Vaterschaftsfeststellungsklage verhandlung ?

  • Hallo ... mal ne kurze frage.. kennt sich vll jmd mit der vaterschaftsfeststellungsklage aus und was passiert in der verhandlung... sind bald dran ... und der KV ist auch geladen.. muss er tatsächlich erscheinen ?? ich meine er muss ja ne aussage leisten so wie ich auch... wenn ich mich durch JA vertreten lassen könnte... dann könnte er sich doch auch von seiner anwältin vertreten lassen,aber dann bräuchte man ja keine verhandlung weil...das ja sowieso alles schon schriftlich besteht...und wenn ich erscheinen muss müsste er doch eigentlich auch erscheinen,er ist geladen steht bei mir in den papieren...Alsooo ???
    Bitte um jede bekannte antwort danke :D

  • bei uns:
    vater und ich geladen, ich war da, er nicht. ich war zeugin, er beklagter. anwalt hatte er auch nicht. jugendamt war als klagevertreter fürs kind da.


    verhandlung fand statt, fragen an mich waren nicht toll (klar muss geprüft werden, ob er in frage kommt und auch wer anders, also zeitraum und geschlechtsverkehr, verhütung etc wurde gefragt)
    die verhandlung endete, trotz seiner abwesenheit, mit der anordnung eines genetischen gutachtens.


    kurz danach kam die ladung für tochter und mich zum gesundheitssamt, bilder wurden gemacht, fingerabdrücke von mir, perso kontrolliert. blutprobe von mir, speichel von der tochter.


    wie es danach weiter geht, weiß ich nicht. er ignoriert seine ladung sein anfang 2005.


    aber normalerweise kommt dann eine auswertung und eine erneute ladung. dann wird, je nach ergebnis, die vaterschaft festgestellt und unterhalt berechnet. thema erledigt.

  • Theoretisch (und auch praktisch) besteht die Pflicht beider Elternteile zu erscheinen... das JA ist nicht Dein Beistand sondern der des Kindes/der Kinder.


    Da Du in dem Fall ja selber geladen bist, das Kind/die Kinder -egal wie alt- ja nichts zur Empfängniszeit sagen können, die Klage aber im Namen des Kindes/der Kinder läuft ist hier das JA zuständig.


    Du mußt Deine Sicht der Dinge zu Protokoll geben, der mögliche Vater auch, richte Dich auf Fragen ein wie:


    Geburt der Kinder am X.X.XX, demzufolge Zeugungstag im Zeugungszeitraum vom Y.Y.YY-Z.Z.ZZ das ist ne ziemlich lange Spanne, nagel mich nicht fest aber ich glaube es waren über 100 Tage, gab es in diesem Zeitraum intime Kontakte mit anderen Männern als HerrnX.


    Er hat vor Gericht noch die Möglichkeit anzuerkennen, ansonsten ergeht der Beschluß das ein Abstammungsgutachten erstellt werden muß.


    Der Vater meiner Ältesten war bei der 1. Verhandlung anwesend, beim 2. mal (Verkündung des Ergebnisses des Gutachtens ließ er sich von seinem Anwalt vertreten.


    Wenn er laut Ladung geladen ist MUSS er erscheinen, genau wie Du auch!




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • oki :D danke euch für die schnellen antworten, vll ist es auch in seinem interesse zu kommen , er könnte ja ebenso die briefe des JA bei seite legen und nicht öffnen bzw sich mit seiner anwältin ausseiander setzen, die beiden sind erst 3 monate alt ging also recht schnell :D

  • In der Ladung steht als Rechtshinweis, was machbar ist und was nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :kopf wir sind im November dran...


    laut der Beratungsstelle muss ich mich auf Intime Fragen einstellen.


    Da hab ich keine Bedenken...kann ich frei raus sagen dass nur er der einzige war.



    dann hab ich das da gelesen:


    kurz danach kam die ladung für tochter und mich zum gesundheitssamt, bilder wurden gemacht, fingerabdrücke von mir, perso kontrolliert. blutprobe von mir, speichel von der tochter.



    :wow Wieso dass denn?????


    Was wollen die von deinen Fingerabdrücken und deinem Blut?????


    Ich glaube das würde ich nicht zulassen?


    Bin ja schon total Gegner des biometrischen Passes....da geb ich doch nicht meine Fingerabdrücke damit der Vater festgestellt werden kann :kopf




    Wünsch dir viel Glück bei der Verhandlung :-)

  • geht nur dort in die akten.


    getestet wird beim abstammungsgutachten mit mehr allelen (wie schrieb man die?) als beim normalen vaterschftstest. dafür braucht man auch das blut der mutter und hat damit eine deutlich höhere wahrscheinlichkeit, als beim test mit kind und vater.
    genetisch ist das kind ja 50% mama und 50% papa. wenn kind, mama und papa verglichen werden, kann man eigentlich sehr genau zuordnen, von wem welche dna-sequenz kommt. wenn nur kind und papa getestet werden, sind nur 50% zuordbar. damit ist das ergebnis nicht anfechtbar und genügt als beweis vor gericht.
    deswegen sind die tests aus der apotheke zb nicht als beweis zulässig.
    fingerabdrücke werden gemacht, damit nachweisbar ist, dass wirklich ich die probe abgegeben habe und nicht zb meine zwillingsschwester, die genauso aussieht. selbst bei eineiigen zwillingen sind die fingerabdrücke sehr unterschiedlich und damit einmalig. (die dna aber nicht zb)

  • Wir haben das Prozedere auch schon durch.


    Vater hat die Vaterschaft anerkannt kurz nach der Geburt im sommer 2009. Kurz vor weihnachten 2009 ein schreiben vom gericht aus dem ich nicht schlau wurde. Ich bin zur anwältin und es stellte sich heraus, er zweifelt die vaterschaft an.
    Im märz 2010 Gerichtsverhandlung. Ich udn der kv waren dort. Er musste seien Zweifel äußern und wurde gefragt, ob er mit mir geschlechtsverkehr hatte. ich wurde auch gefragt, ob ich mit ihm geschlechtsverkehr hatte und ob es im zeugungszeitraum noch jemand anderen gab. weitere fragen blieben aus. Ergebnis: DNA-test. nach 15 Minuten war die Verhandlung vorbei. Im mai 2010 wurde der Test gemacht. Speichelprobe von mir und dem kind wurden genommen. Um Juni 2010 das Ergebnis. Ende August 2te Gerichtsverhandlung mit dem Fazit seine Klage wurde abgewiesen. Wert 2000 euro, die der vater zu tragen hat. Bis mitte oktober2010 haben beide das recht revision einzulegen. Da das sicher nicht geschehen wird rechne ich ende oktober/anfang november mit dem endgültigen schriftlichen beschluss.


    wie du siehst zieht sich die ganze sache, ist aber an sich weniger schlimm, als man befürchtet, auch wenns einem wehtut

  • Bei mir war es wie folgt: KV hat mich während der Schwangerschaft verlassen! Als mein Sohn zur Welt kam hab ich ihn beim Standesamt angemeldet und die haben ans JA weitergeleitet das wir keinen Vater eintragen konnten da keine Annerkennung des KV vorhanden war (er weigerte sich)
    Hab dann ein Brief vom JA bekommen ob ich Beistandschaft möchte. Ich:Ja!
    Die haben sich mit KV in Verbindung gesetzt um Termin für Anerkennung zu machen. Der Herr hat alle Termine platzen lassen! JA hat das ans Amtsgericht weitergeleitet, die haben Ihn dann zum Vaterschaftstest geladen. Hat er auch gemacht! Nachdem Ergebnis da war hat man mir vom JA mitgeteilt das jetzt eine Gerichtsverhandlung ist bei der aber nur der KV hin muss (wegen Anerkennung und Unterhalt) und mein Sohn dort vom JA vertreten wird! Nachdem das alles geschehen war musste ich mit dem Schreiben vom Amtsgericht wieder zum Standesamt um zuzustimmen das er als Vater eingetragen wird! Dann erst setzt sich noch mal das JA mit KV in Verbindung um das mit der höhe des Unterhalts zu regeln. Der ganze Rotz(Entschuldigung) zieht sich jetzt schon ein Jahr hin. :radab


    Musste diesem Menschen Gott sei Dank nicht mehr gegenüber treten. Trotzdem find ich es eine riesen sauerei das er sich nicht um sein Kind kümmern will, obwohl er mir das versprochen hatte nachdem wir uns getrennt hatten! Aber das ist ein anderes Thema!