Mutter Kind Kur - wie reagiert Arbeitgeber

  • Hallo!


    Beschäfftige mich in letzter Zeit immer mehr mit diesem Thema.


    Da ich echt ausgelaugt bin und mein Akku leer ist.
    So spiele ich ab und zu mit dem Gedanken, ob ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen soll? Bei uns im Geschäfft bekommt jeder Mitarbeiterin über den Sommer verteilt 3 Wochen am Stück Urlaub, ich würd sofort Urlaub dafür nehmen. Jetzt habe ich von einer Bekanten erfahren, dass man für eine Kur gar kein Urlaub nehmen muss.
    Konnte das gar nicht glauben, also habe ich mal im Internet geschaut, und da stand auch dass man kein Urlaub nehmen muss.


    Jetzt bin ich am Überlegen ob ich es doch lieber "nur" bei dem Gedanke lasse, denn ich kann mein Chef schon mir sehen, dass er bestimmt anfängt zu toben oder sogar evtl mit einer Kündigung kommt. Darf er das überhaupt?
    Habe echt Panikt. Denn wenn ich im Frühjahr gehen könnt, dann würd ich mein Urlaub im August bestimmt vergessen können, doch bräuchte ich den, denn da hat der Kindergarten vom Kleinen zu.


    Und wie wäre es für mein Sohn, er kommt im Feb. 2011 in den Kindergarten, wenn ich dann ein paar Wochen oder 1-3 Monate später mit ihm auf Kur gehen würde, würd der das packen wenn ich ihn dann für 3 Wochen rausreis?



    Sorry alles ein wenig wirr, aber ich musste mal das schreiben.


    Wie sind denn Eure Erfahrungen, gerade mit den Arbeitgebern? :hilfe



    Danke schon mal für's lesen.


    Viele Grüße
    Steelrose

  • Gar nich wirr,was Du schreibst...


    Ich selbst hab da keine Erfahrungen und/aber mir gehn grad ähnliche Gedanken und Ängste durch den Kopf... :ohnmacht:


    Lese gespannt mit... :rauchen


    VG
    coca

  • Hallo,
    der Arbeitgeber darf keinen Urlaub für eine Kur anrechnen. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.


    3-4 Wochen aus dem Kindergarten fern zu bleiben, finde ich auch nicht "tragisch".


    :strahlen Wünsche Dir viel Erfolg und eine baldige Zusage für eine Mutter/Kind-Kur :strahlen

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"


  • Bei meiner 1. Kur vor fast vier Jahren war ich arbeitslos und musste mir darüber keine Gedanken machen.


    Jetzt will ich für nächstes Jahr eine neue Kur beantragen, weil meine Akkus eben auch total leer sind, ehrlich gesagt, habe ich auch viel darüber nachgedacht, wie ich es mache und was der Arbeitgeber wohl dazu sagen wird. Aber meine Abteilungsleiter war diesen August zur Kur und da wurde auch nichts zu gesagt und das obwohl sie sowieso ständig krank macht und all ihren Urlaub auch genommen hat. Von daher mache ich mir jetzt weniger Gedanken. Sollte ich die Kur bewilligt bekommen, hoffe ich, das ich es so legen kann, das wir in den nächsten Osterferien kuren können, damit würde ich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, nämlich keinen Urlaub nehmen muss (Kur gilt als KRANK) und ich dem Chef so nicht zwei Mal hinter einander ausfalle. Aber schauen wir mal wie´s kommt und ob ich die Kur überhaupt bewilligt bekomme...denn schon bei der 1. Kur habe ich VIER Mal Einspruch einlegen müssen, ehe sie mir genehmigt wurde. Aber einen Versuch ist es alle mal wert. SO erholt und so toll wie die Kur damals für mich/uns war...ist es den Kampf wert.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • @ ICH 76


    Hast Du/ Wirst Du mit Deinem Arbeitgeber davor das besprechen, oder kommst am Tag X zu Ihm und zeigst Ihm dass Du eine genehmigt bekommen hast?

  • Ich hatte auch Befürchtungen vor der ersten Kur. Hab richtig rumgedruckst, als ich das dem Chef erzählt hab.


    "Du Marlene, das ist eine tolle Idee! Du bist ja wirklich voll belastet. Meine Frau war ja auch zur Mutter-Kind-Kur und das hat uns allen so gut getan."

