Hartz 4 und Abitur machen

  • @Marlene
    Ich würde ja gern auf meinen Beruf aufbauen, da gibt es eine Menge was ich machen könnte und würde, aber wie ich schon geschrieben habe, kosten solche Maßnahmen, die von der Arge auf der Website angeboten werden, 2000 - 4000 Euro, und da sagt mein Sachbearbeiter klar das dies zu teuer ist.


    Das Abi auf dem Kolleg jedoch kostet nix! Aber das darf ich halt auch nicht, man dreht sich im Kreis.


    Diese Maßnahmen zum Bewerbungstraining habe ich jetzt schon 2 mal gemacht, und mal im ernst, den ganzen Tag Zeitung lesen und Kaffee trinken halte ich nicht wirklich für Sinnvoll, mit dem Berater den ich da vor Ort haben sollte hatte ich in der ganzen Zeit satte zwei Gespräche am Anfang und am Ende dieser Maßnahme.


    Und in einer Bewerbung interessiert sich ja wohl kaum jemand dafür ob ich eine Bewerbung schreiben kann...
    das sieht man ja

    Das Schwierigste am Leben ist es, Herz und Kopf dazu zu bringen,
    zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie noch nicht mal auf
    freundschaftlicher Basis.

  • Das Abi auf dem Kolleg jedoch kostet nix! Aber das darf ich halt auch nicht, man dreht sich im Kreis.


    Das ist ein Trugschluss.
    Das Abi kostet zumindest mal Deinen Unterhalt und ist dann noch keine berufliche Qualifikation.

  • @MarleneE


    sicher kostet es meinen Unterhalt, doch für die Arge bin ich zur Zeit nicht vermittelbar, also sitze ich hier zu Hause rum und tue nix.


    Auf meine Bewerbungen bekomme ich Absagen wegen mangelnder Flexibilität und weil ich schon lange raus bin aus dem Beruf.


    Ich bin ja auch an Weiterbildungen interessiert, doch die sind zu teuer.


    Ich sagte auch das ich das Kolleg auch Abends besuchen kann, falls sich beruflich doch etwas ergeben sollte.
    Mein Vater würde dann die Betreuung der Kinder übernehmen.

    Das Schwierigste am Leben ist es, Herz und Kopf dazu zu bringen,
    zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie noch nicht mal auf
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  • @Laetitia
    Verstehe mich nicht falsch, will hier nicht zum Sozialbetrug aufrufen. Aber ich habe zu Zeit so einen Hals. Es wird verlangt flexibel zu sein, man soll sich weiterbilden und wenn man dann konkret was anpacken will, wird man immer wieder von Behörden und Paragraphenreitern gebremst. Mal eine Frage zum Datenabgleich. Wenn ich tagsüber eine Schule besuche, wo soll dann ein Datenabgleich stattfinden. Sämtliche Schulen in Deutschland werden ja nicht alle Daten ihrer Schüler zum Datenableich irgendwohin schicken. Wie soll das gehen? Gibts da keinen Datenschutz mehr? :hae:

    Der größte Reichtum ist die Armut an Bedürfnissen.

  • Es gibt ein zentrales Schülerregister . Damit keineSchüler mehr "verloren " gehen wurde das 2007 eingeführt . Anlaß dazu war der fall des verhungerten Mädchens , dessen Existenz keiner Behörde bekannt war.


    In dies Schülerregister werden alle Schüler von Schulleitern gemeldet..


    Es gibt in D Schulpflicht - daher darf es auch ein Schülerregister ohne Kollision mit Datenschutz geben..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Das mit dem Schülerregister ist schon interessant und finde ich bei Minderjährigen nicht verkehrt. Ich bin aber volljährig und da finde ich das schon vom Datenschutz her absolut nicht akzeptabel, zumal eine Fachschule oder Fachoberschule ja mit Schulpflicht nichts mehr zu tun hat. Wird man über diese Speicherung gar nicht informiert und muß seine Einwilligung geben? Da muß ich mich mal mehr informieren. Wird ja immer besser in diesem Staat. Auch interessant zu wissen für was das Jobcenter so alles Zeit hat. Vermitteln tun die ja keinen, aber dafür Datenabgleich betreiben damit ich ja nicht 'nen Euro zu Unrecht bekomme.

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    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Habe mal eine Frage zum Thema Schüler und ALG I oder ALG II. Wenn ich Schülerin bin, entfällt ja mein Anspruch auf ALG I bzw. II. Bin ich dann bei der ARGE abgemeldet und wenn ich dann einen 400,00 Euro-Job ausübe, bekomme ich dann aufstockend ALG I oder II? Ich bin dann ja am arbeiten und mir ganz wichtig auch krankenversichert. Oder könnte ich noch Wohngeld beantragen? Soweit ich weiß gibt es ja hier auch eine Menge Mini-Jobber mit Aufstockung. Weiß noch nicht ob ich Bafög bekommen würde.

