Änderung zum Bescheid!

  • Hallo!
    Habe heute Post vom Jobcenter bekommen.

    Das Kindergeld wurde laut gesetzlicher Regelung ab Januar 2010 um 20 Euro erhöht.

    Hab jetzt den Bescheid bekommen,das die Überzahlung von 40 Euro zum 1.6.2010 von mir zu erstatten ist.

    Meine Frage,muß ich die 40 Euro erstatten oder kann ich Widerspruch einlegen?

    Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon einmal...

    Liebe Grüße Andrea

  • Für was den Widerspruch? Du hast ja schließlich 40 € zu viel bekommen...

  • Keine Chance. Können kannste natürlich viel, also kannst du auch Widerspruch einlegen. Hast aber keine Chance!


    Zahl es zurück, wie alle anderen Hartz4 Empfänger auch!

  • Widerspruch gegen was????



    Widerspruch dagegen, das du die letzt 5 Monate zu viel gezahlte ALG2 Bezüge (in höhe von dann Monatlich 40 € = gesamt 200 €) NICHT zurückzahlen mußt, und dagegen nun Widerspruch erhebst u dahingehend eine Rückforderung des zu viel gezahlten ALg2 forderst?


    Das wäre sinnvoll... :d :D :D



    Aber jetzt einen Widerspruch einzulegen, weil man jetzt den Bescheid ändert u man dich auffordert, die 40 € Überzahlung für den Monat Juni zurück zu zahlen, ist zwecklos....


    Ausser man ist mit den 200 € zu viel gezahltem Geld noch nicht zufrieden u möchte halt noch die 40 E für Juni auch ungerechtfertigter Weise abschöpfen.... :pfeif




    Ganz ehrlich:


    Einem Widerspruch kann u wird nicht abgeholfen...Die Rückforderung ist völlig rechtens!


    Und auf der anderen Seite kannst du froh sein, denn du hast 200 € mehr ALG2 erhalten als dir zustünde u das wird jetzt nicht zurück gefordert...
    Ich schlage vor, kleine Brötchen jetzt zu backen :D

  • Hallohalli...........habe Widerspruch eingelegt und Recht bekommen: :winken:


    Wortlaut:
    Gegen den Bescheid vom..........lege ich Widerspruch ein.
    Gem. §45, Abs. SGBX konnte ich auf die Richtigkeit des Bescheides vom...........vertrauen. Die von Ihnen erbrachte Leistungen sind verbraucht und stehen mir wirtschaftlich nicht mehr zur Verfügung


    Gruß..............zeitreise :wink


    Quelle für meinen Widerspruch: Erwerbslosen Forum Deutschland

    Stufen


    Alle Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen,
    auf denen wir
    in die Höhe steigen


    -Friedrich Nietzsche-



    :strahlen

  • Und auf der anderen Seite kannst du froh sein, denn du hast 200 € mehr ALG2 erhalten als dir zustünde u das wird jetzt nicht zurück gefordert...


    wieso 200€ ?..............ich komme auf 100€..........20€ pro Monat..........



    ..........und was wäre, wenn jeder Widerspruch einlegen würde?


    Gruß..............zeitreise :wink

    Stufen


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    -Friedrich Nietzsche-



    :strahlen

  • Na super, wenn das jeder machen würde


    Hätte man auf den ARG`en noch mehr zu tun ;)


    Viel schlimmer finde ich, das man meint was zu wissen, aber doch eigentlich nichts weiß...und um so schlimmer nichtmals wirklich lesen kann/oder will was geschrieben wird, sprich um WAS es eigentlich geht!!





    Hallihallo....


    ..wie wäre es denn mal mit lesen!!??


    Gegen was auch immer du Einspruch eingelegt hast .. ich kann es mir zwar denken... dennoch, wäre es hilfreich einfach auch mal richtig zu lesen u dann entsprechend richtige Tipps zu geben...


