Fällt mir das Elterngeld jetzt wirklich weg???

  • Mir geht es nur darum, wenn schon so viele meckern das man mit Hartz IV am Minimum der Existenz lebt warum setzt man dann noch Kinder in die Welt den man dann auch nicht mehr bieten kann.


    ich ahb schon verstanden, worum es dir ging, deswegen ja auch meine "dumme" Antwort.


    Ab wieviel Euro im Monat Einkommen darf man denn Kinder bekommen?


    Und ja klar gibt es Verhütung. Aber die kann genau wie beim nicht-harzer schief gehen.


    Oh, hab bei der Aufzählung noch Trennung während der Schwangerschaft vergessen. ( da dann auch Kind zur Adoption freigeben...).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Sorry auch wenn ich hier jetzt vielen auf die Füße trete. Aber warum wird man überhaupt schwanger wenn man Hartz IV bezieht? :kopf:radab
    Dann hättet Ihr diese Probleme jetzt garnicht.


    :kotz:kotz:kotz:kopf:kopf ÜBER DEM NIVEAU IS GRAD NE KELLERWOHNUNG FREI GEWORDEN

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Das Amt darf das Elterngeld nicht anrechnen wenn man es sich aufgrund des Neuen Gesetzes ab 1.1.11 hat nachträglich auszahlen lassen,das ist erst ab dem 1. Januar gültig und die dürfen auch erst ab da das Geld anrechnen. Ich kenne soviele die von Hartz IV leben und EG auf 24 Monate gestreckt beantragt hatten und alle haben den Antrag widerrufen und sich das Geld nachträglich auszahlen lassen.Die Elterngeldstellen raten Hartz IV Empfängern sogar dazu.

    ich habe nur ergänzendes harz d.h. unter 100 € +300€ frei! mir wurde vom amt gesagt egal ob voll harz oder n ur angerechnet alles was fliesst ausser harz und unterstützungen wird angerechnet! Auch wenn das gesetz sich ändert! Klar eigentlich sollte und dürfte nicht wird aber angerechnet habe da schon mehr als einen fall gesehen wo es angerechnet wurde.

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Weil einem nicht mehr viel Spaß im Leben bleibt, den man sich leisten kann. Kino fällt flach, zu teuer, weggehen kann man sich auch nicht leisten. Da bleibt nur noch der Fernseher oder das Bett. Und das Fernsehprogramm ist meistens grottenlangweilig...


    Gott sei dank werden wir noch nicht zum Mord gezwungen, wenn wir trotz ALG II schwanger werden.


    Es gibt auch Leute, deren Verträge während der Schwangerschaft auslaufen, die landen dann auch zwangsläufig schnell in ALG II - nämlich just in dem Moment, in dem sie in den Mutterschutz fallen und damit keinen Anspruch mehr auf ALG I haben. Da bliebe natürlich noch zur Adoption freigeben, damit man diese Probleme nicht hat. :wand

    axch herrlich den fall habe ich auch gerade ;) schon zahlt man ein schon hat man keinen anspruch darauf! man hätte mehr als harz aber man bekommt es nicht solange man keine versorgung vorweisen kann. schon ätzend und nach einen jahr fällt es weg. grübel ob das fair ist?! schön zu sehen das die geburten doch rasant zurück gegangen sind durch das eltern geld zumal die nun noch weiter zurück gehen werden! wer vor der schwangerschaft zuhause war soll kein elterngeld bekommen meine meinung! wer arbeiten war und der vertrag vor der geburt und wenn das nur die zeit vor oder wärend des mutterschutz ausläuft sollte weiter anspruch haben + des freibetrages! meine meinung nicht weil mir das geld so wichtig ist sondern weil es gerecht ist das geld soll den ausfall des verdienst etwas auffangen und nicht eine belohnung dafür sein das man weiter nichts macht! gibt immer solche und solche fälle!

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  • also zählt das jetzt nur wenn das elterngeld aus nichterwerbstätigkeit ist??
    wieso sagt mein bearbeiter bei mir ändert sich nichts weil mein elterngeld aus einem arbeitsverhältnis ist???