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  • Ab Februar steht das Abitur (bzw. die "gymnasiale Oberstufe zum Erreichen der Hochschulreife"= 6 Semester/3 Jahre Regelzeit) bei mir auch an, wenn alles glatt geht... Ich kann ja mal hier weitergeben, wie es hier (NRW) und bei meinen Bedingungen aussieht:


    Ich wähle die Vollzeitform (Mo-Fr, 8:00-~13:00), stehe damit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und falle aus dem ALG II heraus. Die Tatsache, dass die Kindererziehungszeiten ausbildungsähnlich angerechnet werden, berechtigt mich zum Bezug von "Elternunabhängigem Schüler-BaföG"; meine Mutter hat das übrigens mit Ü40 auch noch bekommen, da waren allerdings die Umstände etwas anders.


    Als Schülerin (richtig: "Studierende") am Kolleg erhält man quasi Studentenstatus inkl. Ermäßigungsausweis, Semesterticket und auch die Möglichkeit, sich günstiger krankenzuversichern (Studentenversicherung liegt bei ~ 56,-/Monat, ist im BaföG mit einberechnet).


    Für mich bedeutet das konkret: 200,- mehr/Monat als ALG II, andere Anrechnung eines evtl. Nebenjobs und endlich die Freiheit, umzuziehen (momentane Wohnung ist nachtspeicherbeheizt, das Amt übernimmt vom Heizkostenanteil etwa 30%, Prozess läuft ;)).


    Und natürlich die Chance, doch noch einen gescheiten EInstig ins Berufsleben zu schaffen, gelte ich doch jetzt schon als "schwer vermittelbar"...


    Man sollte das natürlich dem Amt mitteilen und sobald man die Zusage der Schule schriftlich hat, direkt BaföG beantragen (kann ja schon vor Schulantritt geschehen, auch wenn man bis zum Vorlegen einer Schulbescheinigung nur einen vorläufigen Bescheid erhält) und damit zum/zur SB gehen. Ich freu mich jetzt schon auf den Tag, an dem ich mich bei der Arge offiziell abmelden kann...


    Daumendrücker und Mutschubser an alle - nicht unterkriegen lassen! :klimper


    Ach ja: Den illegalen Weg würde ich niemals gehen. Endet schlimmstenfalls mit heftigen Geldbußen oder hinter schwedischen Gardinen... Man kommt auch so zu seinem Recht!


    Ich weiß, dass man, wenn man neben der Schule arbeitet, natürlich Wohngeld, Kindergeldzuschuss etc. beantragen kann - Leistungen durch die Arge sind IMMER nachrangig bzw. greifen als letzte! Zur Not einfach alles beantragen, was einem einfällt... Sollte der Weg zum Amt aufstockend nötig sein, braucht man eh schriftliche Absagen aller anderen Stellen...


    Edith sagt: HIER gibt es interessante aktuelle Infos zum BaföG.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sayanna ()

  • Hallo Sayanna,
    das freut mich für Dich das Du Deine schulischen Pläne umsetzen kannst. Ich habe ja nun schon eine Woche meiner schulischen Ausbildung rum und es macht mir sehr viel Spaß. Ich möchte das unter keinen Umstände abbrechen wollen. Ich habe ja gesehen das Du 27 Jahre alt bist. Da bekommst Du doch Bafög sowieso ohne größere Probleme. Bei mir ist das Alter ja der Knackpunkt und ich finde es so diskriminierend deswegen diese Leistung nicht zu bekommen, obwohl ich die gleichen Vorraussetzungen mitbringe wie viele jüngere Schüler. Habe gerade das Gefühl ich spiele Lotto und hoffe auf den Hauptgewinn.

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    Einmal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • Ja, ich find das auch komisch... Wie gesagt, meine Ma hat das Abi mit 40+ auch am Kolleg, Vollzeit gemacht und bekam ab dem 3. Semester BaföG... Allerdings hat sie insges. 5 Kinder, eins davon schwerbehindert, ich weiß nicht, inwiefern das eine Rolle spielt.

  • Hallo Pimpf,
    Dein Link ist wirklich sehr ausführlich. Aber bei solchen Gesetzestexten steige ich nur schwer durch. Und zum Alter der Auszubildenden habe ich nichts gefunden.


