Alleinerziehend oder nicht?

  • Hallo alle zusammen.
    Aus einem ganz aktuellen Anlass mach ich mir Gedanken ob ich als Alleinerziehend gelte oder nicht.


    Zu mir ich lebe nun seit einem Jahr mit meinem Freund und meiner Tochter, ist aber nicht leibliche Kind meines Freundes zuamm. Ich habe nochmal eine Ausbildung angefangen.


    Nun ist meine Tochter krank und ich weiß, dass einem als alleinerziehende 20 Krankheitstage und verheiratet 10 Krankheitstage zustehen.


    Nun aber meine Frage: gelte ich als alleinerziehend auch wenn ich mit Freund zusammen lebe? Und wenn ja, wo kann man Gesetzlich was darüber nachlesen?


    Ist sehr dringend, da sich durch die Krankheit meiner Tochter Probleme auf Arbeit entstanden.


    Schon mal vielen Dank :strahlen

  • als alleinerziehende 20 Krankheitstage und verheiratet 10 Krankheitstage zustehen.


    Ja, aber wenn man verheiratet ist steht jedem 10 Krankheitstage zu, sprich also Dir und Deinem Freund (falls Du als Nichtlleinerziehend laufen solltest ;) )


  • Ja, aber wenn man verheiratet ist steht jedem 10 Krankheitstage zu, sprich also Dir und Deinem Freund (falls Du als Nichtlleinerziehend laufen solltest ;) )


    HIHI soweit bin ich auch schon... Aber bei BAB Beantragung sowie Hortbetreuungskosten gelte ich als Alleinerziehend... :tuedelue is das verwirrend

  • Dein Partner hat ja mit der Betreuung des Kindes nichts zu tun - rein gesetzlich. Er kann ja nicht dazu verpflichtet werden, Krankheitstage zu nehmen, weil ein "fremdes" Kind (im biologischen Sinne) erkrankt ist.
    Soweit ich weiß, zählst du überall als alleinerziehend. Noch dazu, da du Steuerklase 2 hast.

  • Naja, es geht ja nicht darum, wieviele Tage ihr zustehen. Sondern ob sie bei der KK als AE gilt, obwohl sie mit einem Partner zusammen wohnt.

  • LSt.Kl 2 steht Dir aber nicht mehr zu. ;) Eine Grundvoraussetzung ist nämlich, dass du ALLEINE mit dem minderjährigen Kind/den Kindern lebst. Sobald eine erwachsene 2. Person zu Eurem Haushalt gehört, hast Du keinen Anspruch mehr auf LStkl. 2, das würd ich mal schnell ändern, bevor Dir einer wegen Steuerbetrug an den Karren fährt. Oder ist Dein Freund nicht bei Euch gemeldet?

  • Hmm, ich war auch alleinerziehend als ich mit meinem Partner zusammen gewohnt habe,
    Weil ich von Anfang an gesagt habe das er nicht an der Bertreuung der Kinder beteiligt ist.
    Aber ich hatte keine Lohnsteuerklasse 2 weil man den Anspruch verliert sobald jeamand im Haushalt lebt der älter als 18 ist.

  • Hmmm, ich hoffe, ich darf den Gesetzes Text hier wieder geben..... wenn nicht.... mods: bitte entfernen ... dann erkläre ich es noch mal per pn....


    )Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 10 Abs. 4 und § 44 Absatz 2 gelten.


    --> bedeutet, es lebt eine andere Person im haushalt... wenn diese das kind jedoch nicht betreuen kann besteht anspruch....


    der anspruch richtet sich nach dem leiblichen kind... also hat der freund keine ansprüche auf das krankengeld; so dass es m.e. so sein müsste, dass dir der erhöhte (alleinerziehenden) anspruch zu steht...


    keine gewähr für richtigkeit, dazu bin ich zu lange aus der gkv raus.... habe dass nur so aus meinem gedächtnis gekramt...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • LSt.Kl 2 steht Dir aber nicht mehr zu. Eine Grundvoraussetzung ist nämlich, dass du ALLEINE mit dem minderjährigen Kind/den Kindern lebst.


    Wieder was gelernt :thanks:

  • LSt.Kl 2 steht Dir aber nicht mehr zu. ;) Eine Grundvoraussetzung ist nämlich, dass du ALLEINE mit dem minderjährigen Kind/den Kindern lebst. Sobald eine erwachsene 2. Person zu Eurem Haushalt gehört, hast Du keinen Anspruch mehr auf LStkl. 2, das würd ich mal schnell ändern, bevor Dir einer wegen Steuerbetrug an den Karren fährt. Oder ist Dein Freund nicht bei Euch gemeldet?

    Huch... nein, wir leben im gemeinsam gemeldeten Haushalt.. und die LStkl is wieder bestätigt worden auf zwei als wir auf Amt waren unter Mitteilung wir wohnen zusamm...ich hab da keinen Plan und hab auch nicht weiter hinterfragt...was muss es denn für ne Stkl sein? Ach du dickes Ei