Sorgerechtstermin ging vorläufig ohne Entscheidung zuende

  • Hallo ihr lieben


    Heute war der Tag X
    Da ich das alleinige Sorgerecht beantragt hatte und auch laut JA und meines RA gute Chancen hatte.


    10 Uhr Amts/FamilienGericht Lemgo ( hoffe das darf ich hier rein schreiben)


    Mich erstaunte schon dass es mein Ex überhaupt geschafft hat zu erscheinen. :wow
    Im April war auf dem JA ein Termin wo es um das alleinige SR ging und er nicht erschienen ist.


    Auf die Frage der Richterin wie er es denn halten wolle meinte er mit sehr lauter energischer Stimmt: NEIN meine Kinder und die bekommt das nicht.
    Die Richterin hat ihn dann schon mal den Kopf gewaschen er solle in IHREM Gerichtssaal doch bitte einen leiseren Ton anschlagen und ausserdem wären es nicht seine sondern UNSERE.


    Dann hielt sie ihm all das vor was so in der Vergangenheit vorgefallen ist bzw nicht vorgefallen ist ( 18 Monate seine Kinder nicht mehr gesehen / nicht sehen wollen)
    Dies begründete er dann mit ... keine zeit... kein Bock auf begleiteten umgang ,bla bla bla... in ausreden war der Herr noch nie verlegen. :motz:
    Dann kam die Frage die das Kindeswohl angeht, nämlich dass er z.b. beim letzten umgangswochenende ( 30.1/1.2. 2009) mit der grossen tochter die beim spazieren gehen auf glatteis ausrutschte und sich den Kopf angeschlagen hat (klagte über übelkeit und kopfweh) keinen ärztlichen Rat eingeholt hat. Er wieder der Frau Richterin Honig um den Mund geschmiert. .. war ja aus seiner sicht alles nicht sooo schlimm.(Hämatom wurde aber einen tag später festgestellt und 3 Tage Bettruhe verordnet)
    Sohnemann geplante OP gehabt und er bringt keine unterschrift bei.
    Sohnemann unfall im Kiga mit anschl. 3 tagen aufenthalt im KKH ... wurde von mir sofort informiert aber hielt es nicht für nötig mal da hin zu fahren oder sich bei mir telefonisch nach dem kind zu erkundigen....
    das könnte ich nun so weiter führen aber dazu gibt es einen Thread von mir ( wer neugierig ist)


    nun ja wieder zurück zum Thema
    er konnte sich heute sooo gut verkaufen dass die Richterin meinte dass sie sich das alles noch mal durchlesen und durch den kopf gehen lassen will.
    Eine Entscheidung wird dann die nächsten Tage getroffen. ::)


    Irgendwie bin ich total sauer :angry
    hat jemand mit solchen Sachen schon erfahrung gemacht und wie ist es dann ausgegangen?


    Bin grad voll am Boden zerstört :hilfe und würde mich über Feedback von euch freuen.


    glg
    mama38j

    Fürchte dich nicht vor Veränderungen sondern fürchte dich vor dem Stillstand

  • er konnte sich heute sooo gut verkaufen dass die Richterin meinte dass sie sich das alles noch mal durchlesen und durch den kopf gehen lassen will.


    Mach Dir nicht allzuviele Sorgen. Ich hab noch nie ein Urteil sofort gekriegt.
    Oftmals ist das auch ganz gut so. Wollen doch alle nicht, dass da jemand ausrasten muss?

  • so ein urteil muss ja auch gut überlegt sein , ich habe im gesamten freundes und bekanntenkreis bei solchen dingen noch nicht gehört das so ein urteil sofort gefällt wurde. die richter sind halt angehalten das sorgerecht wenn irgendmöglich bei beiden elternteilen zu belassen, da müssen die schon genau hinsehen.


    abwarten , das heißt jetzt noch gar nichts.

  • Ich kenn ja nun nun wirklich deine Gründe für den Antrag auf ASR, abr die Gründe die hier stehen rechtfertigen nicht so wirklich die Übertragung..
    (aber ich meine das da bei euch noch mehr war, warum es ums ASR ging)


    Das eine Entscheidung noch nicht gefällt wurde ist nicht unbedingt ungewöhnlich.
    Es kann, muß aber nicht eine Entscheidung im Termin geben...


    Es kann abr auch noch ein Gutachten angefordert werden, was aber ansich auch dann hätte Thema im Termin sein sollen, aber nix ist unmöglich....

