FDP: Automatisches Sorgerecht für alle Väter

  • mal ganz salopp gefragt: wenn nun eines tages ein automatisches sorgerecht von vater und mutter besteht, könnte der vater dann das kind theoretisch einfach aus dem krankenhaus frisch nach der entbindung in seine wohnung tragen und sagen das kind ab tag zwei oder drei nach der geburt bei ihm lebt`? er hätte ja auch das gemeinsame abr dann oder wird das weiterhin nur der mutter übertragen. wie würde ein solcher fall in der praxis aussehen. ich mein ja nur mal so, weils mir gerade durch den kopf ging.

  • Dass es automatisch sein wird, steht bisher noch nicht fest.


    Ja sicher werden dann noch mehr Väter glauben, dass das so funktionieren kann. War ja bis vor knapp 100 Jahren nicht anders. :frag

  • hm na automatisch würde eh nicht gehen, weil es ja genügend väter gibt, die streiten bis aufs letzte sie wären nicht vater oder es garnicht sind. sprich bis zur erfolgten vaterschaftsanerkennung geht das erstmal nicht. wäre dann die frage ob die zahl der mütter die ein großes loch im erinnerungswerk haben die vaterschaftsanerkennung vergessen werden oder ist das nur meine paranoia. ich denke im großen und ganzen ändert sich für die beteiligten durch sorgerecht eh nix weiter. außer das der vater seine drei oder vier unterschriften im leben des kindes leistet und mehr ist doch da eh nicht. den rest wird der betreuende elternteil eh mit sich alleine klären über die alltagssorge. daher wüßte ich garnicht was daran so bahnbrechend ist für die zukunft.

  • außer das der vater seine drei oder vier unterschriften im leben des kindes leistet und mehr ist doch da eh nicht.


    Wenn er es nicht tut, kann der Spaß ziemlich teuer werden.
    Ärzte z.B. werden (vollkommen zu Recht) immer heikler, wenn es um irgendwelche Behandlungen geht.
    Da andauernd Unterschriften ersetzen zu lassen kostet Geld. Viel wichtiger ist aber: Es kostet Zeit. Bei notwendigen Therapien kann das für's Kind ziemlich heftig werden.

  • Ja, es dürfte in der Tat in den nächsten Wochen höchst interessante Urteile dazu geben, denn die Gerichte werden nun gezwungen konkret zu sagen, was denn dem Kindeswohl entspricht, und was nicht. Ist es z.B. kindeswohldienlich, wenn eine Vater seine boykottierende Ex auf Umgang verklagt, oder ist genau dies kindeswohlschädlich? Da dürfte es je nach Gericht völlig unterschiedliche Auslegungen geben.
    Auffällig ist auch, daß von SPD (konkret von Frau Lambrecht, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion) die Forderung kommt, ein sorgerechtsbegehrender Vater solle erstmal Unterhalt zahlen. Offenbar sind arme Väter für die SPD nicht sorgerechtswürdig...
    Der absolute Hammer ist allerdings, daß das Justizministerium dem heutigen Kläger eine Geldzahlung anbot, wenn er darauf verzichten würde sein Recht auf Vaterschaft vor dem Menschengerichtshof einzuklagen. Bestechung gegen Schweigegeld, was für eine miese, korrupte Bande!


    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709988,00.html

  • Hi,

    und mehr ist doch da eh nicht. den rest wird der betreuende elternteil eh mit sich alleine klären über die alltagssorge. daher wüßte ich garnicht was daran so bahnbrechend ist für die zukunft.

    so gaaaanz hast du´s nicht nicht verstanden ? Bei GSR besteht automatisch das gemeinsame ABR bspw. Die Kids könnten dann irgendwann zum Papa wollen UND auch können !
    Geht mal von interessierten Vätern aus (und nicht von euren Vollpfosten), die keine Rechte haben, die sie nun aber bekommen (können).


    Außerdem wo leben wir denn, wenn der Vater als Bittsteller zur KM sagen muß ...gib mir das GSR ... wenn sie nööö sagte, dann war´s nööö .... NUN nicht mehr !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • den rest wird der betreuende elternteil eh mit sich alleine klären über die alltagssorge. daher wüßte ich garnicht was daran so bahnbrechend ist für die zukunft.

