Das würde ich nicht machen, da beide im Mietvertrag stehen. Evtl. Antrag bei Gericht auf Zuweisung der Wohnung stellen, müsste doch eigentlich auch per Eilantrag gehen? Weiß das einer hier?
Was momentan da so läuft wird wohl leider noch nicht ausreichen, wir leben in Deutschland, da muß immer erst was passieren. Wenn er ihr oder den Kindern gegenüber handgreiflich wird, kann sie die Polizei rufen und diese verweist ihn für bis zu 3 Tagen der Wohnung. In dieser Zeit kann sie versuchen ihn per Eilantrag aus der Wohnung zu bekommen und mit viel Glück darf er sich dann nicht mal mehr ihr und den Kindern nähern. Aber wie gesagt, muß immer erst was passieren.