    Weiß jemand wie man sich als Schüler krankenversichert? Eventuell auch wenn man kein Bafög oder ALG bekommt. Familienversicherung geht ja bei mir nicht mehr. Verheiratet bin ich auch nicht. Habe heute bei meiner Krankenkasse angerufen (Knappschaft) und die Dame am Telefon meinte das gehe so nur bei Studenten. Na toll, wer kann mir da weiterhelfen? Werde mir aber nochmal einen anderen Ansprechpartner bei der Kasse suchen. Das kann so nicht richtig sein.

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    2 Mal editiert, zuletzt von hobbit.frodo ()

  • THEORETISCH müsste Deine Schulbescheinigung als Nachweis genügen, um Dich zum günstigen Studententarif versichern zu können. Merke: Du bist KEINE Schülerin, Du bist auf dem 2. Bildungsweg über ein Kolleg STUDIERENDE und somit mit Studenten gleichzusetzen! Im Zweifel weiß die SB bei der Versicherung das nicht. Lass Dich nicht abwimmeln!


    Worst Case: Du musst Dich freiwillig selbst versichern für um die 140,-/Monat. Ich bin aber ziemlich sicher, dass Du in den Studententarif kommst, kenne es nur so - und ich kenne etliche Leute, die über das Kolleg Abitur o. ä. gemacht haben...

  • Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem als sie nch in Deutschland lebte: Aber sie sagt du bekommst Schüler BAfög das wir so um die 485 euro sein, vom der Arge bekommst du nur den Mietzuschuß, bzw wird es gegengerechnet.

  • Also ich besuche eine Fachschule für Sozialpädagogik als Vollzeitform. Bei mir sind ja viele Schülerinnen um die 20. Also ist das doch nicht der 2. Bildungsweg und auch kein Kolleg. Oder gilt das nur bei mir so, da ich schon eine Ausbildung habe und schon gearbeitet habe?

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  • Meine Freundin hatte ein ähnliches Problem als sie nch in Deutschland lebte: Aber sie sagt du bekommst Schüler BAfög das wir so um die 485 euro sein, vom der Arge bekommst du nur den Mietzuschuß, bzw wird es gegengerechnet.


    Der Höchstsatz inkl. Kinderzuschuss, Versicherungszuschuss, Wohnzuschuss etc. liegt bei ~ 850,-. Wer wieviel bekommt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Arge zahlt null, solange BaföG etc. nicht voll ausgeschöpft sind.

  • Ich bekomme ergänzend ALG II und bin bis Dienstag in Elternzeit, in dieser Zeit habe ich meinen Realschulabschluß nachgeholt.


    Da ich vorhabe das Abitur auch noch fertig zu machen habe ich mich informiert, per Fernstudium ist es durchaus möglich, auch eine Teilweise kostenerstattung, die ich jedoch nicht brauchte ( hatte das schon vor ALG II bezug bezahlt).


    Wichtig ist, das du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, und per Fernstudium würdest du das ja.
    Natürlich bedeutet ein Fernstudium das man genug Willenskraft aufbringt sich hinzusetzen und zu lernen ohne das einen ständig jemand kontrolliert, aber mit Kindern die durchaus auch mal ne Woche krank werden können fand/finde ich es sehr praktisch jederzeit unabhängig von Babysitter und festen Zeitplänen agieren zu können.


    Für das Abitur habe ich nun noch eineinhalb Jahre vor mir, wenn ich nun allerdings einen Halbtagsjob bekommen würde, als egal was ( putzen, verkaufen usw.) hätte ich beides, also das Abitur im Angriff und wäre aus ALG II raus.



    Im übrigen kann man Mitarbeiter im Jobcenter echt vergessen, bis Dienstag sind sie nämlich nicht bereit mich in der Jobsuche zu unterstützen, ich habe zu hören bekommen das ich zuhause zu bleiben habe bis die Erziehungszeit herum ist.

  • Habe bei einem Laden bei mir um die Ecke entdeckt das sie Aushilfskräfte suchen, auf 400,00-Euro-Basis. Werde mich da bewerben und dann nachmittags nach der Schule etwas dazu verdienen. Wie wird dann dieser Job bei Bafög und ALG I bzw. II angerechnet? Habe ich dann Anspruch, da ich ja arbeite. Wird aufgestockt?

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  • Bei ALG II liegt der Freibetrag (also das, was nicht angerechnet wird und Du damit behalten kannst) bei, lass mich nicht lügen, ca. 160,- Euro/Monat. Alles, was darüber hinaus geht, wird Dir vom Regelsatz abgezogen. Wie genau es bei BaföG gerechnet wird, weiß ich nicht - aber irgendwo hatte ich hier einen Link gepostet, da müsste das zu finden sein. Sonst mal googlen - oder anrufen!