  • Hallo,


    mach Dir keine "blöden" Gedanken. Du schreibst das das Jugendamt Dir Recht gibt, die Richter halten sich in 99,9 % der Fälle an den Empfehlungen der Jugendämter. Bei mir war es ähnlich, Mutter abgehauen, überfordert wenn sie den kurzen für ein paar Stunden zu sich genommen hat, als ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt habe hat sie dem Antrag widersprochen, wollte das ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird. Das Jugendamt hat schriftlich und in der Gerichtsverhandlung darauf hingewiesen das man mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprechen solle, da die Kindesmutter mit dem Kind überfordert wäre. Ich war sehr erstaunt als der Richter beim Gerichtstermin sagte (Amtsgericht Paderborn) er müsse "eine Nacht drüber schlafen".... Ein paar Tage später hatte ich den Beschluss, wonach ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen habe :)

  • Gibt Neues :)


    Da ja von Jugendamt nur ein Bericht vorhanden war aber keiner da von denen Persönlich erschinen ist wird die ganze sache nun noch mal aufgerollt.
    Soll heissen es wird ein neuer Termin festgelegt.
    Da die Frau vom Jugendamt ( die auch geladen war) einen Auslandstermin ( Dienstreise ) hatte konnte sie am Montag nicht erscheinen.


    Anwalt hat mir soeben das schreiben geschickt.


    Begründung u.a.
    Aus Sicht der Antragstellerin erscheint es aber wichtig, dass Frau XXX angehört wird.
    Schließlich begleitet sie die Familie XXX seit langer Zeit,und kann umfassend Auskunft geben,auch und insbesondere soweit der Antragsteller betroffen ist.
    In dem Bericht ( vom JA ans Gericht) wird mitgeteilt,dass der Vater seiner Erziehungsverantwortung nicht nachkommt,alle Entscheidungen von der Antragstellerin getroffen werden.
    Der Antragsgegner hat sich im Anhörungstermin anders geäußert und sich auch völlig anders dargestellt.Dieser Wiederspruch ist zu klären,weshalb beantragt wird,
    einen weiteren Termin zu bestimmen,und zu diesem Termin Frau XXX vom Jugendamt zu laden.


    na dann sind wir mal gespannt
    ich halte euch auf dem laufenden


    liebe grüsse
    mama38j

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  • Du, das ist jetzt aber nur ein Antrag Deines Anwaltes. Du musst damit rechnen, dass das Gericht diesen Antrag nicht mehr annimmt. Denn anscheinend ist die Beweisaufnahme abgeschlossen (Dein Anwalt hätte diesen Antrag während! des Verfahrens im Gericht stellen müssen, der gegnerische Anwalt Stellung beziehen dürfen). Du musst damit rechnen, dass das Gericht das Urteil jetzt spricht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Komisch. Das verstehe ich jetzt aber auch nicht..... Es kann natürlich sein das die Richterin das Jugendamt persönlich in einer erneuten Verhandlung anhören möchte, warum Dein Anwalt das aber jetzt (erst) beantragt kann ich nicht wirklich nachvollziehen... Hast Du denn nur das Schreiben deines Anwalts an das Gericht bekommen oder auch etwas vom Gericht ?

  • Volleybab hat Recht: Dies ist lediglich ein Antrag deines Anwalts ans Gericht. Muss das Gericht nicht mehr gelten lassen.


    Wie genau sieht denn der Bericht des JAs aus? Denn ich sehe hier noch ein anderes Problem: Bei der Übertragung des alleinigen Sorgerechts und entsprechendem Alter des Kindes, hat die Richterin die Kinder nach § 50 b Abs. 1 ZPO persönlich anzuhören und kann davon nur aus schwerwiegenden Gründen absehen, sonst muss die Richterin unter Umständen den Vorwurf eines schweren Verfahrensmangels gegen sich gelten lassen (falls eine Partei zum OLG geht). Hat sie denn die Kinder angehört. Wurde für die Kinder ein Verfahrenspfleger bestellt ? Oder ein Sachverständigengutachten eingeholt/beantragt?


    Wie alt sind denn die Kinder?


    Der Sorgerechtsprozess scheint mir aber auf wackeligen Beinen zu stehen. Kann mir nicht vorstellen, wenn die Kinder nicht angehört wurden bzw. ersatzweise kein Gutachten eingholt wurde etc. dir die Richterin nun das ASR zusprechen wird. Da kommt bestimmt noch was, bis zur endgültigen Entscheidung.