  • @ ICH 76


    Hast Du/ Wirst Du mit Deinem Arbeitgeber davor das besprechen, oder kommst am Tag X zu Ihm und zeigst Ihm dass Du eine genehmigt bekommen hast?


    Nachdem ich beim letzten Mal zig Mal Einspruch einlegen musste, obwohl KiA und mein Arzt sich strikt FÜR eine Kur ausgesprochen haben und ich dieses Mal auch wieder mit solchen Hürden rechne, werde ich der Firma/dem Chef erst mal nichts sagen und einreichen und schauen was die KK dazu sagt. Wenn ich das OK bekomme, muss ich eh schauen wie sich das mit der Schule verhält oder ob ich die Ferienzeit bekomme, so wie ich es erhoffe, DANN spreche ich mit meinem Chef...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • @ Marlene


    Hast Du schon vorher mit Ihm darüber gesprochen?


    Ich war Anfang Oktober "einen" Mittag krankgeschrieben weil mein Sohn so starke Bronchitis hatte, er war alles andere als freundlich...



    Aber ich weiß wenn ich so weiter mache... irgendwann kann ich nicht mehr.

  • Nein, ich hatte nicht vorher mit ihm gesprochen. Ich hatte ja gedacht, die Kur würde nicht genehmigt werden.

  • Das umtreibt mich auch etwas. Ich hatte 2 Jahre einen Zeit-, und jetzt einen Festvertrag. Das stinkt so nach: "Ahja, kaum geben wir ihr einen festen Vertrag...." Andererseits, bis nächsten Sommer wäre ich schon insgesamt dreieinhalb Jahre da und bei uns gehen auch einige in die Kur, nicht Muki, sondern: Ich bin so alt und gebrechlich. Will ich garnicht kommentieren :pfeif. Du kannst ja auch versuchen, die Kur in der Kigafreien Zeit zu bekommen und die 3 Wochen später nehmen. Verfällt ja nicht bis zum Frühjahr. So wollte ich das machen, 29 Tage sind bei einem Schulkind ohnehin nicht ausreichend :D. Und das ist sowieso schon Käse, weil bis wir das nöchste Mal dürfen ist Sohn schon 12. Da kann dir aber auch niemand raten, das wird wohl jeder Chef anders kommentieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von Raanan ()

  • Hallo,


    ich denke nicht, dass es mit dem Kindergarten Probleme gibt- das sollte er normalerweise wuppen können :sonne


    Was Deinen Arbeitgeber angeht, würde ich Dir raten, mit Deinem direkten Vorgesetzten darüber zu reden. Positive Argumente sind immer: deine eigene Gesunderhaltung, und die Gesunderhaltung Deines Kindes-
    Wenn Du Krankentage hast, argumentiere damit, dass sich die Kur positiv auf Deinen Gesundheitszustandes, und je nachdem auch auf den Deines Kindes-
    Wenn Du keine Krankentage hast, argumentiere damit, dass das so bleiben soll ;)
    Ich denke, um ein vertrauensvolles Verhältnis zum Arbeitgeber zu fördern, ist es auch sinnvoll, abzusprechen, wann es betrieblich am günstigsten wäre, die Kur zu machen-


    rein rechtlich steht es Dir aber zu, und er kann nix dagegen machen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ich hatte auch bedenken, kurz nach antrag habe ich dann mit meinem teamleiter gesprochen, der meinte nur: klingt gut, mach. (ich hatte 1,5 wochen urlaub, rest krankenschein angeboten, hat er abgelehnt).
    antreten konnte ich dann doch nicht, weil der kurtermin mit meinen prüfungsterminen kollidiert und damit nicht geht (trotz attest gibt es keinen nachschreibetermin, kann nur halbes jahr später zur prüfung antreten)

  • ich hatte 1,5 wochen urlaub, rest krankenschein angeboten, hat er abgelehnt).


    Das wäre auch nicht gegangen... Denn für ne Kur darf man nciht krankgeschrieben sein... sonst ist man nicht kurfähig... ( Mutter-Kind-Kuren sind zu über 90% immer reine Vorsorgekuren.... da ist man nicht krank wie zb in ner AHB oder reha...)

