Alleinerziehend- vor Gericht

  • Ich brauche bitte einmal Hilfe...
    Und zwar bin ich gerade vor Gericht da der Vater meines Sohnes nicht glaubt dass er der Vater ist. Es wird nun also bald ein Vaterschaftstest gemacht (ich hoffe dass das bald ist). Wenn er dann sieht dass er der Vater ist wird er sich hoffentlich kümmern. Er sagte zumindest dass er das dann tun will. Ich bin jetzt alleinerziehend, hat mir der Mann vom Jugendamt gesagt. Ich bin nämlich übers Jugendamt gegangen und habe eine Beistandschaft eingerichtet weil ich mir den Anwalt und die Gerichtskosten alleine nicht leisten kann. Bekommt der Vater dann automatisch auch einen Teil des Sorgerechts oder habe ich das nach wie vor alleine? Das wäre mir nämlich lieber, es würde sonst nur zu viel Stress geben.

  • Du wirst das Sorgerecht alleine haben.
    Der Vater kann es beantragen - ob und unter welchen Umständen er es bekommt, weiß zur Zeit niemand.

  • Bisher war es für ledige Väter fast unmöglich, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen, wenn die Mutter des Kindes dagegen war.


    Seit einigen Monaten gibt es in Urteil des Bundesverfassungsgericht: Diese Regelung sei rechtswidrig.


    Die Bundesregierung ist nun gehalten, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen.
    Das einzige was hierbei sicher ist: Väter werden unter bestimmten Bedinungen (welche das sind, weiß noch niemand) das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn sie es beantragen.

  • Hattet ihr denn bisher das gemeinsame Sorgerecht oder hattest du das alleinige?



    Weil das hier nämlich die Grundfrage ist. Du als Mutter konntest bisher einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen, auch wenn du nicht mit dem KV verheiratet warst.



    Das soll sich ja jetzt alles ändern



    Frag am besten mal beim JA nach, wenn du dir nicht sicher bist.

  • Wir waren nie zusammen, mein Sohn ist ein Unfall. Also hatte ich bisher das alleinige Sorgerecht. Sein Vater sagte mal dass ich das ruhig auch weiter haben könnte, er würde nur gerne dann eine Besuchsregelung treffen wo ich auch absolut für bin.