Betreuungsunterhalt im Ausland??

  • Hallo Ihr alle...


    ist der Betreuungsunterhalt eigentlich geltend zu machen egal ob der Vater im Ausland oder in Deutschland lebt solange er deutscher Staatsbürger ist? :hae:


    Weiß das jemand von Euch?


    Danke,
    Fiocca

  • Hallo Fiocca,ich habe grad Deine Frage gelesen,ich habe dazu folgende Erfahrung gemacht.Der Vater meiner Tochter ist nach Amerika ausgewandert und hat sich damit obwohl seine Adresse vorhanden ist unsichtbar gemacht,Das Jugendamt bei uns hier Vorort hat mir dazu gesagt,das die solche Fälle nicht wirklich verfolgen können(evtl.auch nicht wollen,wäre ja mit mehr Arbeit verbunden!)Das einzige was Du machen könntest wäre eine Anzeige zu machen mit Hilfe vom Jugendamt,das er sobald er mal wieder nach Deutschland kommt auch wenns nur zu Besuch ist,dann sozusagen abkassiert wird wenn er vorher nicht gezahlt hat.Die holen ihn sich dann allerdings erst wenn er schon wieder in Begriff ist auszureisen bei der Passkontrolle,dann wird er vom Zoll sozusagen einkassiert.DEsweietren bist Du dann antürlich verpflichtet sobald Du was von ihm hörst oder weißt das er womöglich nach Deutschland kommt dies dem Amt gleich mitzuteilen.Hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort helfen :-) LG Locke13

  • Danke Locke.


    Das klingt ja nach absolutem Krimi :wow


    Aber ich versteh es richtig, dass der Vater dennoch verpflichtet ist zu bezahlen nur eben die Geltendmachung im Falle der Verweigerung schwieriger ist?...

  • ich hab mir letztes mal ein Forum angeschaut in dem (meist) Vätern Tipps gegeben werden, in welchen Ländern man der Unterhaltspflicht entgehen kann -
    ich hätte es auch nicht gedahct - in fast keinem Land - oft die Vollstreckung zwar sehr mühsam, aber es kann u.a. auch mal der Pass eingezogen bzw.
    nicht verlängert werden, oder bei Wiedereinreise in Deutschland eine Anhörung direkt am Flughafen vorgenommen werden....

  • Danke für Eure Antworten...


    Habe heute Termin beim Rechtsanwalt um mal Anhaltspunkte bzgl. der Höhe etc. zu dem Thema zu erhalten.


    Hoffe, dass der Papa meines Zwergs dann mit sich reden lässt und mich noch eine Zeit unterstützt.
    Und ebenso hoffe ich, dass dies ohne größere Streitigkeiten abläuft.


    Auf einen Rechtsstreit würde ich es lieber nicht ankommen lassen wollen.


    Grüße,
    Fiocca

  • Also es gibt wohl in Berlin eine Stelle, die weltweit Unterhaltsgeschichten klärt.


    Meine Anwältin hat mir das erzählt, weil ich überlege ins Ausland zu gehen. Da hätte ich dann alles schiftlich regeln können und müsste nicht immer nach Deutschland.


    Vielleicht klappt das ja auch andersherum. Also wenn der Unterhaltspflichtige ins Ausland geht. Frag deine Anwältin mal danach.



    Ich drück dir die Daumen
    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Hallo,


    in welchem Land lebt denn der KV ?


    Normalerweise kannst du auch Betreuungsunterhalt ggü. dem KV geltend machen, wenn dieser im Ausland lebt (siehe § 18 EGBGB) und zumal er die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat.

  • Hallo,


    in welchem Land lebt denn der KV ?


    Normalerweise kannst du auch Betreuungsunterhalt ggü. dem KV geltend machen, wenn dieser im Ausland lebt (siehe § 18 EGBGB) und zumal er die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat.


    Hi Legal.
    Danke für Deine Antwort. War gestern beim Anwalt - und ja, es geht problemlos aus den von Dir genannten Gründen - er lebt angrenzend zu Deutschland also nicht sooo weit weg.
    Leider zieht das alles auch ganz großen Streit mit dem Papa nach sich da er sich nicht in der Verantwortung sieht.


    Wäre gut wenn der Betreuungsunterhalt als zusätzlicher Unterhalt für das Kind deklariert wäre...dann würde es evtl. weniger Unverständnis geben.


    Gruß,
    Fiocca

  • ist der Betreuungsunterhalt eigentlich geltend zu machen egal ob der Vater im Ausland oder in Deutschland lebt solange er deutscher Staatsbürger ist?


    Grundsätzlich gesehen ist das erstmal egal, ob er deutscher Staatsbürger ist, ob er in D lebt oder nicht..


    Fakt ist du lebst in D u bist vermutlich gar deutsche Staatsabgehörige u demnach gilt erstmal deutsches Recht!


    U nach deutschem Recht hast du, sofern die Bedingungen u Umstände stimmen, ein Recht auf Betreuungsunterhalt!



    Allerdings wäre auch hier erstmal ein wesentlicher Faktor die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsplichtigen......





    Locke13

    Das Jugendamt bei uns hier Vorort hat mir dazu gesagt,das die solche Fälle nicht wirklich verfolgen können


    Das JA hat so rein gar nichts mit Betreuungsunterhalt zu tun, kann diesbezüglich so oder so rein gar nicht tätig werden, egal, wo der Unterhaltspflichtige lebt, u auch egal welche Staatsangehörigkeit er hat!


