Unterhaltszahlung wenn das Kind eine Lehre beginnt?

  • Hallo,


    leider habe ich im Netz nicht so richtig was gefunden.
    Aber hier sind ja so viele die sich auskennen.


    Meine Frage,wenn mein Sohn eine Lehre anfängt,muß der Vater weiterhin Unterhalt bezahlen,oder wie läuft es dann?


    Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten.


    Viele Grüße
    Petra

    3 Mal editiert, zuletzt von petkay ()

  • aber die rechnung ist eine andere. das einkommen wird angerechnet und beide elternteile sind barunterhaltspflichtig, auch wenn das kind bei einem im haushalt lebt (kann man dann ja über kostgeld regeln).


    am besten bab-antrag stellen, da wird berechnet, wer wieviel zahlen muss.


    (wurde mir zumindest so empfohlen in meinem fall)

  • aber die rechnung ist eine andere. das einkommen wird angerechnet und beide elternteile sind barunterhaltspflichtig, auch wenn das kind bei einem im haushalt lebt (kann man dann ja über kostgeld regeln).


    Beide Elternteile werden erst barunterhaltspflichtig wenn das Kind volljährig wird bzw. eine eigene Wohnung hat. Bis dahin wird ein Teil der Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt (in diesem Fall vom Vater) angerechnet.


    am besten bab-antrag stellen, da wird berechnet, wer wieviel zahlen muss.


    Meines Wissens gibt es BAB nur für Auszubildende mit eigener Wohnung.


    Die genauen Beträge weiss ich jetzt leider nicht, aber es werden von der Ausbildungsvergütung zumindest die Werbungskosten abgezogen (ggf. eine Pauschale) sowie ein kleines Taschengeld.


    L.G. Tani

  • meine damals 16 Jährige Tochter hat keinen Unterhalt mehr bekommen, da sie zu viel Lehrlingsgeld bekam.


    Obwohl sie 600km von zu Hause weg,im Wohnheim, wohnt.


    Jetzt muß sie nach allen Abzügen mit 200 Euro im Monat auskommen....obwohl jetzt weniger,da sie nun noch ein Auto hat :-(


    Der Vater hat mit Beginn der Lehre gaaaanz schnell eine neue Berechnung beim Jugendamt gefordert,,,und bekam Recht :kopf