Die bessere Steuerklasse ( Dein Mann wird dann wohl 3 haben) kann er im Trennungsjahr behalten. Habt Ihr Euch räumlich erst dieses Jahr getrennt oder schon 09? dann hätte der Anwalt Recht das Dein Mann Steuerklasse 1 hat. Bist Du erst 2010 ausgezogen hat er Drei noch für das ganze Jahr und somit das bessere Netto.
Mein Anwalt war leider auch so ein fauler Wicht. Für mich hat er eigentlich gar nichts getan, nirgends nachgehakt nichts eingefordert. Aber leider ist man wohl tatsächlich an die gebunden wenn man Prozesskostenhilfe bekommt.
Ich kenne mich mit TU nicht aus, habe keinen bekommen, weil ich gearbeitet habe, aber man kann doch Deinen Mann sicher anmahnen und in Verzug setzen, oder geht das nur bei Kindesunterhalt?