Umzug in ein anderes Bundesland ist das möglich?

  • Okay... Mal zur Klarstellung:


    1.: Ich habe die rechtliche Situation erläutern wollen - daran ist nichts rechtwidrig, zumindest nach meiner Auffassung.


    2.: Ich habe in meinem ersten Beitrag darauf hingewiesen, dass es vom Standpunkt des Kindeswohls sehr wohl fragwürdig ist.


    Bitte alles lesen, bevor man über andere "herfällt".


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Hi,

    bei der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, völlig unabhängig vom Sorgerecht. In diesem Fall brauchst du seine Zustimmung nicht, wenn ihr umzieht.

    :kopf ....so wie deine Vorschläge sind, betreiben es Umgangsboykotteusen :wuetend



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :kopf ....so wie deine Vorschläge sind, betreiben es Umgangsboykotteusen :wuetend


    In diesem Falle wäre ich Dir äusserst zu Dank verpflichtet, wenn Du die männliche Form der Bezeichnung wählen würdest. ;)

  • Ich habe die rechtliche Situation erläutern wollen


    Kannst Du nicht oder bist Du RA?





    In diesem Falle wäre ich Dir äusserst zu Dank verpflichtet, wenn Du die männliche Form der Bezeichnung wählen würdest


    Nun bin ich aber gespannt auf das Wort.
    :D

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • boykoteur? :nixwieweg :pfeif

    Ein Kind betritt deine Wohnung und macht in den folgenden zwanzig Jahren so viel Lärm, dass du es kaum aushalten kannst. Dann geht das Kind weg und lässt das Haus stumm zurück, dass Du denkst, du wirst verrückt.
    v. John Andrew Holmes, amerik. Publizist

  • "Bis dahin kann der Umzug schon gelaufen sein...."



    Wie soll das denn gehen ? Für eine Ummeldung der Kinder wird die Unterschrift BEIDER Erziehungsberechtigter benötigt. Wenn in dem Fall der KV gegen den Umzug ist, wird er wohl nicht unterschreiben.

  • Ähm... wie wäre es denn einfach, sich mal mit dem Kindsvater zusammenzusetzen und ihn zu fragen, was er zu einem Umzug sagen würde. Von der anschließenden Reaktion kann man dann immer noch ein weiteres Vorgehen abhängig machen.
    Es gibt da auch durchaus Umgangselternteile, die überhaupt kein Problem damit haben, wenn die Kinder 500 km weit wegziehen, solange geklärt ist, wie der Umgang weiter stattfindet. Und die durchaus auch verständnisvoll reagieren, wenn man gute Argumente für einen Umzug hat. Natürlich nicht mehr, wenn man sofort zum Gericht rennt...


    Nicht immer müssen sofort die Panzerabwehrraketen rausgeholt werden. :lach


    Mir wäre in dem Fall allerdings auch sehr wichtig, wie der Umzug für die Kinder wäre. Hängen sie sehr an ihrer Umgebung, ihrem Vater, wie gut ist das soziale Netz. Würden sie so einen Bruch überhaupt verkraften. Das wäre mir dann wichtiger als ein guter Freund in einem anderen Bundesland.

    Einmal editiert, zuletzt von KatJoKa ()