Auch Sorgerechtsnachweisfrage

  • Ich habe für 2 meiner Kinder das alleinige Sorgerecht. Im betreffenden Scheidungsurteil steht es drin geschrieben. Problem dabei: es stehen unsere alten Namen in dem Scheidungsurteil (das ist von 2001). Mittlerweile habe ich meinen Mädchennamen wieder und auch die Kids heißen so (alle Kids, nicht nur diese beiden).
    Wie komme ich an eine Bestätigung, daß ich für diese beiden Kinder das alleinige Sorgerecht habe, aber mit den jetzigen Namen?
    1.Ich muß uns wegs nem Umzug diesen Monat ummelden und muß dazu das Sorgerecht nachweisen (mit den jetzigen Namen)
    2.Meine Tochter braucht nen Ausweis wegs ner Klassenfahrt im Herbst
    3.wollte ich für diese beiden Kinder ein Taschengeldkonto eröffnen und brauche nen Nachweis über das Sorgerecht
    An wen muß ich mich wenden? Gericht, wo das Scheidungsurteil geschrieben wurde? Jugendamt? Oder wer?

  • Du hast doch auch Schriftstücke über die Namensänderung bekommen.Wenn Du dass alles zusammen mit dem Urteil mitschleppst,dürfte es keine Probleme geben ;)


    Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast,brauchst Du niemanden fragen wegen der Eröffnung eines Kontos.Scheidungsurteil vorlegen sollte da auch reichen.Für die Bank ist ja nur der entsprechende Passus mit dem Sorgerecht wichtig


    Edit:
    Die Erfahrungen haben wir hier beim Amt und den Banken gemacht.(Wir begleiten öfter Mütter zu solchen "Gängen")

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Grüße


    Annemie


    And now for something completely different......


    (M.Python)

    Einmal editiert, zuletzt von Annemie ()

  • Ich habe keine Nachweise über die Namensänderung, das ganze lief über Einbenennung vor fast 9 Jahren bei meiner zweiten Heirat. Ich habe lediglich neue Geburtsurkunden bekommen für die Kinder mit dem einbenannten Nachnamen, mehr existiert darüber nicht.
    Im Scheidungsurteil steht noch mein alter Nachname und der alte Nachname der Kinder (und um den gehts). Die Bank eröffnet so kein Konto, ich brauche einen Sorgerechtsnachweis mit den jetzigen Namen.

  • Übers Jugendamt kannst Du eine sogenannte Negativbescheinigung bekommen.Dann musst du zukünftig nicht all den Papierkrempel mitschleppen.
    Ansonsten reicht das Scheidungsurteil, Heiratsurkunde und Dein Personalausweis. Banken "können" nicht verlangen, was es nicht gibt. Nämlich ein rechtliches Dokument in Deutschland, dass man das alleinige Sorgerecht hat (außer dem Gerichtsurteil...) - Genausowenig übrigens, wie es ein Dokument gibt, dass man überhaupt "das Sorgerecht" hat. Es könnte ja auch beim Jugendamt liegen oder sonstwo. Fakt ist. Du unterschreibst für die Kinder und garantierst damit, dass Du (alleiniger) Sorgerechtsinhaber bist. Sollte dies nicht der Fall sein, wärst Du juristisch zu belangen.
    Dieses Gehampel machen die Leute nur bei AEs. Es ist zum Mäuse melken. Wenn Du also den Nerv hast, hau wie beschrieben auf den Putz und stell dich auf die hinterbeine.
    Die einfachere Lösung ist: Negativbescheinigung vom Jugendamt...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.