  • kur normalerweise = 3 wochen krankenschein, zwar nicht au, aber auch nicht arbeitsfähig. wie es genau heißt, ist mir vollkommen egal, lohnfortzahlung ist aber gesetzlich verankert.
    die urlaubstage teilweise waren mein angebot, die soll ich dafür aber nicht nehmen.

  • Ich arbeite zufällig für die Personalabteilung und verbuche unter anderem solche Dinge. Man bekommt für eine Vorsorgekur keine AU ! Man darf auch nicht krankgeschrieben sein. Dann nämlich schickt einen die Kurklinik wieder nachhause weil man nicht kurfähig ist.


    Man bekommt Lohnfortzahlung - ja - Aber das ist das einzige das genauso ist wie bei ner Krankheit., Und das ist vom gesetzgeber her so.


    Verbucht wird ne Kur in den allermeisten Firmen als Stationäre Heilbehandlung - niemals als AU. Denn die bekommt man auch von keinem Artz dafür..


    ich weiß schon was ich hier schreibe!

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • ist es nicht vollkommen egal, unter was es verbucht wird beim arbeitgeber?
    aus arbeitnehmersicht ist es eben analog zur au. lohnfortzahlung und nach 6 wochen krankengeld, also wenn kur oder reha länger als 6 wochen dauern.
    ob das nun au heißt, stationäre heilbehandlung oder rosa-pink-neongrüner schein, ist mir doch als arbeitnehmer egal.

  • Nein ist es nicht.... Wenn der AG es als AU verbuchen würde und dann bei einer Revision etc keine solche voweisen könnte - was meinst Du was da los wäre!


    Eine AU ist nun mal was anderes! AU heißt man ist arbeitsunfähig und muss alles unterlassen was einer genesung im Wege stehen könnte. Keine Kurklinik würde dich aufnehmen wenn Du ne AU hättest ---- das dürfte sie gar nicht. Bei ner AU für eine Kur hättest Du das problem das Du gar nicht so ohne weiteres den Ort für drei Wochen verlassen dürfest....Auch darum geht es...


    Nebenbei nach wieviel Wochen man nach ner reha Krankengeld bekommt ist vom Krankheitsverlauf abhängig. War man vorher schon länger Krank ( zb bei nder AHB nach Herzinfakrt ) dann bekommt man das von Anfang an...


    Und Letztlich hast Du deinem Arbeitgeber etwas angeboten das so gar nciht gegangen wäre.. Darum ging es mir auch. Nach einem Arbeitsunfall nach dem man länger krank ist bekommt man gar kein krankengeld - auch in ner Reha nicht.. denn da zahlt die BG -und die zahlt mehr als die KK....


    Sooo scheiß egal wie Du es gern hättest ist das alles nun mal nicht,

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Na wenn Du meinst das es Dir dann egal ist wenn es um dein Geld geht.......Ich würde mich schon auf das gesicht der SB bei deiner KK freuen wenn Du der erklärst , Du möchtest In kur bist aber für die Ziet krankgeschrieben... Ich glaube die würde den Mund erst mal drei tage nicht mehr zu bekommen...


    Wenn Dir das alles als Arbeitnehmerin egal ist .... tja - dann braucht man sich über viele Dinge in unserem Land wirklich ncith merh zu wundern.


    Nochmal: Du hast deinem AG angeboten eine Au für die Hälfte der Kur zu bringen... Und das wäre nicht gegangen. Es hätte erstens ihn in eine illegale Zone gebracht und Dich auch.. Du kannst keine Kur machen wenn Du krank geschrieben bist... dann bist du nicht kurfähig...


    Daher ist es eben nicht egal wie das hießt...


    Sicher . die Auswirkungen für einen Arbeitnehmer sind bei Krankheit und bei heilbehandlung diesslben.... Es gibt eben Lohnfortzahlung. Trotzdem ist es was gänzlich anderes.

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • ich denke nicht, dass es Dir als Arbeitnehmer egal sein sollte!!!


    Kuren dürfen nicht als AU gezählt werden- je nachdem, wie schlecht es Dir sonst gesundheitlich geht, ist es (gerade im Zweifel arbeitsrechtlich) wichtig, dass eine Kur auch als solche ausgewiesen wird!!!


    Bei uns gibt es für Kuren Sonderurlaub- und das steht auch so im Tarifvertrag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)