Verpflegungsgeld?

  • Hallo!
    Nun eines der aktuelen Themen bei mir ist der Unterhalt. Diesen möchte ich neu berechnen lassen. Ich habe meinen Ex angeschrieben und ihm eine Frist von 2 Wochen gegeben, dass er mir die Unterlagen zukommen lassen möchte. Nun er hat die Unterlagen erhalten und mich mal wieder am Telefon bedrängt, ob ich ir das überlegt hätte, er will dem Staat kein Geld schenken,... und er holt sich einen Teil 8-16 Euro/Tag wieder von mir.
    Also meine Frage, kann er eine Versorgungspauschale einziehen?


    MfG :ohnmacht:

  • Nun er hat die Unterlagen erhalten und mich mal wieder am Telefon bedrängt, ob ich ir das überlegt hätte, er will dem Staat kein Geld schenken,...


    Warum "dem Staat" Geld schenken?
    Weiß er nicht, dass er das Geld für seine Kinder zahlt?

  • Bei 241€/31(Tage im Monat) ergibt das 7,77€ pro Tag.


    Kann also nur Blödsinn sein, dass ihm 16€/ Tag zustehen würden.


    Mal abgesehen davon, dass diese 7,77€/Tag ja nicht nur für Essen sondern auch für Kleidung, Mietmehrkosten etc pp sind.


    Lass dich nicht verrückt machen! Und wenn die Tante vom JA das auch behauptet- vielleicht hat hier jemand die entsprechenden Richtlinien für KU zur Hand?




    Oder dreh den Spieß um: bei 16€/ Tag wären das exklusive 8 Nachmittagen im Monat 448€ :brille

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstanden habe.


    Der Vater möchte Verpflegungsgeld für die Tage an denen das Kind bei ihm ist?


    Dann hilft vielleicht das hier



    Liebe Grüße


    Tilla

  • Danke für die Seite!
    Sein Rechtsanwalt hat ihn geraten, wenn ich die Unterhaltskosten neu berechnen lassen würde, kann er mir Verpflegungskosten berechnen, diese darf er mir nicht direkt vom Unterhalt abrechnen, sondern mir später in Rechnung stellen! Es sin 8 Euro für einen halben Tag und 16 Euro für einen ganzen! Die nette Dame vom Jugendamt, stellt sich hinter ihn und meint auch, das sei Völlig rechtens und verständlich. Irgendwie ginge dann Geld verloren und das bekäme der Staat? Soll mal einer diesen Typ verstehen, naja ein bisschen Verwirrung schaffen und auf die Pelle rücken, vielleicht bin ich ja dann still!
    Hören die irgendwann auf? :bet

  • Sein Rechtsanwalt hat ihn geraten, wenn ich die Unterhaltskosten neu berechnen lassen würde, kann er mir Verpflegungskosten berechnen, diese darf er mir nicht direkt vom Unterhalt abrechnen, sondern mir später in Rechnung stellen! Es sin 8 Euro für einen halben Tag und 16 Euro für einen ganzen! Die nette Dame vom Jugendamt, stellt sich hinter ihn und meint auch, das sei Völlig rechtens und verständlich.


    Wer hat das mit der Dame vom Jugendamt gesagt?
    Hast Du mal selbst im Jugendamt gefragt oder glaubst Du dem Ex alles was er Dir sagt dass andere gesagt hätten?


    Tatsache ist: Die Auskunft ist Bullshit.
    Der Unterhalt für das Kind wird anhand des Einkommens des Kindsvaters berechnet. Bei der Berechnung ist bereits berücksichtigt, dass der Papa das Kind auch ab und an mal bei sich hat und verpflegen muss.

  • dass der Papa das Kind auch ab und an mal bei sich hat und verpflegen muss.


    Wenn's dem KV wirklich wichtig wäre, Umgang mit seinem Kind zu haben, dann müsste die von Marlene verfasste Textzeile heissen: dass der Papa das Kind bei sich haben DARF und auch verpflegen DARF.
    Ich verstehe schon den Ansatz der Diskussion überhaupt nicht. Sich als Umgangselternteil den Umgang auch noch bezahlen lassen, das ist doch völlig :radab
    Hier geht es doch offensichtlich nicht um den Umgang, sondern nur darum, Giftpfeile auf dem Rücken des Kindes zu verschiessen.

  • Nein, es ist selbstverständlich, dass ein Kind auch mal beim Vater ist. Weil dies nun mal selbstverständlich ist, ist in der Berechnung des Unterhalts diese Tatsache bereits berücktsichtigt.

  • Eben, Marlene, selbstverständlich!!! Und deshalb kein Muss! Ich persönlich sehe Umgang nicht als Pflicht an, sondern freue mich immer wieder drauf. Da mach ich mir doch nicht Gedanken, dass es was extra kosten könnte :kopf

  • Der Gedanke ist manchem aber nicht fremd. @ Ksaddox


    Mein Ex hat sich bei der unterhaltsberechnung auch schriftlich darüber ausgelsssen, welche Kosten er an den Umgangswochenenden für die Verpflegung hat. Ich behaupte aber, dass er unsere Tochter von ganzem Herzen liebt. Er würde nur gern etwas weniger Geld für sie ausgeben.... ;)

  • Marlene hat doch nicht geschrieben das er es bei sich haben muss, sondern das er es verpflegen muss wenn das kind bei ihm ist. Und ja, das MUSS er..
    Also nicht gleich auf 180 gehen und vom Thema weg sondern bitte richtig lesen, dann geht auch alles gleich viel friedlicher zu

  • Malina


    habe ich auch genau so verstanden. Und bin nicht auf 180, im Gegenteil. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass Verpflegen bei Umgang kein Müssen sondern ganz im Gegenteil, ein Dürfen ist.
    Umgang macht Spass, und da ist das Aufrechnen von Kosten in meinen Augen Erbsenzählerei.

  • Hab ich schon auch so verstanden Ksaddox.
    Schon die Tatsache, ein Kind begleiten zu dürfen ist ein Privileg. Und wenn's nicht existentiell ist, darf hier nicht Geld- und Machtdenken in den Vordergrund rücken.