    Bahnbrechend ist vor Allem der Fakt, dass es zukünftig nicht mehr der Mutter automatisch zugestanden wird, der "betreuende" Elternteil zu sein.
    Denn auch diesen wesentlichen Fakt berührt das Sorgerecht.
    Denn auch die Übertragung des Alleinigen Sorgerechts auf den Vater wird mit dem Urteil - nach Abwägung des Einzelfalls - zukünftig eher möglich sein.

  • Der absolute Hammer ist allerdings, daß das Justizministerium dem heutigen Kläger eine Geldzahlung anbot, wenn er darauf verzichten würde sein Recht auf Vaterschaft vor dem Menschengerichtshof einzuklagen. Bestechung gegen Schweigegeld, was für eine miese, korrupte Bande!

    Genau darüber bin ich auch gerade gestolpert.
    Unglaublich !
    Bleibt nur zu hoffen, dass dieser Bestechungsversuch weiter verfolgt wird.

  • den rest wird der betreuende elternteil eh mit sich alleine klären über die alltagssorge. daher wüßte ich garnicht was daran so bahnbrechend ist für die zukunft.

    Nochmals dazu ein Zitat aus SPIEGEL ONLINE:


    Mod.-Mitteilung: Zitat muss aus Urheberrechtsgründen leider entfernt werden. Volleybaphttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,709988,00.html


    Also zukünftig nix mehr mit "eh mit sich alleine klären" und somit automatisch vergebenen mütterlichem "Betreuungselternteil".
    Auch die Mutter wird zukünftig nachweisen müssen, dass sie erkennbar besser geeignet ist, die elterliche Sorge im Streitfall allein zu bewerkstelligen.
    Im Fall des Klägers heisst dass, das das Kind mit Down-Syndrom (dessen Mutter sogar Missbrauchsbeschuldigungen erlogen hat) offenbar besser beim Vater aufgehoben ist, d.h. alleiniges SR für diesen Vater.

  • Der wichtigste Punkt ist: Der Müttervorbehalt ist gefallen. Wenn die Mutter "nein" zum väterlichen SR sagt, kann der Vater ab heute ihre Zustimmung durch das Gericht ersetzen lassen.

    Die genaue Praxis steht noch aus.
    Es sind derzeit 2 Möglichkeiten im Gespräch, wie auch aus der Pressemitteilung des "Väteraufbruchs für Kinder" hervorgeht:


    Damit bleibt der Gesetzgeber in der Pflicht, eine umfassende Reform durchzuführen. Hierzu gibt es zwei diskutierte Lösungsansätze: Eine Antragslösung, nach der nichteheliche Väter das Sorgerecht bei Gericht beantragen können. Damit soll gemeinsame elterliche Verantwortung mit einem Prozeß begründet werden. Dies würde eine Vielzahl an gerichtlichen Verfahren provozieren, denn jährlich werden rund ein Drittel der Kinder nichtehelich geboren. Fraglich ist auch, ob es sinnvoll ist, notwendige elterliche Kooperationsbereitschaft durch ein Gerichtsverfahren zu schaffen. Rainer Sonnenberger vom Vorstand des bundesweiten Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ hierzu: „Eine Antragslösung wäre absurd: Ein Vater müsste in einem Rechtsstreit gegen die Mutter des gemeinsamen Kindes nachweisen, dass er mit ebenderselben harmonisch kooperieren kann.“
    Familienpolitiker haben sich in den letzten Wochen für eine Widerspruchslösung eingesetzt. Danach haben beide Eltern automatisch die gemeinsame Sorge aufgrund ihrer natürlichen Eigenschaft als Eltern. Lediglich in den Fällen, in denen es Bedenken gibt, kann die Mutter dagegen Widerspruch einlegen. Sie müsste hierzu einen begründeten Antrag stellen, der gerichtlich entschieden werden muß. Damit werden die Auseinandersetzungen auf die Eltern begrenzt, bei denen tatsächlich ein Konfliktpotential vorhanden ist.
    In nahezu allen europäischen Ländern gibt es bereits Regelungen für ein gemeinsames Sorgerecht auch bei nicht-miteinander verheirateten Elternteilen. England ist kürzlich aufgrund der gemachten Erfahrungen von einer Antrags- auf eine Widerspruchslösung übergegangen.
    Der Väteraufbruch setzt sich ebenfalls für eine Widerspruchslösung ein. Sie begrenzt die gerichtlichen Verfahren und fördert stärker die elterliche Kooperation. Darüber hinaus empfiehlt der Väteraufbruch dringend, alle Möglichkeiten der Entwicklung zu mehr elterlicher Kooperation zu fördern.
    http://www.vaeteraufbruch.de

  • Was bei diesen ganzen Diskussionen immer vergessen wird ist, das kinder vor allem das Recht haben ohne körperlichen und seelischen schaden aufzuwachsen .Und manchmal ist es besser für's Kind wenn es mit nur einem Elternteil aufwächst ,und das sollte man zum Kindeswohl dann auch dabei belassen.

