Umzug in ein anderes Bundesland ist das möglich?

  • Guten Abend,


    ich möchte mich erstmal kurz vorstellen, ich heiße Heike und habe zwei Söhne Fabian 5 und Felix 3.


    Ich bin nun seid Juli von meinem Mann, die Kinder leben seit dem bei mir und er hat sie alle 2 Wochen am Wochenende.


    Meine frage ist nun mal wie es aussieht wenn man in ein andere Bundesland ziehen möchte geht das einfach so? oder braucht man die Einwilligung vom Vater der Kinder?


    Gibt es da auch unterschiede ob man noch im Trennungsjahr ist oder ob man schon geschieden ist?


    Ich frage nur weil ich in Schleswig Holstein einen sehr guten Freund habe und mich hier wo ich gerade wohne eigendlich nicht viel hält eher im Gegenteil noch steht meine Entscheidung nicht fest, kann es aber auch nicht solange ich nicht weiß ob es überhaupt gehen würde.


    Danke im vorraus


    LG
    Heike

  • ihr seid verheiratet, also habt ihr auch das gemeinsame sorgerecht und er muss grundsätzlich bei einem wechsel des wohnorts der kinder zustimmen. du brauchst seine unterschrift, wenn du die kinder ummeldest.


    du kannst jederzeit überallhin ziehen, die kinder nur mit seiner zustimmung.


    wenn er nicht zustimmt, wäre ein gutes argument, dass du einen job an dem neuen ort hast, falls du jetzt keinen hast.

  • Moment!


    Wie viele Kilometer würdest Du denn zwischen Vater und Kinder bringen? Ganz so einfach ist's nämlich auch nicht mit Umzug verweigern.

  • Auch nach der Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht weiter.
    Wie weit willst du denn wegziehen und wie schaut es dann mit dem regelmäßigen Umgang aus?

  • Könnte der Vater die Kinder auch betreuen?


    Es ist so.


    Wenn Du umziehst, könnte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen. Falls er die Betreuung gewährleisten kann, würde er den Kindern das gewohnte Umfeld bieten können. Er wäre also bei einem gerichtlichen Streit im Vorteil.


    Selbst wenn Du die Kinder mitnehmen dürftest, kommt es immer öfters dazu, dass ich der wegziehende Elternteil an den Umgangskosten beteiligen muss. Das wäre ein teurer Spass für Dich .....

  • also er ist voll berufstätig und ich würde meine kinder nicht aufgeben dann bleib ich lieber hier....


    oh man ist wohl doch alles komplizierter wie ich dachte naja noch sind es ja nur überlegungen, ich wollte mich ja erstmal schlau machen

  • Berufstätigkeit ist nicht unbedingt ein Hindernis. Viele Menschen sind berufstätig und haben trotzdem die Kinder bei sich.

  • Könnte der Vater die Kinder auch betreuen?


    Es ist so.


    Wenn Du umziehst, könnte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen. Falls er die Betreuung gewährleisten kann, würde er den Kindern das gewohnte Umfeld bieten können. Er wäre also bei einem gerichtlichen Streit im Vorteil.



    Ja genau so war es bei mir, ich hatte auch in Erwägung gezogen mit den Kindern zurück in die Heimat zu ziehen (wären "nur"100 km gewesen). Ich bin dann aber doch lieber innerhalb der Stadt umgezogen weil mein Mann im Haus geblieben ist und er zusammen mit seinen Eltern die Kinder hätte betreuen können....Damit hätte er gute Chancen auf das ABR gehabt, weil die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung geblieben wären.... und auch die Schule nicht hätten wechseln müssen....

  • Hi Starlightbaby!


    Du kannst - und das solltest du auch! - bei der Scheidung das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, völlig unabhängig vom Sorgerecht. In diesem Fall brauchst du seine Zustimmung nicht, wenn ihr umzieht. Das ist das rein Juristische. Ob es allerdings gut für die Kinder ist, sie soweit vom Vater zu trennen - das kannst nur du beurteilen...


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


    Zwei Dinge sind unendlich: Das Weltall und die menschliche Dummheit - Obwohl, beim Weltall bin ich mir nicht sicher... (Albert Einstein)


    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Beantragen bedeutet nicht, das Recht auch zu bekommen.
    Hat sie das Recht einmal, ist das nicht in Granit gemeißelt.
    Wenn sie dann z.B. einen Umzug ankündigt, kann der Vater durchaus seinerseits das ABR beantragen und es wird dann komplett neu verhandelt.


    ABR ist Augenwischerei.

  • Beantragen bedeutet nicht, das Recht auch zu bekommen.
    Hat sie das Recht einmal, ist das nicht in Granit gemeißelt.
    Wenn sie dann z.B. einen Umzug ankündigt, kann der Vater durchaus seinerseits das ABR beantragen und es wird dann komplett neu verhandelt.


    ABR ist Augenwischerei.

    Mag sein, Marlene. Nur: Ohne ABR hat er eine Widerspruchsmöglichkeit - mit ABR hat er - erstmal - keine. Da müßte er erst einmal auf Zuerkennung des ABR klagen - und bis dahin kann der Umzug schon gelaufen sein, in welchem Fall die Richter gewöhnlich die vollendeten Tatsachen akzeptieren. Es gibt meines Wissens keine Frist, wie lange vorher ein Umzug angekündigt werden muss... ;-)


    lg Uwe (aka Alien)

    Wenn du mit Gott sprichst, bist du religiös - wenn ER mit dir spricht hast du eine Psychose... (Dr.House, 2.Staffel, Folge 15) :devil:


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    "Ich bin keine Antisemitin - ich finde alle Religionen gleich irrational..." (Bones - die Knochenjägerin)

  • Die einzige Möglichkeit, einen Umzug zu verhindern, ist die Beantragung des ABRs. Egal, wer es vorher hatte.


    Die "vollendeten Tatsachen" haben früher vielleicht mal gezogen. Heutzutage dauert so was zwei Wochen, dann ist das Kind wieder daheim. Ich betrachte diesen versteckten Rat übrigens als rechtswidrig. ;)

  • @uwe
    rechtswidriges verhalten vorschlagen finde ich gerade ziemlich daneben. trotzdem bleibt die tatsache, dass das kind nur durch die unterschrift von beiden umgemeldet werden kann. auch mit dem abr wohnt das kind dann nicht am neuen wohnort, sondern noch in der aufgegebenen alten wohnung.
    damit kommt man auch nicht durch. und wenn man durch rechtsbruch versucht sich durchzusetzen, kann das ganz schnell vor gericht ganz mies aussehen.


    auch mit abr kann man nicht mal eben 500km wegziehen mit dem kind und der papa hat zu schlucken.