Hallo,
diese Frage betrifft nicht mich.
Es geht um das Trennungsgeld, dass ja der Frau zusteht wenn man sich trennt. Nun meine frage: ich habe gelesen, dass die Frau nur bis zur Scheidung (oder ein Jahr?) Trennungsgeld vom Mann bekommt, nach der Scheidung oder nach dem Trennungsjahr dann nur den Ausgleich zum Stand von vor der Ehe. Richtig?
Was wenn Frau aber davor studiert hat und somit so gut wie nichts verdient hat? Dann muss Mann nichts zahlen? Hängt das auch von den jahren ab, wie lange man verheiratet war?
Ich danke Euch für Eure Antworten
Viele Grüße
Frage wegen Trennungsgeld
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Hu Princeandprince,
mein Stand ist jetzt was älter, aber bei uns wurde der Trennungsunterhalt wie folgt berechnet (vor fast 8 Jahren nach ca. 10 Jahren Ehe):
Erstmal wurde das aktuelle Einkommen von allen berücksichtigt. Dann wurde der Kindesunterhalt berechnet. Der Rest vom Einkommen wurde dann 4/7 zu 3/7 aufgeteilt, den 4/7-Anteil bekam derjenige, der Arbeiten geht.
Hab das mal stark vereinfacht hingeschrieben. Am besten lässt du dich da von einem Anwalt beraten
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Geht es jetzt um Trennungsunterhalt oder Betreuungsunterhalt?
Habt ihr gemeinsamen Nachwuchs? Falls ja, wie alt ist dieser? -
Die trennungsgeldberechnung ist oben beschrieben. Sie ist übrigens unabhängig vom Geschlecht. Nach der Scheidung fließen nach neuem Familiengesetz keine Gelder mehr. Allerdings werden manche Scheidungsfälle noch nach altem Recht abgewickelt, weil entsprechende Umstände vorhanden sind. Das ist aber Ausnahme und bei Deinem Alter (wie es von Dir angegeben wurde) nicht zu erwarten.
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Hallo,
es geht nicht um mich wie schon geschrieben.
Es geht dabei um ein kind unter 3 Jahren, dass bei der Scheidung dann aber 3 ist.
Unterhalt fürs Kind, klar auch nach der Scheidung.
Aber wie lange bekommt die Frau Geld vom Mann nach trennungsjahr bzw nach der Scheidung? Wenn sie vorher nicht verdienen konnte.Danek und viele Grüße
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Normalfall:
Unterhalt für das Kind. Siehe hierzu: Düsseldorfer Tabelle, findest Du in unserem Leitfaden.
Wenn dann noch Geld da ist im Trennungsjahr bis zur Scheidung: Trennungsunterhalt für die Ex-Partner wie oben beschrieben.
Nach der Scheidung kann Betreuungsunterhalt für Betreuungselternteil anfallen, üblicherweise bis zum dritten Lebensjahr. Danach wird - so kein Sonderfall - vom Betreuungselternteil erwartet, selbst für sein Auskommen zu sorgen.