  • richtig und deswegen sage ich ja: im prinzip wird sich nichts weiter ändern für die betreuenden elternteile. wenn kinder bisher beim anderen elternteil leben wollten, dann haben sie es einfach getan - dabei ist doch irrelevant ob es asr oder gsr gibt. sie haben dem kindesalter entsprechend vor gericht ihren willen kundgetan.
    alles andere ist polemik. eine mutter muss sich nicht profilieren, genauso wenig wie es ein vater muss. die frage ist ob die sache nicht einfach heißer aufgefasst als sie später gegessen wird. momentan ist die laufende rechtsprechung noch immer aktuell. solange es keine gesetze gibt, wird sie weiter bestand haben. hm und wann gibt es die "neue" gesetzgebung? das ist eine frage die kein politiker bis dato beantwortet hat.

  • momentan ist die laufende rechtsprechung noch immer aktuell. solange es keine gesetze gibt, wird sie weiter bestand haben. hm und wann gibt es die "neue" gesetzgebung? das ist eine frage die kein politiker bis dato beantwortet hat

    Falsch.
    Das BVG legte ganz klar fest:


    Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
    Neuregelung
    hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
    Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
    Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
    Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
    dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines
    Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
    übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht
    kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten
    entspricht.


    Das bedeutet, dass diese Regelung ab sofort gilt.

  • Ich bin ehrlich geschockt!! Mir war nicht bewusst, dass ein Vater (unverheiratet) noch nicht mal das Recht hat, Sorgerecht einzuklagen....und ich habe mich über die (sorry, net böse gemeint) "heulenden" Männer gewundert. Bis ich mich eben durch einige Artikel gelesen habe, bin ich davon ausgegangen, dass ein Vater das Sorgerecht beantragen kann, auch wenn die Eltern unverheiratet waren und er daran Interesse hat. Das es aber absolut abhängig von dem Willen der Mutter ist, konnte ich mir bis dato garnicht vorstellen.


    Ich finde es nach wie vor ein Unding, dass auch jetzt trotzallem die elterliche Sorge erst beantragt und/oder nachgewiesen werden muss. Grundsätzlich sollte beide Elternteile von Beginn an dieselben PFLICHTEN und RECHTE haben und auch BEIDE ihr GEMEINSAMES Kind am Essen halten - mal so OT.
    Nun ja, ich für meinen Teil finde, dass sich das Vatergefühl und deren Rolle langsam, aber merklich in der Gesellschaft ändert und hier ein neues Bewußtsein entsteht. Der Trend ist super und animiert hoffentlich weitere Väter ihren Teil ernst und (natürlich im Interesse des Kindes) in Anspruch zu nehmen. Auf der anderen Seite wünsche ich mir, dass die (grundlos) verweigernden Mütter das Recht und die Bedürftigkeit ihrer Kinder sehen, Kontakt zum Vater zu haben - mehr als nur über gerichtliche Entscheidungen hinaus.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Was bei diesen ganzen Diskussionen immer vergessen wird ist, das kinder vor allem das Recht haben ohne körperlichen und seelischen schaden aufzuwachsen

    Was bei der Diskusion hier vergessen wird kann ich dir auch sagen.
    Das bei den Vätern die verheiratet waren keiner danach fragt bzw. da erst mal was passieren muss.
    Bei den unverheirateten wird erstmal davon ausgegangen das er es eh net kann und man das erst überprüfen muss. :kopf


    Grüssla


    J B

    Niemand ist alleinerziehend!
    Da gibts ja noch Onkel´s, Tanten, Großeltern usw.
    die unbedingt miterziehn wollen


    :radab

    Einmal editiert, zuletzt von J B ()

  • nochmal OT, zum Umgangsrecht:


    Meinem jetzigen Mann, Vater meines 2. Kindes gestehe ich solche Vatergefühle aber voll und ganz zu. Der ist von Anfang an "richtig" Papa. (und das soll kein Statement sein, der neue ist ja viel toller- sind einfach die Unterschiede, die ich erlebe)


    Das Problem, Stephie, ist nur, dass ein Mann, der richtig Papa ist, also ein Vater, wie ihn sich die Mütter immer wünschen, sozusagen ein Traum-Vater, dass dieser nach der Trennung auf Gedeih und Verderb der Mutter ausgeliefert ist. Gerade weil er eine Bindung zum Kind hat. Das ist de facto Rechtspraxis im Land. Eine Mutter die boykottiert, aus welchen Motiven auch immer, wird kein Riegel vorgeschoben. Das Kind geht vor die Hunde, und der Vater auch. Und allermeistens reden sich diese Mütter noch ein, sie tun das zum Wohle des Kindes.


