"Nichtehelicher KV klagt GSR ein" II.Teil

  • Wie der Richter entscheiden wird, kann Dir wohl niemand vorher sagen :frag


    Ich persönlich vermute, er wird vorrangig das Kind (er ist 13, wenn ich das richtig verstanden habe?) hören, und danach entweder direkt entscheiden, oder einen Gutachter beauftragen-


    Nicht Deine Art zu leben, ist falsch- aber, auch nicht die der Anderen...
    Ich glaube, Du musst für dich erkennen lernen, dass es nicht "den" einzig wahren Weg gibt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Was du stattdessen tun kannst ist dem Gericht (über Anwalt oder beim Termn) zu schildern, dass das JA versucht hat dich zu beeinflussen von deiner Auffassung (GSR mit alleinigem ABR) abzurücken. Und dass das JA dir sogar noch eine Frist gesetzt habe.


    Dann bekommt der JA-Mitarbeiter Bauchschmerzen, wenn er das hört oder liest.


    Wozu???

  • Das gemeinsame Sorgerecht ist nach dem Urteil des Verfassungsgerichts der zukünftige Standard. Davon abgewichen werden kann nur, wenn dem Wohle des Kindes geschadet wird. Nun ist hier das Kind 13 Jahre alt. Es wird sehr wohl die unterschiedlichen Erziehungsziele und -methoden der Eltern erkennen. Das ist nicht prickelnd, aber aushaltbar. Das Kind hält auch scon die unterschiedlichsten Lehrer aus ...
    Das Kind wird die großen Dinge des Lebens immer stärker selbst entscheiden: Das wäre der Schulbesuch etc. Operationen, Geldgeschäfte - es wird nur einvernehmlich gehen und besprochen werden. Anders funktioniert es bei Teenagern nicht.
    So gesehen ist das Statement des Jugendamtes völlig Banane und an der Realität vorbei. Du solltest bei der Gewährung des Gemeinsamen Sorgerechts unter der Voraussetzung, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir anzugliedern, bleiben. Dem Gericht zeigst Du damit Deine Erziehungskompetenz.


    Ich habe - noch unter altem Gesetz - immer dafür plädiert, dass die Mutter das Sorgerecht behält. Gegen JA und Verfahrenspfleger. Damit war ich nie "der böse Bube" für die Mutter. Und erst, als dem Gericht der Kragen geplatzt ist, hat es quasi ohne Antrag mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Damit habe ich heute die Möglichkeit, die Mutter weiter einzubeziehen, weil die Eskalation nicht von mir ausging.


    Segelpapa hat Recht: Sitz das JA aus. Deren Stellungnahme ist gut für Dich, Du solltest es aber nicht zu Deiner Linie machen.
    Ich würde JA sagen: Ich schätze Eure Bewertung und würde mich freuen, wenn sie so zum gericht geht. Ich bleibe aber bei meinem Statement, weil ich dem Vater die Chance geben will.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • ich weiß auch nicht so recht segelpapa, ob das nun wirklich die klügste entscheidung für mich wäre, muss ich doch mit dem SB vom JA auch noch weiter in zukunft zusammen arbeiten. ich erwähnte ja bereits, das sie natürlich erwähnt hat, das ich die wahl habe und entscheiden muss, obgleich sie mir mit ihrer beharrten art zeigen wollte, dass das GSR nicht die ideale lösung ist..ich weiß schließlich nicht, was der kv ihr alles mitgeteilt hat in seinem 3 stündigem gespräch. es mag vlt. nicht neutral von ihr gewesen sein, mir da einen "wink" zu geben, vlt. hatte sie auch mit der weinenden und verschreckten km "mitleid" und wollte mir da etwas entgegen kommen..ist sicherlich nicht ihr job, aber menschlich finde ich es schon. sie fühlte sich vom kv ebenfalls "überrannt" durch sein dominantes auftreten und stimmt gerade auch deswegen dem GSR nicht zu, weil sie denkt zu wissen, das ich gegen den kv keine chance habe und das ASR in dem fall für das kind am besten wäre. wie schon erwähnt, er ist ein guter papa, aber auch nur nach seinen spielregeln...und da fängt es schon an..das könnte mit dem GSR echt ein desaster fürs kind werden...dacher denke ich nicht, dass ich die SB beim richter/anwalt anschwärzen werde...sie hat es in dem fall "gut mit mir gemeint" und mich völlig verwirrt dadurch ...lach!!!

  • Segelpapa hat Recht: Sitz das JA aus. Deren Stellungnahme ist gut für Dich, Du solltest es aber nicht zu Deiner Linie machen.
    Ich würde JA sagen: Ich schätze Eure Bewertung und würde mich freuen, wenn sie so zum gericht geht. Ich bleibe aber bei meinem Statement, weil ich dem Vater die Chance geben will.



    :thanks::hae::crazy