hallo wie die überschrift schon sagt, bin ich mit meinem partner erst zusammengezogen. nun will die arge ihn voll mit anrechen und ich weiß, dass es erst nach einem jahr gemacht werden dann,wenn folgende gründe vorhanenden sind. kein kind, getrennte konten und teilung aller ausgaben. dies trifft bei uns zu. nun möchte ich gern den § wissen, der dass besagt. wäre schön, wenn mir jemaden helfen kann, ich habs hier schon mal gesehen, finde es aber leider nicht mehr.
lieben dank schon mal
LucieLou