Adoption: Unter welchen Voraussetzungen möglich?

  • Der besseren Übersichtlichkeit halber aus einem anderen Thread ausgelagert:


    Die spannende Frage, welche Voraussetzungen für eine ergänzenden Adoption gegeben sein müssen.


    Es geht also nicht um den klassischen Fall, dass eine Mutter das Baby nach der Geburt zur Adoption freigibt - und damit natürlich dann selbst komplett raus ist.


    Sondern es geht um den Fall, dass eine Mutter einen Vater für ihr Kind haben möchte, mit dem sie dann das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausübt.


    Hier wurden nun an anderer Stelle zwei Thesen aufgestellt, die ich hinterfragen möchte:


    - Wenn der gewünsche Vater das Kind adoptiert, ist die Mutter ihr Sorgerecht los.
    Das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass das nicht auch anders zu regeln geht!?!
    Das mag ja Sinn machen, wenn eine Mutter ihr Kind zur Adoption durch eine andere Mutter freigibt.
    Aber doch nicht, wenn das Ziel ist, einen Vater mit ins Boot zu holen, so dass das Kind hinterher eine Mutter und einen Vater hat.


    - Die Mutter muß mit dem künftigen Vater verheiratet sein.
    Das wäre ja in der heutigen Zeit geradezu anachronistisch.
    Andere vertraten hingegen die Meinung, es genüge heutzutage ein gemeinsamer Hausstand.


    Wer weiß bescheid und kann helfen?


    LG
    Udo

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
    ist, ihre Mutter zu lieben.
    (Henry Ward Beecher)

  • Sondern es geht um den Fall, dass eine Mutter einen Vater für ihr Kind haben möchte, mit dem sie dann das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausübt.


    Falls das noch kein anderer getan hat: Er erkennt die Vaterschaft an, sie unterschreibt die gemeinsame Sorge.


    Ansonsten hilft nur heiraten, den leiblichen Vater bitten, der Adoption zuzustimmen.


    Alles andere ist - mit Verlaub - Quark.

  • naja, ich kenne schon auch Fälle, wo ein langjähriger Partner irgendwann das Kind, das er eh großgezogen hat, auch adoptiert hat.
    heiraten muss man dafür nicht, wenn der leibliche Vater noch lebt sollte er aber wohl zustimmen.


    Sorgerecht verliert die Mutter dann nicht, aber sie wird es dann teilen müssen ;)

  • @ Schlotterlotte + Grinsekatze


    Und wer von Euch zwei Hübschen hat jetzt recht ? ;-)


    Okay - damit wäre ja dann wohl die Frage, ob die Mutter dann das Sorgerecht verlöre wohl geklärt. Wäre ja auch zu dämlich gewesen.


    Und dass die vorher alleinsorgende Mama sich dann das Sorgerecht mit dem Adoptionspapa teilen muss ist ja wohl logisch - wozu sonst auch adoptieren.


    Dass ein vorhandener leiblicher Vater zustimmen muss ist auch klar. Wenn es also keinen gibt, dürfte dieser Punkt dann wohl ersatzlos entfallen.


    Bliebe noch die offenbar höchst umstrittene Frage offen, ob die künftigen Eltern nun unbedingt verheiratet sein müssen, oder ob es auch ausreichend ist, wenn sie in "wilder Ehe" einen gemeinsamen Haushalt verwüsten.


    Abendgruß
    Udo

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
    ist, ihre Mutter zu lieben.
    (Henry Ward Beecher)

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  • Bliebe noch die offenbar höchst umstrittene Frage offen, ob die künftigen Eltern nun unbedingt verheiratet sein müssen, oder ob es auch ausreichend ist, wenn sie in "wilder Ehe" einen gemeinsamen Haushalt verwüsten.


    In diesem Falle kann der Mann die Vaterschaft anerkennen und niemand wird einen Beweis dafür verlangen!


    Warum einfach, wenn's kompliziert geht.... ? :rolleyes2:

  • In diesem Falle kann der Mann die Vaterschaft anerkennen und niemand wird einen Beweis dafür verlangen!


    Warum einfach, wenn's kompliziert geht.... ? :rolleyes2:


    Na Du kennst doch den Ausgangsthread, aus dem dieses Thema ausgegliedert wurde - und somit auch die Problematik.


