Hallo Zusammen,
ich meine dieses Urteil
EuGH, 22.4.2010, C-486/08
müßte es sein.
Könnt ja mal googeln, wenn Ihr möchtet.
LG,
Donnerwetter
Edit: Im Groben geht es darum, das ein AN mit seinem Resturlaub (aus der Vollzeit) in seiner neuen Teilzeitbeschäftigung nicht "einfach" runtergerechnet werden soll.