Nächste Schritte wegen Unterhalt

  • Hallo,


    habe grad das Schreiben meiner Anwältin erhalten, in dem mein Nochehemann per Anwalt nur seine Lohnsteuerkarte mitgeschickt hat und eine Studienbescheinigung und dass er damit rechnet 2011 fertig zu werden.


    Daraufhin hat meine Anwältin nun den üblichen Unterhalt für den Kleinen ausgerechnet und geschrieben, dass mein Ex arbeiten gehen kann, dass er die Regelstudienzeit überschritten hat (ist jetzt bei ca. 2 Semester drüber) und das sie ihn nun auffordert den Unterhalt rückwirkend zu zahlen und ab September halt immer zum 1. des Monats.


    So da mein Ex sich bis jetzt geweigert hat Arbeit zu suchen, wie geht es dann weiter? Muss ich dann vor Gericht ziehen und ihn zu zwingen Arbeiten zu gehen? Wie sieht das mit dem Unterhaltsvorschuss aus, wenn er mir die Zahlungrückstände bezahlt? Muss ich dann den gesamten Betrag zurückzahlen oder muss er das zurückzahlen und ich bekomme dann den Rest davon ausgezahlt (UV und ausgerechneter Unterhalt sind knapp 139€ auseinander)

  • Ich befürchte, Du hast da nicht ganz so guteKarten. Das Überschreiten der Regelstudienzeit um zwei Semester - die Prüfung in 2011 anzukündigen -, da wird sich ein Gericht vielleicht schwer tun, Arbeit anzuordnen und damit die Ausbildung des Vaters abzubrechen. Das Gericht würde mutmaßlich prüfen, ob die Studienzeit weit! von der statistischen Norm abweicht. Und sich dann die Gründe angucken. Da müsste er schon auffallend langsam sein und das mit Absicht ... Hinzu kommt die Chance für das Kind, höheren Unterhalt ab 2011 durch die höhere Qualifikation des Vaters zu erzielen.
    "Rückstände" bekommst du sicher auch nicht, da der Vater nachweislich nicht leistungsfähig war und ist. Und er ja nicht "gar nichts" gemacht hat, sondern in der Ausbildung ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist sein zweites Studium, achja und er hat nachweislich sich das letzte Jahr wenn nicht sogar 1,5 Jahre nicht um das Studium gekümmert, er hätte seit letztes Jahr fertig sein können

    Liebe Grüße



    Jule und die Jungs

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  • Regelstudienzeit um 2 Semester überschritten. Sorry aber :lgh


    Wie Volleybap schon geschrieben hat. Schlechte Karten.


    In Ö. beträgt die durchschnittliche Studienzeit in der Nachrichtentechnik 12 Semester.
    In DE. ist es vermutlich noch mehr da Studiengebühren und man das Geld auch mal haben muss.
    Viele gehen nebenbei Arbeiten um sich das Studium zu finanzieren. Das verlängert alles.
    Wer schon mal Arbeit und Studium unter eine Hut gebracht hat weiß wovon ich spreche.
    Kein Gericht kann verlangen ein Studium in der Regelzeit abzuschließen. Das macht ja nicht einmal der Staat.
    Warum schlechte Karten hat Volleybap schon geschrieben denn was sollte er als Abbrecher jetzt machen? WC-Putzen, Bei Aldi,Lidl, etc. arbeiten und dann wieder ein Mangelfall zu sein?



    Zitat

    er hätte seit letztes Jahr fertig sein können


    Hast Du schon mal studiert?
    Es gibt genug Hindernisse.


    Je nach Studium word es sogar noch länger dauern da er auch noch DOC., Dipl. machen könnte.
    Jura auch noch Staatsexamen.
    Als fertiger verdient man anfangs auch noch nicht viel.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Wenn Du nachweisen kannst, dass der Vater aus übler Absicht ein Zweitstudium begonnen hat, dies bewusst verzögert und seit 1 1/2 Jahren sich nicht zur Prüfung meldet, dann könnte es sein, dass ein Gericht ihm auferlegt, sich sofort um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Geld gibt es dann aber trotzdem erst, wenn er einen Arbeitsplatz hat und leistungsfähig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @Vatertochterdou


    Wie gesagt das Diplom hätte er schon längst letztes Jahr machen können, mein Bruder fing knapp 1,5 Jahre nach ihm an und wird nächstes Jahr fertig und studiert genau das gleiche


    Volleybap


    er fing das Zweitstudium an, weil er beim ersten nicht bestanden hätte, er hat zur Geburt des Kleinen angefangen, also vor 4 Jahren und hätte wie gesagt letztes Jahr sein Diplom machen können, wenn er denn gewollt hätte. Aus dem Grund hatte ich ja auch erst im April mit der Abendschule begonnen, weil er mir gesagt hat er macht im April sein Diplom

    Liebe Grüße



    Jule und die Jungs

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  • Wie gesagt das Diplom hätte er schon längst letztes Jahr machen können, mein Bruder fing knapp 1,5 Jahre nach ihm an und wird nächstes Jahr fertig und studiert genau das gleiche


    Hätte, wäre, wenn. Nicht jeder ist vielleicht so intelligent oder lernwillig wie Dein Bruder.


