Wohngeld, Trennungsunterhalt

  • Hallo zusammen!


    Ich hab ein paar Fragen...


    Ich lebe zur Zeit von Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt (habe leider noch keine Arbeit)...mein Ex allerdings zieht regelmässig eigenmächtig Geld ab...insgesamt jetzt über 400€(monatlich). Auch wenn er den vollen berechneten Unterhalt (durch meinen Anwalt) bezahlen würde, hätte er mehr als den Eigenbedarf.
    Grund für ihn ist, dass er die 145qm Wohnfläche und 600qm Garten nicht aufgeben möchte.


    Jetzt ist es so, dass ich nicht (mehr) auskomme mit dem Geld und Wohngeld erhalte. Das habe ich bereits auf meinem Konto...meine Frage dazu: Kommt er damit einfach so durch und andere müssen quasi für mich zahlen? Auch zahle ich keinen Kindergartenbeitrag, weil nur das Einkommen zählt, welches ich auf mein Konto habe...Auch da bezahlen ja wieder "andere" mit...


    Oder holt sich das Wohngeldamt das Geld wieder zurück?


    Mein Anwalt ist auch keine grosse Hilfe...er meinte im letzten Gespräch, dass mein Ex eigentlich schon eine andere Steuerklasse haben und deshalb auch weniger Unterhalt zahlen müsste(hat er aber nicht). Aber dann würde doch wieder eine neue Berechnung stattfinden, oder? Von anderen Personen hab ich gehört, dass man die Steuerklasse sehr wohl noch eine zeitlang behalten kann, wenn noch nicht geschieden?!


    Ich weiss, das sind jetzt viele Fragen und ich hoffe, ich hab nicht zu durcheinander geschrieben...

  • Vielleicht zieht Dein Ex auch nicht einfach Eigenmächtig ab , sondern er tilgt ja damit Schulden ( Haus ) die wohl auf Euch beide Laufen.... Oder stehst Du nciht mit im Grundbuch für das haus? Das kann schon einen Einfluß auf seinen Bedarf haben und ihn drücken.. Du müsstest mormalerweise die Hälfte der Schulden fürs Haus tilgen wenn es Dir auch gehört.... egal ob Du drin wohnst oder nicht..


    Man schaue dazu auch mal ins BGB. zb hier: § 1581 BGB Unterhalt nach Leistungsfähigkeit
    Ist der Verpflichtete nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts dem Berechtigten Unterhalt zu gewähren, so braucht er nur insoweit Unterhalt zu leisten, als es mit Rücksicht auf die Bedürfnisse und die Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspricht. 2Den Stamm des Vermögens braucht er nicht zu verwerten, soweit die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre.



    Ohne nähere Kenntnis der gesamten Vermögen- Einkommens und besitzverhältnisse kann man dazu soooo nix wirklich stichhaltiges sagen... Das solltest Du mit einem Anwalt besprechen.

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  • Also ich würde in dem Fall zu JA und Beistandandschft raten.
    Einmal ist das kostenlos, im Gegensatz zum Anwalt.
    Zum anderen steht jemand zwischen Vater und Mutter, d. h. es kann nicht heißen, dass "Du" ja nur zum Anwalt springst.
    Ist aber, ich denke in jedem Fall, eine langwierige Sache.
    Und wenn Beistandschaft, dann kein Anwalt möglich.
    Nach meinem Wissen ist die Beistandschaft nicht an das UVG gekoppelt. Das gäbe es eventuell, wenn gar kein Unterhalt käme zusätzlich noch. Und eigentlich sollte die wissen, was sonst noch beantragt werden kann. Normal rechnen die das auch korrekt aus. Und sagen, was im Sinne der Kinder Anrechnungsfähig ist.
    Wie gesagt, eigentlich..........

    Hab nie Angst etwas Neues zu beginnen.
    Erinnere Dich immer daran, dass Amateure die Arche gebaut haben
    und Profis die Titanic.

  • Was bitte hat den eine beistandschaft mit Trennungsunterhalt zu tun ? Wenn er beim Trennungsunterhalt abzieht ist das dem JA doch Wumpe!


    Was der Anwalt der TS ausrechnet das sie zu bekommen hat , hat doch noch lange keine rechtskraft... Das hat nur ein gerichtsurteil.


    Wie wärs mit nem 400 Euro Job für die Ts ? Wäre doch auch ne gute Möglichkeit..