    Wenn die Mutter nämlich zuvor bei diversen Ämtern (Jugendamt, ARGE) angegeben hat, dass der Vater unbekannt ist, dann hätte diese einfache Variante nämlich einen gravierenden Schönheitsfehler in Form ziemlich übler (straf)rechtlicher Konsequenzen für die Mutter.
    Und für den anerkennenden Vater ebenfalls, nämlich:
    - wenn er auch der leibliche Vater ist, ggf. Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug (sofern er von seinem vaterglück wusste);
    - wenn er nicht der leibliche Vater ist, müßte er zumindest sämtliche aufgelaufenen staatlichen Leistungen erstattem - denn eine Anerkennung geht meines Wissens immer nur rückwirkend ab Geburt - im Gegensatz zu einer Adoption, die nur in die Zukunft wirkt.

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
    ist, ihre Mutter zu lieben.
    (Henry Ward Beecher)

  • @ Schlotterlotte + Grinsekatze


    Ich habe natürlich recht, wie immer!


    :D


    Zitat


    Bliebe noch die offenbar höchst umstrittene Frage offen, ob die künftigen Eltern nun unbedingt verheiratet sein müssen, oder ob es auch ausreichend ist, wenn sie in "wilder Ehe" einen gemeinsamen Haushalt verwüsten.


    Abendgruß
    Udo


    Darum ging es ja, sie müssen verheiratet sein und der Annehmende muss bereits seit längerer Zeit mit dem Kind zusammen leben!


    Das ganze nennt sich Stiefkindadoption und ich hoffe, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit alsbald abschafft!
    Stiefkindadoptionen sind nämlich regelmäßig Schwachsinn



    :D


  • Das ganze nennt sich Stiefkindadoption und ich hoffe, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit alsbald abschafft!
    Stiefkindadoptionen sind nämlich regelmäßig Schwachsinn.


    Darf man fragen, wie Du zu dieser Meinung kommst?
    Wenn ich mir jetzt mal z. B. einen Fall vorstelle, wo eine Mutter vom leiblichen Vater schon während der Schwangerschaft oder kurz nach Geburt sitzen gelassen wurde und ein neuer Lebenspartner/Ehemann das Kind im Grund von Anfang an wie ein eigenes mit aufzieht, was soll denn dann daran "Schwachsinn" sein, wenn er dieses Kind irgendwann adoptieren will ???

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
    ist, ihre Mutter zu lieben.
    (Henry Ward Beecher)

  • Wenn die Mutter nämlich zuvor bei diversen Ämtern (Jugendamt, ARGE) angegeben hat, dass der Vater unbekannt ist, dann hätte diese einfache Variante nämlich einen gravierenden Schönheitsfehler in Form ziemlich übler (straf)rechtlicher Konsequenzen für die Mutter.
    Und für den anerkennenden Vater ebenfalls, nämlich:
    - wenn er auch der leibliche Vater ist, ggf. Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug (sofern er von seinem vaterglück wusste);
    - wenn er nicht der leibliche Vater ist, müßte er zumindest sämtliche aufgelaufenen staatlichen Leistungen erstattem - denn eine Anerkennung geht meines Wissens immer nur rückwirkend ab Geburt - im Gegensatz zu einer Adoption, die nur in die Zukunft wirkt.


    Falls die Mama überhaupt eine Strafe kriegt, letztendlich hat sie sich ja erst jetzt wieder an Deine Namen erinnert, ... was soll dann schon groß passieren?
    Du zahlst die Strafe, Du zahlst die 1500 Unerhaltsvorschuss zurück und gut ist's. Dafür erlässt Dir die Mama rückwirkend den Unterhalt (ist höher als UVG) für's letzte Jahr und kriegt ab sofort den Regelsatz von Dir.


    Wo um Himmels Willen ist das Problem?

  • Abgesehen davon: was genau bringt dich denn zu der Annahme, dass die frau, die dich bisher nicht mehr sehen wollte und dir nicht mal mitgeteilt hat, dass du Vater wirst einer Adoption zustimmen würde? :hae:

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • Falls die Mama überhaupt eine Strafe kriegt, letztendlich hat sie sich ja erst jetzt wieder an Deine Namen erinnert, ... was soll dann schon groß passieren?