    Wenn er es bewusst verzögert gebe ich Dir recht aber bei 2 Semester einen Aufstand zu machen habe ich kein Verständnis.
    Es ist besser sich Zeit zu lassen und vielleicht" summa cum laude" abzuschließen als einfach nur durchzukommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Die zwei Semester sind jetzt bei mir minimum Vermutung und mein Bruder ist weiß Gott kein Intelligenzbolzen und im Gegensatz zu meinem Ex wurde ihm nichts von seiner Ausbildung angerechnet und somit musste der schon die normale Studienzeit nutzen, während mein Ex Scheine vom Vorstudium benutzen und so verkürzen konnte


    Wie gesagt mein Ex hat im letzten Jahr nicht einen Tag an der Hochschule verbracht, was er aber hätte machen müssen, wenn er halt fertig werden will

    Liebe Grüße



    Jule und die Jungs

    Einmal editiert, zuletzt von Jule+2 ()

  • Naja, kannst ja versuchen mit Gericht durch zubringen.


    Gehst Du denn arbeiten?

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Das Erststudium ist nicht abgeschlossen worden? Das verbessert Deine Chancen nicht. Denn damit qualifiziert ihn der Abschluss des zweiten Studiums höher und alles gilt, was ich weiter oben geschrieben habe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es geht ja nicht um irgendwas durchzubringen, sondern wie dass dann weiter läuft und worauf ich mich dann einstellen muss


    @Vatertochter
    Siehe einen über dir, ich mache die Abendschule


    @Volley
    Nein das Erststudium wäre von der Qualität usw. besser gewesen als das was er jetzt macht, des wegen wurde ihm ja soviel gut geschrieben, weil er durch die Scheine vom ersten viele Scheine aus dem zweiten abstreichen konnte, deswegen hätte er ja auch sein Diplom schon längst

    Liebe Grüße



    Jule und die Jungs

    2 Mal editiert, zuletzt von Jule+2 ()

  • Wie beschrieben: Du klagst. Dein Antrag wird mutmaßlich abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden verteilt. Eure Anwälte gehen gemeinsam gut Essen.
    Du beziehst UVG, bis der Vater Arbeit gefunden hat.


    ((Und zum Studium: Das erste hat er ja nicht abgeschlossen, wie Du schreibst. Natürlich qualifiziert ihn dann das zweite, dann abgeschlossene Studium höher als das Abitur))

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Naja ok dann werd ich ja noch paar Jahre warten können, bis ich Unterhalt sehe, dann verstehe ich auch meine Anwältin dass sie sagt, ich brauch nicht drauf zu hoffen, was für mich zu sehen

  • Du machst Abendschule. Er macht Studium. Wenn er es abbrechen soll dann kannst Du das auch.


    Das erste hat er ja scheinbar nicht geschafft.
    Wie definierst Du aber die Qualität eines Studiums.
    Was ist Qualitativ besser.


    Jura oder Physik?
    Mathematik oder Sport?


    Es komm timmer darauf an was man dann daraus macht.
    Es gibt z.B. sehr viele arbeitslose Juristen.


    Lese dich mal hier ein. Hier gibt es viele KV die H4 bekommen und die KM bekommt auch nichts. Es wurde schon oft versucht zu zwingen aber auch die KM sagen hier ja das die Jobs nicht auf der Stasse liegen um aus H4 zu kommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich gehe von den Beruflichen Möglichkeiten aus Vatertochterdou


    Wieso sollte ich abbrechen, es ist aus Sicht des Arbeitsamtes die letzte Chance für mich, mich beruflich zu Qualifizieren

  • Zitat

    Ich gehe von den Beruflichen Möglichkeiten aus Vatertochterdou


    Die beruflichen Möglichkeiten hat man mit jedem Studium. Sogar wenn man Kunst studiert ist es kein brotloses Studium.
    Das man als Mathematiker mit Programmierkenntnissen mehr Möglichkeiten hat spielt da keine Rolle denn das ist eine Zeiterscheinung.



    Wieso sollte ich abbrechen, es ist aus Sicht des Arbeitsamtes die letzte Chance für mich, mich beruflich zu Qualifizieren


    Warum sollte er es. Es ist seine letzte Möglichkeit denn er hat ja auch schon 4 Jahre investiert.

  • Es geht ja nicht darum dass er abbrechen soll, sondern das er mal arbeiten geht, müsste er vom Studium eh machen, weil es ein Semester beinhaltet

  • Na wenn er arbeiten gehen muss dann ist ja alles klar. Was er da verdient ist ja eine andere Sache.
    Ist es soviel das er K-Unterhalt bezahlen kann dann muss er es auch.

  • er fing das Zweitstudium an, weil er beim ersten nicht bestanden hätte, er hat zur Geburt des Kleinen angefangen, also vor 4 Jahren und hätte wie gesagt letztes Jahr sein Diplom machen können, wenn er denn gewollt hätte. Aus dem Grund hatte ich ja auch erst im April mit der Abendschule begonnen, weil er mir gesagt hat er macht im April sein Diplom


    Ich versteh jetzt nicht, wieso du deinen Schulbeginn von seinem Diplom abhängig gemacht hast :hae:



    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • In Deutschland herrscht das Prinzip, dass jeder und jede den Beruf frei wählen darf, der sich das ermöglichen kann. Offensichtlich hatte der Papa dann auf einmal einen anderen Berufswunsch und kann SICH den Wechsel des Studienfachs ermöglichen.


    Für die Verpflichtungen des Vaters Dir gegenüber steht dann derjenige ein, der dem Vater diese Freiheit ermöglichst. Der Staat.


    So what?