    Zugegebenermassen ist dies nicht der Standardfall, gerade auch weil sich viele Väter nicht kümmern, was ich unerträglich finde. Aber ich kenne viele solche Väter, die sich gekümmert haben, und nach der Trennung vor die Hunde gehen. Vielleicht hast du den Film gesehen "Der entsorgte Vater". Der Treppenwitz der Frauenemanzipation in diesem unserem Lande ist doch der, dass gerade die Väter, die der Gleichberechtigung aufgeschlossen sind, die sich wirklich kümmern ums Kind, nach der Trennung im Falle des Umgangsboykotts schwerst traumatisiert werden, wenn sie vom Kind durch Umgangsboykott wegamputiert werden. Und nochmal: das Sorgerecht hilft bei Umgangsboykott gar nichts, da gebe ich dir voll recht.


    Und das ist ein Missstand, der gesetzlich ausgeräumt werden müsste. Gerade Frauen, die auf Gleichberechtigung dringen, Frauen, die wie du eine vernünftige Meinung haben, sollten hier die traumatisierten Väter unterstützen. Denn gerade die Väter, die Gleichberechtigung wollen und leben, werden durch die Traumatisierung zu erbitterten Feinden einer Frauenemanzipation, die das Kind als eigenen Besitz ansehen.

  • Jugus, in den von dir genannten Schicksalen werden nicht "nur" die Väter schwer traumatisiert - die Kinder auch.
    Kinder werden auch dann schwer verletzt, wenn ein Elternteil sich gar nicht kümmert...


    Bitte nicht persönlich nehmen... wieder wird von der Elternperspektive gesprochen - die Kinder laufen so nebenher mit.

  • also, ich verstehe dein Posting nicht??
    habe ich doch geschrieben:

    Das Kind geht vor die Hunde, und der Vater auch.


    und das auch:

    gerade auch weil sich viele Väter nicht kümmern, was ich unerträglich finde


    Du hast vielleicht gar nicht richtig meinen Beitrag gelesen?


    Aber du hast Recht, ich habe da so ein Faible für zugespitze Formulierungen:


    Das Kind wird traumatisiert, weil Väter sich nicht kümmern. Väter als Täter
    Das Kind und der Vater werden traumatisiert, weil Mütter boykottieren. Mütter als Täterinnen in doppelter Hinsicht.


    Ist es so korrekt?
    Und gegen diese Täter bzw. Täterinnen müsste m.E. gesetzlich vorgegangen werden.


  • Kinder werden auch dann schwer verletzt, wenn ein Elternteil sich gar nicht kümmert...


    .


    Das ist sicher so. Da drängt sich doch die Frage auf, warum sich ET nicht kümmern? Mit der bisherigen Sorgerechtsvergabe wurde Vätern jedenfalls eindeutig suggeriert: Ihr seid gar nicht notwendig, das Kind braucht zwar unbedingt eine Mutter, aber ein Vater ist verzichtbar, hauptsache er zahlt. Schon allein deshalb ist die gestrige Entscheidung sinnvoll. Die alte Regelung hat das alleinerziehende Hausmütterchendasein auf der einen Seite und das Verpissen auf der anderen Seite begünstigt, so konnte es nicht weitergehen.

  • Das ist sicher so. Da drängt sich doch die Frage auf, warum sich ET nicht kümmern? Mit der bisherigen Sorgerechtsvergabe wurde Vätern jedenfalls eindeutig suggeriert: Ihr seid gar nicht notwendig, das Kind braucht zwar unbedingt eine Mutter, aber ein Vater ist verzichtbar, hauptsache er zahlt.


    Quatsch. Nicht wenige Frauen haben den Herrschaften das Sorgerecht auf Knien hinterher getragen.
    Nicht wenige dieser Herrschaften waren verheiratet, hatten und haben das SR also automatisch.


    Mann kann's auch übertreiben mit den spekulativen Herleitungen....