Der besseren Übersichtlichkeit halber aus einem anderen Thread ausgelagert:
Die spannende Frage, welche Voraussetzungen für eine ergänzenden Adoption gegeben sein müssen.
Es geht also nicht um den klassischen Fall, dass eine Mutter das Baby nach der Geburt zur Adoption freigibt - und damit natürlich dann selbst komplett raus ist.
Sondern es geht um den Fall, dass eine Mutter einen Vater für ihr Kind haben möchte, mit dem sie dann das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausübt.
Hier wurden nun an anderer Stelle zwei Thesen aufgestellt, die ich hinterfragen möchte:
- Wenn der gewünsche Vater das Kind adoptiert, ist die Mutter ihr Sorgerecht los.
Das kann ja wohl nicht im Sinne des Erfinders sein, dass das nicht auch anders zu regeln geht!?!
Das mag ja Sinn machen, wenn eine Mutter ihr Kind zur Adoption durch eine andere Mutter freigibt.
Aber doch nicht, wenn das Ziel ist, einen Vater mit ins Boot zu holen, so dass das Kind hinterher eine Mutter und einen Vater hat.
- Die Mutter muß mit dem künftigen Vater verheiratet sein.
Das wäre ja in der heutigen Zeit geradezu anachronistisch.
Andere vertraten hingegen die Meinung, es genüge heutzutage ein gemeinsamer Hausstand.
Wer weiß bescheid und kann helfen?
LG
Udo