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • mir wurde vom amt gesagt egal ob voll harz oder n ur angerechnet alles was fliesst ausser harz und unterstützungen wird angerechnet



    das ist falsch. Bisher waren die 300 euro Erziehungsgeld frei. Bekam man mehr, wurde alles darüber angerechnet.
    Das ändert sich jetzt ab 1.1.


    Aber die, die es gestreckt hatten, und somit nur 150 euro elterngeld im Monat hatten können sich das jetzt auszahlen lassen. Natürlich nur das Geld, das sie ohne die Streckung bekommen hätten, also pro Monat 150 euro. Und die dürfen nicht angerechnet werden.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • das ist falsch. Bisher waren die 300 euro Erziehungsgeld frei. Bekam man mehr, wurde alles darüber angerechnet.
    Das ändert sich jetzt ab 1.1.


    Aber die, die es gestreckt hatten, und somit nur 150 euro elterngeld im Monat hatten können sich das jetzt auszahlen lassen. Natürlich nur das Geld, das sie ohne die Streckung bekommen hätten, also pro Monat 150 euro. Und die dürfen nicht angerechnet werden.

    da gebe ich dir wohl recht! in dem fall bei mir sieht es ein wenig anders aus leider! gibt welche die haben mehr als die 300€ monatlich und wenn sie das halbe bekommen und ü 300 kommen wird ihnen auch beim halben elterngeld alles ü 300 gleich angerechnet! mein fall z.b. d.h. wenn ich nun auszahlungen vom elterngeld bekomme dann wird es angerechnet komplett! hätte das wohl ein wenig anders schreiben sollen :D

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  • @Milchschnute: es geht hier aber um diese 300 euro "Freibetrag", bzw. eben die 150, wenn man es gestreckt hat.


    tinka: lass dich jetzt nicht bekloppt machen, ich geh mal davon aus, dass dein SB schon die richtigen Infos dazu hat. Die lassen es sich nicht entgehen, wenn sie geld streichen können ;)

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • dennoch ist dann schon was richtig an meiner aussage! es kann angerechnet werden muss aber nicht!


    fall man bekommt 150€ dann nicht in meinen fall ja wenn ich noch beim amt wäre! :D

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    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Hallöchen,


    ich habe meine Verdopplung letzte Woche Rückgängig gemacht und hatte heute 450€ auf dem Konto,,sprich das Elterngeld für Januar bis März 2011.


    Nun habe ich am Donnerstag einen Termin beim Amt,wegen Folgeantrag stellen.Dort muss ich ja dann angeben,das ich ab 2011 kein Elterngeld mehr
    erhalte und anhand der Kontoauszüge die ich ja vorlegen muss,wird sie sehen das ich das Geld diesen Monat aufs Konto bekommen habe.


    Nun meine Frage,können die mir jetzt von den 450€ was anrechnen????

    Schreibfehler sind nur Special-Effects meiner Tastatur

  • also auch wenns jetzt peinlich wird :rotwerd:rotwerd:rotwerd
    hab heute ein schreiben von der elterngeldstelle bekommen darin sind einige fälle aufgelistet wo sich wie was änder unter einem punkt steht:
    sonderregelung elterngeldfreibetrag:
    alle elterngeldberechtigte die ag 2 oder sozialhilfe oder kinderzuschlag beziehen und die vor der geburt erwerbstätig waren, erhalten ab dem 1. ein freibetrag. der freibetrag entspricht dem einkommen vor der geburt und ist höchsten 300€ bis zu dieser höhe bleibt das geld weiterhin anrechnungfrei.


    das zählt dovh für mich? also ändert sich für mich nächstes jahr nix???
    oder :rotwerd:rotwerd

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Ich habe dieses Schreiben von der Elterngeldstelle auch bekommen und auch eine Frage dazu:
    Gilt diese Absenkung von 67% auf 65% ab einem Einkommen von 1240,00 € für das gesamte Einkommen oder nur für das, was über der Grenze ist?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]