Hallo, wieder eine Frage. Ich habe im Mai den Antrag beim Jugendamt gestellt, war alles geklärt auch mit meinem Mann, was er dazu zu leisten hat. Ich habe auch die Bestätigung bekommen, nur wartete das Amt auf meinen Mietvertrag, denn ab Juli wohne ich woanders, getrennt sind wir seit Februar. Ich habe mein Mietvertrag vorgezeigt. Ich dachte, ich bekomme das Geld ab August aber ich habe auch gehört, dass man das Geld auch rückwirkend bekommt. Stimmt das?
Ab wann bekommt man Kindesunterhalt vom Jugendamt?
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Was hat der Kindsunterhalt denn mit deinem Mietvertrag zu tun?
Unterhaltsvorschuss bekommst du, ab Antragsstellung, bzw. vielleicht auch einen Montag rückwirkend.Aber das müsste dir der Sachbearbeiter sagen können.
Nur meiner Meinung nach, geht es das Jugendamt nichts an, wieviel du an Miete zahlst. Unterhaltsvorschuss ist ja ein Einheitsbetrag und ist nicht von deinen finanziellen Verhältnissen abhängig. Oder wirfst du da was mit Wohngeld durcheinander?
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Wenn es so ist, wie du beschreibst: Eigentlich ab Antragsmonat, also mai. Da warst du aber noch nicht offiziell getrennt. Der Auszug erfolgt ab Juli, also gibt es das Geld eigentlich ab Juli. Frage ist jedoch, ob Du Unterhaltsvorschuss beantragt hast oder eine Beistandschaft - dass Dein Mann Unterhalt zu leisten hat.
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Das Jugendamt wollte Mietvertrag als Bestätigung, dass wir getrennt leben. Ist das nicht normal? Bekommt man das Geld seit der Trennung oder wenn man auszieht? Ich habe auf jeden Fall eine Beistandschaft beantragt. Was ist ein Unterhaltvorschuss genau. Ich denke wenn ich mich auf dem Jugendamt melde, erfolgt das automatisch oder haben sie da verschiedene Vorgehensweisen?
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Eine Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss hat erstmal überhaupt nichts miteinander zu tun.
Den Mietvertrag wollen sie dann ja nur sehen, um zu schauen, ab wann du offiziell ausgezogen bist.Was hast du denn für einen Antrag gestellt, einen auf Beistandschaft oder einen auf Unterhaltsvorschuss.
Wenn du eine Beistandschaft eingerichtet hast, dann berechnet das Jugendamt den Unterhalt den dein Ex für euer gemeinsames Kind zahlen muss.
Wenn du Unterhaltsvorschuss beantragt hast, bekommst du für dein Kind maximal 72 Monate lang oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes
Geld vom Jugendamt. Die holen sich das, wenn möglich vom Vater wieder. -
Zelda, liest Du Dich mal über die Suchfunktion hier schlau bzw. schaust in den Leitfaden. Stichworte: Unterhaltsvorschuss sowie Beistandschaft. Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Anschließend können wir vielleicht einfacher über Deine besondere Situation diskutieren. Und Du wirst dann wissen, was genau du beantragt hast ...