ist hat nicht gemal gefragt ob seinem mini was passiert ist! adresse habe ich nicht angegeben. ich denke einfach das wenn er das wissen will gerne fragen kann oder mal den brief der anwälte beantworten sollte dann hat er automatisch die neue adresse! denke ich da falsch?!

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Ja. Da denkst Du falsch. Du hast die Bringschuld, die Adresse des Kindes mitzuteilen.
    Das ist losgelöst von seinen Pflichten und kann nicht "gegengerechnet" werden - juristisch gesehen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja. Da denkst Du falsch. Du hast die Bringschuld, die Adresse des Kindes mitzuteilen.
    Das ist losgelöst von seinen Pflichten und kann nicht "gegengerechnet" werden - juristisch gesehen ...


    bringschuld?

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Jep. Du hast die Adressänderung mitzuteilen. Bringschuld.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jep. Du hast die Adressänderung mitzuteilen. Bringschuld.

    er hat auch eine umgangspflicht die er seit monaten nicht einhält-naja mal schauen.erreichen kann ich ihn auch nicht hatte ihm aber geschrieben das wir umziehen aber nicht wohin und da er sich nicht meldet scheint es als hätte er kein interesse

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Nein. Das siehst Du - jedenfalls nach deutscher Rechtssprechung - falsch. Du kannst ein Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht beantworten.
    Schlicht gesagt: Wenn er Dich in sechs Wochen anzeigt und auf Umgang klagt, weil Du unbekannt verzogen bist - bekommt er Recht. Denn Du musst ihm den Umgang ermöglich. Voraussetzung dazu ist, dass er über die Wohnadresse Kontakt aufnehmen kann mit Dir und dem Kind.
    Wenn Du eine Umgangspflicht durchsetzen willst oder mangelnden Umgang bestraft sehen willst, musst Du klagen. Selbstjustiz haben wir in Deutschland nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ich hab lange gebettelt irgendwann kann auch ich nicht mehr. er geht bei mir nicht ans telefon und auf e-mails wird nicht geantwortet. auf brife vom anwalt auch nicht! pflicht erfüllt denke ich. klagen will ich auch nicht. wozu liebe gibt er ihr dadurch auch nicht mehr! eher weniger das habe ich nun jedenfalls verstanden;)

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Schon hart aus dem Schmollwinkel rauszukommen?, oder?


    Schau, teilst du ihm die Adresse nicht mit und er will irgendwann in der Zukunft Umgang, wird er dir dieses Nicht-Mitteilen als versuchte Umgangsvereitelung auslegen können... und ihm wird geglaubt werden. Grund: "Frau Milchschnutte, was war interessiert nicht, sie sind verpflichtet den Umgang zu ermöglichen und zu fördern, sie haben wohl eine schlechte Bindungstolleranz und können die Paarebene nicht von der Elternebene trennen"... es ist dabei völlig egal ob dem so ist oder nicht, es entsteht der Eindruck - und der wird dir derart um die Ohren geschmissen werden, dass dir schwindlig wird.


    Gegenmittel: "Hallo Ex, ab xx.xx.xx bitte ich dich unser Kind für den Umgang in de mustermannstr. 1 in musterstadt abzuholen. Viele Grüße..." - das ganze als Einschreiben (Rückschein) und du bist auf der sicheren Seite.