Jugendwohngruppe Pro/Contra

  • Schwierige Situation ?(


    So einfach erhält man bei uns keine Leistungen nach § 35 a.


    Das ist wohl Ortsabhängig.


    Wenn die Gemeinde kein Geld dafür ausgeben möchte, wird ALLES versucht, die einem ZUSTEHENDEN Leistungen zu verweigern.


    (Bei uns betraf das die Förderung nach §35a LRS)

  • Interessante Diskussion hier. Bitte nicht vergessen, dass in dem Fall bereits ein Einzelfallhelfer eingesetzt ist, der auch sehr überrascht über die Empfehlung der Kinder- und Jugendpsychiatrie war und kein Erfordernis für eine Trennung von der Familie sah. Wir lesen hier von einem durch den Auftritt der Klinikmitarbeiter sehr verun sicherten Vater, der mit Recht bemängelt, dass solche Empfehlungen praktisch in der Zielgerade zur Entlassung erfolgen und die die Tochter ohne Kenntnis der Eltern bereits in einer Jugendwohngruppe vorgestellt haben! Das alles ist schlechter Stil und deutet auf einen respektlosen Umgang mit der Institution Familie hin. So als wäre ein Elternhaus für Kinder und Jugendliche unbeachtlich. Ein moralisches Einwirken in dem Sinne, nur ein schlechter Vater ist nicht bereit, sich von seinem Kind zu trennen verrät auch, dass hier nicht respektvoll mit den Beteiligten umgegangen wird.


    Das Mädchen ist nun (hoffentlich!) nach Hause gekommen und dort kann dann in Ruhe überlegt werden (es gibt ja schon wie gesagt einen Einzelhelfer!), wie es weiter geht. Irgendwas dramatisches kann ich da nicht erkennen, die Sicherungssysteme sind eingebaut und werden ja wohl auch greifen.


    Der Kater :brille