    Das einzige was Du machen könntest wäre eine Anzeige zu machen mit Hilfe vom Jugendamt,das er sobald er mal wieder nach Deutschland kommt auch wenns nur zu Besuch ist,dann sozusagen abkassiert wird wenn er vorher nicht gezahlt hat.


    Auch eine Anzeige wäre derzeit weder sinnvoll noch angezgeit, noch zielführend.
    U auch da würde das JA nicht helfen können...


    Eine entsprechendes Verfahren würde schon im Keim eingestellt werden...
    Erstmal müßte hier eh die entsprechenden Wege gegangen werden...




    Normalerweise kannst du auch Betreuungsunterhalt ggü. dem KV geltend machen, wenn dieser im Ausland lebt (siehe § 18 EGBGB) und zumal er die deutsche Staatsangehörigkeit inne hat.


    Erstmal wäre aber das übliche geltende deutsche Recht anzuwenden.. alles andere wäre dann der nächste oder dritte Schritt ;)

  • Erstmal wäre aber das übliche geltende deutsche Recht anzuwenden.. alles andere wäre dann der nächste oder dritte Schritt


    Genau Jens - und ich steh ja noch am Anfang.


    Vielleicht war auch mein Eröffnungsbeitrag etwas schlecht formuliert....
    Da leider keine Einigung auf "normalem" Wege möglich ist, muss ich den Weg über den Anwalt gehen um dem Papa darlegen zu können, dass es rechtliche Grundlagen gibt und das dies alles nicht von mir aus der Luft gegriffen ist.


    Heißt - es ist noch nichts geregelt, eingeleitet, abgewehrt o.ä..
    Zu manchen der hier geschilderten Umstände wird es hoffentlich auch nicht kommen....


    Meine Eingangsfrage ist somit dank Euch und dank meinem gestrigen Besuch beim RA beantwortet.


    Viele Grüße,
    Fiocca

  • Hallo Fiocca,


    wenn es keine "vernünftige" Einigung gibt und der Vater im Ausland lebt ist es trotzdem schwierig. Selbstverständlich kommst Du früher oder später zu Deinem Recht, allerdings hast Du ein Problem wenn er dann nicht zahlt. In Deutschland kannst Du relativ schnell sein Gehalt pfänden bzw. eine Kontopfändung durchführen. Dieses ist im Ausland mit einem deutschen Urteil leider oftmals schwierig. Ich hoffe das es bei Dir nicht so weit kommt.

  • Hi,

    Die Vollstreckung deutscher Titel innerhalb der EU ist aber nicht schwierig.

    :wow ....echt ...


    So wie ich´s kenne, bzw. schon gehört habe muß ein deutscher Titel im entsprechenden EU-Zielland für vollstreckbar erklärt werden.
    Ist das einfach ? Kostet das nix ?


    ich bitte um weitere Erklärungen :frag


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • deutscher Titel im entsprechenden EU-Zielland


    Zielland ist in meinem Fall nicht innerhalb der EU... (die liebe Schweiz...)
    Aber laut Anwalt wäre der Titel ohne weiteres fort zu vollstrecken.
    Wie genau dann der Ablauf wäre, Kosten etc. :frag


    Ich hoffe ja wie gesagt darauf, dass es nicht soweit kommt...


  • Zielland ist in meinem Fall nicht innerhalb der EU... (die liebe Schweiz...)


    Also wenn Du da neue Info`s hast, gib mir mal Bescheid :-) Der KV meiner Jüngsten wohnt auch in der lieben Schweiz....Sie wird im August 8 und solange geht das Unterhaltstheater schon. Unser JA und meine Anwältin können nichts tun. Die Schweiz fängt 3 Strassen neben mir an und da hören auch die dt Gesetze auf :bldgt: Hatte mal auf der Steuerbehörde des Wohnsitzes des KV angerufen und nachgefragt:" Erst wenn die Schweiz in der EU ist, hätte man eine Chance". Bis dahin abwarten und sich ärgern, Tee trinken, was auch immer :frag


    Die dt Behörden können wohl nicht vollstrecken, weil die schw Behörden nicht mitarbeiten. Aber wie gesagt, die Infos sind schon einige Jahre alt. Hab mich bis jetzt nicht mehr drum gekümmert ;)


    Lg lotta

  • Erst wenn die Schweiz in der EU ist, hätte man eine Chance".


    Hm...das klingt ja nicht so gut...
    Also meine Info stammt vom Montag dieser Woche.
    Er hat mir das auch erklärt - allerdings im juristendeutsch - kann das also nicht wirklich wiedergeben.
    Aber er sagte das ginge an das Gericht des jeweiligen Kantons und wäre dann auch entsprechend wirksam. :frag


    Ist der KV denn auch Deutscher oder Schweizer?


    Kann Dir gern mal den Namen des Anwalts per PN senden (wir wohnen ja in unmittelbarer Nachbarschaft :) ) - ist ja nicht das schlechteste mehrere Meinungen zu erhalten.

  • Hi,

    Zielland ist in meinem Fall nicht innerhalb der EU... (die liebe Schweiz...)

    Ich schätze mal da wird´s schwieriger ... :frag


    Aus der "Väterszene", weiß ich, das es durchaus sein kann, das man ohne zu blechen durch kommt.
    Einige Länder lachen sich darüber sogar kaputt, bzw. die (speziell EU-/BU-) Unterhaltstitel, sollen da gar nicht für ernst genommen werden.


    Von der Kostenfrage her, muß der Göäubiger, auf jeden Fall in Vorleistung treten, und bekommt diese auch nicht ersetzt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
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