Das zuständige JA beim Wohnort meines Sohnes ist noch immer felsenfest der Meinung, dass ein erscheinen der Mutter vor GEricht zur feststellung der Vaterschaft, welcher wegen ihr notwendig war (da sie jeden termin von mir oder vom JA zur aussergerichtlichen Klärung verpasste) ausreicht um der mitwirkungspflicht nacht dem UVG nachzukommen komtm es nun zur GErichtsverhandlung ob dem so ist oder nicht... bin ja mal gespannt
Was neues vom UV bei mir
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Dann sag ich mal Vorhang auf - ich bin auf den Richter gespannt...