könnte ich auch noch wohngeld beantragen?

  • Hallo,


    hätte da mal eine Frage ob ich denn Wohngeld beantragen kann obwohl ich ergänzend Harz4 bekomme?
    Mal ein paar Daten meine Arbeit bringt mir 640euro + 118euro Unterhalt + 184 Kindergeld +190 euro ergänzend Harz4 und nun die Frage ob ich da noch Wohngeld für meinen Sohn beantragen könnte oder habe ich da schon zuviel Einkommen oder geht das gar nicht da ich schon was von Harz4 bekomme?


    gruß

  • kann es sehr gut sein das Du WG für Deinen Sohn bekommen würdest.


    Ist das Netto oder Brutto?


    Bringt Dir aber nichts, weil das Wohngeld dann wieder abgezogen wird. Mehr hat man dadurch nicht, wenn die Kinder Wohngeld erhalten, nur die Geldverteilerstelle ändert sich.


    Solange die ARGE Dich nicht dazu auffordert, WG zu beantragen für Sohni, würd ich es lassen....hast ja nur mehr arbeit durch, und keinen Cent mehr ;)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • es könnte sein, dass du mit Wohngeld statt Alg2 besser da stehst, gib doch deine Daten mal in diesen Wohngeldrechner ein, dann siehst du ja, was du bekommen würdest.

    Einmal editiert, zuletzt von Schlotterlotte ()

  • Hallo Marie,


    frag mal Deine(n) SB wieso Du nur 190 Euro ergänzend ALG 2 erhälst.
    Bei 640 Netto hast Du rund 800 Brutto, das sind Freibeträge in Höhe von 240 Euro. Wenn man diese vom Netto abzieht, dann bleiben Dir 400 euro anrechenbares Einkommen plus Unterhalt und Kindergeld, also 702,- Euro anrechenbares Einkommen. Mit 1 Kind müsstest Du einen Bedarf von rund 1050 - 1150 Euro haben, je nach Wohnort, Miethöhenübernahme, Mehrbedarf und Alter des Kind. Also noch mind. 350 Euro ergänzenden Anspruch. Tipp: Geh mal Bescheid überprüfen lassen.


    vg :rolleyes2:

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • Tipp: Geh mal Bescheid überprüfen lassen.


    vg :rolleyes2:


    Da scheint eh was im argen zu liegen, wollte eben aber nicht noch mehr durcheinanderbringen...


    UHV Beantragung wäre eigentlich auch der rechtlich korrektere Weg...., aber bringt der TS auch nicht einen Cent mehr in die Tasche...

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zitat

    aber bringt der TS auch nicht einen Cent mehr in die Tasche...


    Aber die Freibetragsüberprüfung bringt ihr etwas.



    Marie
    stell einen Antrag auf Überprüfung nach §44 SGB X - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes, falls Du schon länger arbeitest.


    vg

    "Der Vorteil der Klugheit und des Wissens besteht nämlich darin,
    dass man sich im Bedarfsfall dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schwieriger."


    Kurt Tucholsky:rolleyes2:

  • so danke erstmal für eure antworten....


    das mit den nur 190 euro ergänzend harz4 liegt wohl daran das ich in nem haus wohne was mir gehört und da ich da keine miete zahle fällt das ja weg....


    da stellt sich mir eigentlich die frage ob ich da überhaupt wohngeld bekomme da ich ja im grunde keine miete zu zahlen habe....

  • es könnte sein, dass du mit Wohngeld statt Alg2 besser da stehst, gib doch deine Daten mal in diesen Wohngeldrechner ein, dann siehst du ja, was du bekommen würdest.

    Das kann wirklich sein, war bei mir so in dem Jahr Elternzeit ohne Einkommen....


    Öhm, wenn Du ein eigenes Haus hast und keine Miete zahlst, hast Du doch Eigenkapital, das Du bei der Berechnung angeben musst, oder nicht?
    Dann wirst Du wohl nichts bekommen.
    Bin mir aber nicht sicher.