Anmeldetermin für "falsche" Schule geholt

  • Könnt ihr mir sagen, ob man folgendes noch ändern/absagen kann?



    Ich hab telefonisch einen Termin zur Anmeldung meines Kindes an einer Grundschule geholt, bin erst im Nachhinein dahinter gekommen, das es sich aber um die falsche Schule handelt :ohnmacht: , dort möchte ich mein Kind auf keinen Fall hinschicken. :mussweg


    Meint ihr ich kann nach den NRWHerbstFerien einfach an der anderen Schule, wo Kind eigentlich hin soll anrufen und mir dort einen Termin zur Anmeldung geben lassen und bei der anderen Schule absagen???? (offizielle Terminvergabe ist schon abgelaufen :schwitz )



    Ratlose Grüße
    Lena

  • Ja klar, das müsste gehen. Probiere es aber auch in den Ferien. Oft ist gerade zum Schluss der Ferien das Sekretäriat besetzt. Sowohl in der "falschen" als auch in der "richtigen" Schule. ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Warum nicht? Probieren würde ich es auf jeden Fall. Ich würde aber auch den anderen Termin wahrnehmen - und wenn es nur zum Anschauen ist. Meine Erfahrung ist nämlich: Keine Schule ist wirklich so schlimm wie ihr Ruf. Ich hatte aber auch schon mal ein Negativ-Erlebnis: Die Schule hatte einen guten Ruf, war aber zumindest für mein sensibles Kind absolut nicht geeignet. Abschreckend war auch, dass ich eine Unterhaltung zwischen zwei Lehrern mitbekam, die selbst nur mit Bauchschmerzen und Angst hingingen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern