Wohngeld, Trennungsunterhalt

  • Die bessere Steuerklasse ( Dein Mann wird dann wohl 3 haben) kann er im Trennungsjahr behalten. Habt Ihr Euch räumlich erst dieses Jahr getrennt oder schon 09? dann hätte der Anwalt Recht das Dein Mann Steuerklasse 1 hat. Bist Du erst 2010 ausgezogen hat er Drei noch für das ganze Jahr und somit das bessere Netto.


    Mein Anwalt war leider auch so ein fauler Wicht. Für mich hat er eigentlich gar nichts getan, nirgends nachgehakt nichts eingefordert. Aber leider ist man wohl tatsächlich an die gebunden wenn man Prozesskostenhilfe bekommt.


    Ich kenne mich mit TU nicht aus, habe keinen bekommen, weil ich gearbeitet habe, aber man kann doch Deinen Mann sicher anmahnen und in Verzug setzen, oder geht das nur bei Kindesunterhalt?

  • Die Steuerklassen kann man natürlich alleine ändern. Habe ich auch gemacht. Einmal von 3/5 auf 4/4 als wir uns getrennt haben ... und einmal von 4/4 auf 2/1 als wird dann nicht mehr zusammen wohnten... geht wohl allein.


    Ging bei uns nicht, naja entweder hier blöde Sachbearbeiter oder bei Dir!


    Ich als Anwalt würde mir zumindest mal neue Einkommensnachweise erbringen lassen, dann könnten wieder beide Anwälte rechnen. Zumindest sollte der Anwalt der TE mal nachfragen (schriftlich) warum der errechnete Unterhalt immer wieder -und dies in unterschiedlicher Höhe- gekürzt wird. Dann hat der gegnerische Anwalt immer noch die Möglichkeit seinen Mandanten zu erklären.


    Und genau darauf würde ich als Mandantin meines Anwaltes bestehen!

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Was bitte hat den eine beistandschaft mit Trennungsunterhalt zu tun ?

    Ich würde trotzdem zu JA raten,
    klar hat KU nichts mit Trennungsunterhalt zu tun,
    aber, es wäre erst mal getrennt.
    Und manchmal, wenn der KU vollständig bezahlt wird, ist auch schon viel getan, dann würde ich nach Arbeit sehen.

    Hab nie Angst etwas Neues zu beginnen.
    Erinnere Dich immer daran, dass Amateure die Arche gebaut haben
    und Profis die Titanic.

  • Da ich mich selber mit den ganzen Dingen nicht auskenne, hab ich wohl die eine oder andere Wichtigkeit nicht sofort geschrieben. Aber dafür ist dieses Forum doch da, oder? ;) Dass man Informationen sammeln kann...


    @Bernstein...danke
    Du sagst, theoretisch könnte ich den Anwalt wechseln...wie kann ich das denn machen?
    Ja, wir haben das typische Bild einer Familie gelebt...er arbeiten, ich zu Hause...hab zwar ehrenamtlich gearbeitet, aber nicht jeden Tag...

  • Wann eine räumliche Trennung stattfand ist irelevant...man kann eine Trennungszeit auch in einem Haushalt absolvieren...Entscheidend ist wann man Trennungsabsichten äußert bzw sich einig ist...Im kalenderjahr der Trennung wird man noch als Ehepaar versteuert. Im darauffolgenden Kalenderjahr nicht mehr...


    Im Übrigen ist Trennungsunterhalt den die TS erhält von ihr zu versteuern---- Der mann kann ihn im Gegenzug von der steuer absetzen und muss ihr den Nachteil der ihr daraus entsteht ausgleiche... Also die entsprechende Anlage muss man unterschrieben als Noch-Frau - aber bitte im Gegenzug verlangen bzw sich schriftlich geben lassen, daß man den Nachteil ausgegleichen bekommt.... Hat die TS noch die 5 erwartet sie eine nette Steuernachforderung...

  • @fenjolino...auch dir danke ich...genau das meinte ich mit der Steuerklasse...wir sind seit 09 räumlich getrennt...aber das hätte er dann ja selber ändern müssen, oder? So hat das zumindest mein Anwalt gesagt...


    Und das meine ich die ganze Zeit! Dass die Steuerklasse hätte geändert werden müssen, um den neuen Unterhalt zu berechnen...so hänge ich nämlich nur in der Luft...weiss nicht wirklich was mir jetzt zusteht etc...


    Der KU ist tituliert...den Betrag überweist er ja auch...es geht ja um den Trennungsunterhalt...


    Ich werde dann mal meinen Anwalt noch öfter nerven...

  • ab wann ihr räumlich getrennt seid ist wumpe..... Wenn ihr erst 2009 auseinandergezogen seit aber schon seit 2008 getrennt in einem haushlat lebt dann hätte eben schon seit 01.01.2009 eineÄnderung der Stkl erfolgen können / sollen....


    Das kann ncith nur der Mann machen - sondern auch die Frau - und zwar allein. Geht man als frau im Okt 2008 hin und lässt seine Steuerklasse frü 2009 ändern zb auf 2 dann wird automatisch die des mannes auf 1 geändert....


    Die Steuerklasse muss alleine zu ändern sein! Stellt euch mal vor, eine Frau trennt sich , lebt mit Kindern allein , arbietet und ihr steht die 2 zu.... Der Mann aber möchte nicht das Frau sich trennt und möchte sie gern zurück und weigert sich seine Klassse von 3 auf 1 zu ändern..... Nee - das geht nicht. Wenn eine frau da hin kommt und nachweisen kann das sie mit Kind allein lebt dann ist ihre Steuerkarte auf 2 zu ändern...... Egal was Männe sagt..... Seine wird dann automatisch auf 1 geändert... ob der Gute das will oder ncith..

    3 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Das kann ncith nur der Mann machen - sondern auch die Frau - und zwar allein. Geht man als frau im Okt 2008 hin und lässt seine Steuerklasse frü 2009 ändern zb auf 2 dann wird automatisch die des mannes auf 1 geändert....

    ja, aber wenn Frau das nicht macht und auszieht und sich ummeldet bekommen beide automatisch die nächste Steuerkarte mit 1.


    :hae: Es sei denn die Steuerkarten waren schon beim Empfänger zu dem Zeitpunkt, dann hat er wohl Glück gehabt... Aber Ihn erwartet dann doch auch eine ordentliche Nachzahlung, wenn er das ganze Jahr nach Drei abgerechnet wurde und die Steuererklärung machen muss?????

  • Kommt darauf an..... Wie gesagt: er kann den unterhalt für die Frau absetzen und zwar ganz! Und sie muss den versteuern,,,, Und zwar nach Tab...


    Und nöö - auch wenn die Steuerkarte für das nächste Jahr schon beim Empfänger ist ( hier also dem mann ) und Frau geht hin und ändert auf 2 dann muss er auch ändern ---- bzw wird dazu aufgefordert werden....Und wenn das nicht geschieht dann wird er halt aufgefordert ne Einkommensteuererklärung zu machen und dann wird abgerechnet... Der Staat lässt sich da schon nciht die Butter vom Brot nehmen wenn ihm was durh die Lappen gehen könnte...Ändert Männe nicht und will trotz Aufforderung dann keine Erkrlärung machen dann ist das letztlcih strafbar....


    Letztlich ist es sowieso egal welche Stkl man hat in dem Jahr. Abgerechnet wird mit der Steuererklärung und da wird Mann nach der 1 versteuert und Frau wenn bei ihr die Kinder leben nach der 2. Steuerklasse ist nur wichtig für das Monatsnetto. Insgesamt wird erst nach Ende des jahres abgerechnet und geschaut welche Steuer nun wirklich zu zahlen war..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ich hab mich mal ein bischen im Netz schlau gemacht...


    Die Steuerklasse hätte er tatsächlich zum 1.1. diesen Jahres ändern lassen müssen.


    Ich hätte den Trennungsunterhalt nur versteuern lassen müssen, wenn wir eine Steuervereinbarung getroffen hätten...dies ist nicht der Fall. Alles was er an mich gezahlt hat, ist verbraucht...er wird wohl nachzahlen müssen.

  • Stimmt nicht! Du bist verpflichtet ihm die entsprechende Anlage zu unterschreiben..... Und dein Einkommen zu versteuern - und das ist auch Unterhalt....Und er ist verpflichtet dir den dadruch entstehenden Nachteil auszugleichen..... Auch im Nachhinein! Also mit der Einkommensteuererklärung 2011!


    Jammere dann bitte nicht wenn DU nachzahlen musst . Über sowas macht man sich vorher mal schlau.... man kann bein Finanzamt dazu anrufen oder einen Steuerberater kontaktieren.


    Frage deinen Anwalt UND einen Steuerberater.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()