Hallo,
habe grad das Schreiben meiner Anwältin erhalten, in dem mein Nochehemann per Anwalt nur seine Lohnsteuerkarte mitgeschickt hat und eine Studienbescheinigung und dass er damit rechnet 2011 fertig zu werden.
Daraufhin hat meine Anwältin nun den üblichen Unterhalt für den Kleinen ausgerechnet und geschrieben, dass mein Ex arbeiten gehen kann, dass er die Regelstudienzeit überschritten hat (ist jetzt bei ca. 2 Semester drüber) und das sie ihn nun auffordert den Unterhalt rückwirkend zu zahlen und ab September halt immer zum 1. des Monats.
So da mein Ex sich bis jetzt geweigert hat Arbeit zu suchen, wie geht es dann weiter? Muss ich dann vor Gericht ziehen und ihn zu zwingen Arbeiten zu gehen? Wie sieht das mit dem Unterhaltsvorschuss aus, wenn er mir die Zahlungrückstände bezahlt? Muss ich dann den gesamten Betrag zurückzahlen oder muss er das zurückzahlen und ich bekomme dann den Rest davon ausgezahlt (UV und ausgerechneter Unterhalt sind knapp 139€ auseinander)