    Mal ne Blöde frage an die TS : du schreibst von Ex ... seid ihr schon geschieden ? gibts ein urteil über den Unterhalt oder nur das von Deinem Anwalt ausgerechnete.....?


    So ist das ein wenig wirr und undurchsichtig.. Man weiß nicht ob das haus euch beiden gehört-- ob Du ( wenn ihr geschieden seid ) schon einen Asugleich dafür bekommen hast...etdcetc... #



    Ohne diese Infos kann eigentlich nur jede antwort falsch sein.... Weil immer etwas an Wissen fehlt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ok, dann eben NOCHMANN...ich rede von Ex, weil ich so fühle...wir leben getrennt, sind noch nicht geschieden...


    Das ist kein Haus, sondern eine Mietwohnung...wir haben als einzige Schulden eine Stromnachzahlung, die ich zur Hälfte mit abbezahle und diese auch mit in die Berechnung geht...


    Mein Anwalt hat die Berechnung lt. Düsseldorfer Tabelle gemacht...mein Ex hat auch einen Anwalt hinzugezogen, um alles berechnen zu lassen...beides die gleichen Ergebnisse...warum hat das kein Gewicht, wenn ein Anwalt das ausrechnet? Versteh ich nicht...sonst müssten ja alle Unterhaltsberechnungen immer vor Gericht landen?!


    Den Anwalt wechseln kann ich nicht, da die Kosten für ihn und Prozesskostenhilfe schon bewilligt wurden...


    Er zieht es durchaus eigenwillig ab...er gibt mir netterweise ein paar Tage vorher telefonisch bescheid...

  • Siehste - das sind doch ganz wichtige Infos...... Dei Wohnung ist also komplett bezahlt ? Er muss nix mehr tilgen ? Dir gehört die Hälfte ?


    Sicher kann ein Anwalt rechnen... aber : der sieht immer nur eine Seite: die seines mandanten..... Und nur dem ist er zur Loyalität verpflichtet. Etwas das der eine Anwlat ausrechnet und der andere bestreitet kann per se nie Rechtskraft haben... Das hat nur ein Richterspruch. Oder ein Notarieller vertrag den beide Unterzeichenen....


    Sicher - KIndesunterhalt kann jeder Anwalt so in etwa nach Dütab ausrechnen.... Aber mit dem Trennungsunterhalt siehts schon anders aus..... Da kommts auf andere Digne an... und nach der scheidung wirst Du wohl gar keinen mehr bekommen... Da ist dir nämlcih Arbeit zuzumuten..

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  • Doch hab ich...dass es kein Haus, sondern eine Mietwohnung ist...nach deiner ersten Antwort...aber egal, vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt...mir gehts darum, ob er das einfach so machen kann und ich deshalb auf öffentliche Zuschüsse angewiesen bin...die ja nicht sein müssten...


    Einen Job hab ich vielleicht in Aussicht...ein Ergebnis hab ich bis Ende nächster Woche.


    Er hat aber die ganzen Monate (seit Nov. letzten Jahres) immer weiter abgezogen...das ist schon eine Menge was da zusammenkommt...und es ist nichts abzubezahlen, bis auf die Stromnachzahlung, die aber abbezahlt werden(von beiden Seiten).

  • Ok das mit der Mietwohnung habe ich wohl überlesen.....


    Hmmm - warum sollte er eine Wohnung aufgeben die er sich wieder leisten kann wenn er geschieden ist weil er ja dann keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen muss ? UU ist die ja total günstig für die Qm_ Zahl.... Auch Wohnungen haben ja eine Küdnigungsfrist.... wie lange ist die bei Euch ?

  • Ich glaube, 3 Monate...


    Die Miete ist sehr hoch...ist eine "etwas" bessere Gegend...ich weiss nicht, ob er das dann nach der Scheidung bezahlen kann...aber das rechtfertigt ja nicht sein Verhalten mit dem Unterhalt...er zieht den einen Monat Betrag x ab und dann den Monat Betrag x...je nach Laune und immer weniger...ich kann ja schlecht jeden Monat einen neuen Antrag auf öffentlichen Zuschuss beantragen, weil sich mein Einkommen so oft ändert wegen ihm...

  • nöö hast recht . das rechtfertigt es nicht... Was mir nur gerade noch auffällt: DU hast ja bisher anscheinend nix dagegen gehabt das er das so macht..... wenn das schon seit Nov so geht und Du erst jetzt nicht mehr mit dem Dir gezahlten geld auskommst....



    da würde ich als Mann dann aber auch ins überlegen kommen.....