    Einspruch Euer Ehren:
    Laut übereinstimmender Auskunft von nicht weniger als 8 Jugendämtern (incl. des zuständigen im fernen Bayern) wird in einem solchen Fall, in welchem von Anfang an falsche Angaben gemacht (bzw. etwas weggelassen) wurde um staatliche Leistungen zu bekommen auf jeden Fall Strafanzeige ersttet - auch, wenn der entstandene Schaden am Steuerzahler zurückbezahlt wird (egal von wem), weil es sich eben nun mal um einen vorsätzlichen Betrug handelt und die Sachbearbeiter da mittlerweile knallharte Anweisungen haben. Die "tätige Reue" in Form von Rückzahlung durch die Mutter (oder Erstattung durch den Vater) mag dann den Richter bei der Bestimmung des Strafmaßes evtl. beeinflussen - aber Vorbestraft wäre die Mutter wohl in jedem Fall.
    Laut Auskunft der Sachbearbeiter bei den angerufenen JAs bezieht sich der Hinweis "Ordnungswidrigkeit" lediglich auf "Kleinkram", wie z.B. das Verschludern nachträglich sich ergebender Veränderungen etc.



    Du zahlst die Strafe, Du zahlst die 1500 Unerhaltsvorschuss zurück und gut ist's. Dafür erlässt Dir die Mama rückwirkend den Unterhalt (ist höher als UVG) für's letzte Jahr und kriegt ab sofort den Regelsatz von Dir.


    Damit ist es leider nicht getan, wenn die Mutter neben UHV auch noch Hartz IV bezieht.
    Denn dann sieht die Rechnung so aus: Die Mutter hätte neben dem Kindesunterhalt von ca. 250,- Euro (hängt ja vom Einkommen des Vaters ab) nämlich auch noch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gehabt. Dieser hängt von ihrem Einkommen vor der Geburt ab - sofern sie keines hatte, mind. 770,- Euro. Summasummarum also über 1.000,- Euro monatlich.
    Und somit hätte sie keinen oder zumindest einen deutlich geringeren Anspruch auf Leistungen der ARGE gehabt. Und schwuppdiwupp stehen da ganz andere Summen im Raum.
    Und mit "rückwirkend Unterhalt erlassen" ist dann auch Essig - denn den beansprucht nicht die Mutter, sondern der Staat.

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
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    (Henry Ward Beecher)

    Einmal editiert, zuletzt von User66 ()

  • Darum ging es ja, sie müssen verheiratet sein und der Annehmende muss bereits seit längerer Zeit mit dem Kind zusammen leben!


    Das kann so nicht stimmen, denn für eine Adoption muss man nicht verheiratet sein. Du kannst ja auch alleinstehend adoptieren (ja ich weiß, ist selten) und es konnten auch gleichgeschlechtliche Paare schon vor der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" Kinder adoptieren (Promi-Besipsiel Patrick Lindner)- warum sollte man Fremdadoptionen an Unverheiratetete erlauben, und "Stiefkindadoptionen" nur an Verheiratete??? das ist Käse und verstößt gegen das Gleichstellungsgesetz

  • Hallo,


    wir haben das ganze vor kurzem gemacht. Mein damaliger Freund, wollte meinen Sohn adoptieren, allerdings ist es nur möglich, wenn man verheiratet ist.


    Wir haben also heiraten müssen, damit er ihn hat adoptieren können. Der leibliche Vater hat zustimmen müssen und das Notariell beglaubigen.


    Das Jugendamt hat übrigens mit uns und dem Kind Gespräche geführt und musste ebenfalls eine Stellungnahme abgeben, ob es die Adoption befürwortet.


    Dann wurde das Kind vom Richter gehört, ob er denn auch adoptiert werden will.


    Erst dann hatten wir endlich das Urteil bekommen.


    Das ganze hat knapp ein Jahr gedauert.


    Liebe Grüße

  • § 1741
    Zulässigkeit der Annahme
    (1) Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nur dann annehmen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
    (2) Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen. Er kann ein Kind auch dann allein annehmen, wenn der andere Ehegatte das Kind nicht annehmen kann, weil er geschäftsunfähig ist oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet

  • ihr wollt also mit krummen machenschaften krumme machenschaften vertuschen.


    tolle vorbilder fürs kind. wer ne straftat begeht, muss damit leben, dass man ärger und konsequenzen erfährt, wenn es rauskommt.
    pech nenne ich das

  • Klar kann da nur einer das Kind adoptieren, weil die leibliche Mutter und der leibliche Vater das Kind zur Adoption freigegeben haben.


    Also hätte ich als Mutter mein eigenes Kind zur Adoption freigegeben, hätte es mein Lebensgefährte ALLEIN adoptieren können.
    Dann wäre ich zwar nicht mehr die leibliche Mutter, aber wir hätten in diesem Fall auch nicht heiraten müssen. :D



    Zitronentee


    dienurüberthemenpostetmitdenensiesichauskennt :klimper