  • Das Kind ist, wie dem Ausgangsposting zu entnehmen, in den letzten 18 Monaten anscheinend noch im KiGa gewesen. Damit ist es noch in dem Alter, wo es nicht zwingend ist, das Kind anzuhören.
    Allerdings ist es schon guter Brauch, dass ein Richter das Kind wenigstens einmal sieht, über das er urteilt. Ob das hier der Fall war, ist allerdings nicht nachvollziehbar.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich habe derzeit eine ähnliche Situation, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufführen will.


    Bei uns wurde das Verfahren erstmal "ruhend gestellt", d.h. dass er sich erstmal "beweisen" muss. In einem halben Jahr sehen wir dann, wie die Situation ist und ob ich das Verfahren zurückziehen oder weiter durchziehen will.

  • @ v-bab - Genau das ist ja der springende Punkt. Ich meine gelesen zu haben (ohne jetzt nochmal nachgeschlagen zuhaben), dass die Richterin eine Anhörungspflicht ab dem 4 Lbj. des Kindes unter Umständen hat (was ich für Blödsinn bei 4 Jahren halte, aber meine Meinung ist ja erstaml egal). Aber selbst wenn die Richterin von einer persönlihen Anhörung absieht, aus welchen Gründen auch immer, hat sie zumindest ein Gutachten einzuholen, wenn es um die (Rück-) übetragung des ASR geht, da es hier sowohl um wesentliche (grundrechtliche) Angelegeheiten bzw. Rechte des Vaters und natürlich des Kindes geht. Oder was meinst du?

  • Bei mir ging es um Aufenthaltsbestimmungsrecht welches ich beantragt hatte und auch zugesprochen bekommen habe. Wir hatten zwei Gerichtstermine, beim ersten Termin sollte der kurze anwesend sein (7 Jahre) da der Richter mit ihm sprechen wollte. Als der Richter rauskam und den kleinen begrüßt hat hat sich der kurze geweigert mit dem Richter zu sprechen. Der Richter hat es dabei gelassen. Kurz vor dem zweiten Termin bekam ich einen Brief mit einem Termin vom Jugendamt, da die Mitarbeiterin des JA sich mit dem kurzen unterhalten wollte. Das hat dann ohne Probleme geklappt.

  • @ v-bab - Genau das ist ja der springende Punkt. Ich meine gelesen zu haben (ohne jetzt nochmal nachgeschlagen zuhaben), dass die Richterin eine Anhörungspflicht ab dem 4 Lbj. des Kindes unter Umständen hat (was ich für Blödsinn bei 4 Jahren halte, aber meine Meinung ist ja erstaml egal). Aber selbst wenn die Richterin von einer persönlihen Anhörung absieht, aus welchen Gründen auch immer, hat sie zumindest ein Gutachten einzuholen, wenn es um die (Rück-) übetragung des ASR geht, da es hier sowohl um wesentliche (grundrechtliche) Angelegeheiten bzw. Rechte des Vaters und natürlich des Kindes geht. Oder was meinst du?


    Es ist nicht das 4., sondern das 14. Lebensjahr, wenn ich mich recht erinnere... Und ein Gutachten muss ein Richter nur einholen, wenn er sich als nicht kompetent genug betrachtet, ein Urteil zu fällen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Und ein Gutachten muss ein Richter nur einholen, wenn er sich als nicht kompetent genug betrachtet, ein Urteil zu fällen.

    Das ist jetzt aber wenig diplomatisch ausgedrückt :nixwieweg

  • Das ist jetzt aber wenig diplomatisch ausgedrückt :nixwieweg


    Warum?


    Ein Richter ist auch nur ein Mensch mit Fähigkeiten und Schwächen. Seine Ausbildung befähigt ihn, die Gesetze zu kennen und Urteile zu fällen. Ansonsten hat er einen gesunden Menschenverstanden (ich bin und bleibe Idealistin! :D )
    Es gibt aber Gegebenheiten, da muss vielleicht mal ein Psychologe rankucken und die Situation fachkundig beurteilen (Familienrecht).
    Manchmal muss ein ärztliches Gutachten her (Körperverletzung) oder ein anderes Sachverständigengutachten (KFZ-Unfälle). ... Dazu gibt es nun mal die Gutachter, die haben das gelernt und sind in diesem Job nun mal besser als die Richterin! ;)