    Du tolerierst das fast ein jahr - und jetzt willst Du das geld haben weil Du nciht mehr mit dem geld auskommst das Du bekommst....


    irgendwie verstehe ich das nicht...

  • Das ist nicht richtig...ich rufe jedesmal meinen Anwalt an...er ist genau darüber informiert...und ich habe auch oft gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin...
    Er meint aber, dass es wegen der Steuerklasse etc. eh anders wäre...deshalb möchte ich ja wissen ob das stimmt was er sagt...ich werd nämlich das Gefühl nicht los, dass mein Anwalt da eher etwas faul ist, da er ja nicht viel verdient an mir(vorsichtig ausgedrückt)

  • Mein Anwalt hat die Berechnung lt. Düsseldorfer Tabelle gemacht...mein Ex hat auch einen Anwalt hinzugezogen, um alles berechnen zu lassen...beides die gleichen Ergebnisse...



    Sicher kann ein Anwalt rechnen... aber : der sieht immer nur eine Seite: die seines mandanten..... Und nur dem ist er zur Loyalität verpflichtet. Etwas das der eine Anwlat ausrechnet und der andere bestreitet kann per se nie Rechtskraft haben...


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil, BEIDE Anwälte haben das Gleiche ausgerechnet!


    Das ist kein Haus, sondern eine Mietwohnung...


    Das es eine Mietwohnung ist hast Du nirgends gesagt...


    Naja, das immerhin haste ja selber herausgefunden...


    Hmmm - warum sollte er eine Wohnung aufgeben die er sich wieder leisten kann wenn er geschieden ist weil er ja dann keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen muss ?


    Weil es ums hier und jetzt geht... Sorry, aber warum muß ne Frau die sich trennt auf solche Dämlichkeiten einlassen. Es gibt KEINE ehelichen Schulden, Mann (Noch oder Ex is hierbei egal) verdient Summe X. Von dieser Summe X stehen seinen Kindern und seiner Frau ein gewisser Betrag (errechnet von 2 Anwälten) zu. Da hat er nix eigenmächtig zu kürzen. PUNKT.


    Ich würde meinen Anwalt wiederholt darauf hinweisen und um Klage bitten.


    Ich weiß jetzt nicht, wie alt Deine Kinder sind, aber das ist eigentlich auch egal, wenn es bei Euch zu Ehezeiten die Vereinbahrung galt, das ER arbeitet und DU Dich ausschließlich um Kinder und Haushalt kümmerst!


    Theoretisch müsstest Du aber auch den Anwalt wechseln können, trotz Beihilfe!



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Seine Steuerklasse kann nur in Zusammenhang mit Deiner geändert werden, d.h. entweder wart ihr zusammen zum ändern oder Deine Steuerklasse von 2010 müsste eine andere Steuerklasse aufweisen als die von 2009... Wenn ihr vorher 3 (er) und 5 (du) wart, dann müsste seine jetzt 1 und Deine 2 (alleinerziehend mit Kind) sein. Schau doch mal da drauf.


    Seine allein ändern funktioniert meines Wissens nach nicht.



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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  • Die TS kommt mit den meisten Infos sehr spät bzw erst auf nachfrage raus.


    Ihr Anwalt macht nix " wg der Steuerklasse " - was immer das nun eigentlich heißen soll.....


    Ich denke ihr Anwalt wird wissen warum er nix macht...


    Die Steuerklassen kann man natürlich alleine ändern. Habe ich auch gemacht. Einmal von 3/5 auf 4/4 als wir uns getrennt haben ... und einmal von 4/4 auf 2/1 als wird dann nicht mehr zusammen wohnten... geht wohl allein.( jedenfalls zum Beginn des Jahres)

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Wenn er den Unterhalt eigenmächtig kürzt, wird dir das Wohnungsamt keine höhere Summe überweisen.


    Das JA wird den Trennungsunterhalt nicht berechnen.


    Wenn du keine Unterhaltsvereinbarung hast, aus der die Unterhaltsleistungen hervorgehen, würde ich den Unterhalt für die Kinder beim JA titulieren lassen und den Trennungunterhalt schriftlich einfordern. Gleichzeitig würde ich ihn in Verzug setzen und für evtl. daraus entstehende finanzielle Nachteile regresspflichtig machen.