    Es geht um die Leistung zum 01.06 !!!!
    DIE fordert man zurück!
    Wenn DIESE Leistung schon verbraucht ist, dann läuft da wohl was massiv verkehrt!!!
    Wir haben heute mal grad den 27.05.!!!!!!! :pfeif


    U um diese Überzahlung ZUM 01.06 geht es...u nicht um die 5 Monate zuvor..man fordert nur die überschüssigen 40 € für Juni zurück!
    NICHT die der letzten 5 Monate!! :pfeif


    Der von dir vorgeschlagene Widerspruch wäre genauso sinnlos und würde zu keinem Erfolg führen...


    Es ist völlig legitim u rechtens die Leistung für den Juni JETZT zurck zu fordern!!!!










    Mal am Rande, es gib ja da so ne Mitwirkungspflicht!!!


    Habt ihr denn auch ordentlich die erhöhten Einnahmen, hier höhere Einnahmen durch Kindergeld, der ARGE, ordnungsgemäß und pünktlich mitgeteilt???????
    Das habt ihr doch bestimmt alle gemacht...oder?!
    Eure Pflicht wäre es ja eindeutig gewesen...eben auch alle Änderungen, auch in Bezug auf Einkommen anzugeben, rechtzeitig.. :pfeif


    Ich würd doch eher kleine Brötchen backen..
    Freut euch doch einfach, das ihr "Glück" hattet u euch keiner dezent auf die Füsse tritt.. :pfeif

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Ganz einfach: sie bzw ihr habt die Überzahlung zu unrecht erhalten! Das sich das KG ändert hat wohl jeder VOR dem 1.1. mitbekommen. Hätte euch ja auffallen müssen, oder?!
    Ihr werd die ersten die schreien würden wenn sie 20 € WENIGER erhalten würden!
    Find es echt unmöglich sich da so einfach rauszuwinden. Ich hoffe das Geld wurde wenigstens SINNVOLL in die Kinder investiert!

  • wieso 200€ ?..............ich komme auf 100€..........20€ pro Monat..........



    ..........und was wäre, wenn jeder Widerspruch einlegen würde?


    *prffft



    U warum werden wohl 40 € der Leistung zum 01.06 zurückgefordert????????





    Weil sie vielleicht zwei Kids hat, für die es jeweils 20 € KG mehr gab!?
    Wäre ne eher logische Schlussfolgerung....
    :pfeif



    Aber doch ansonsten völlig Latte, ob sie nun 200 oder "nur" 100 € mehr ALG2 bekommen hat, als ihr eigentlich zustand..es war zu viel u das fordert man ja NICHT zurück..




    Aber ich weiß, beschiss ist halt das halbe Leben, seh`s ja nicht anders..denn nur Dreistigkeit siegt..ohne das wird man nix.. ;) :D



    Aber wenn, dann sollte man einfach "still" sein u nicht noch "aufmucken", wenn die Dreistigkeit nicht mehr funzt...






    Und was wäre wenn nun jeder Widerspruch einlegt:


    Ganz klar, dann wäre es eine Widerspruchsflut, ohne Sinn und Verstand..und erst recht ohne Erfolg u man stellt sich nur ein eigenes Armutszeugnis aus... :pfeif

  • Es ist völlig legitim u rechtens die Leistung für den Juni JETZT zurck zu fordern!!!!



    ....wenn es wirklich um den Juni geht, wie kommst du denn auf 200€?

    Stufen


    Alle Hindernisse und Schwierigkeiten sind Stufen,
    auf denen wir
    in die Höhe steigen


    -Friedrich Nietzsche-



    :strahlen

  • ....wenn es wirklich um den Juni geht, wie kommst du denn auf 200€?


    Lesen
    Denken
    Antworten...



    Ich bin mir sicher du kommst selber drauf kommen....


    Geschrieben hab ich es..muß es ja nu nicht nochmal wiederholen....
    Nur lesen mußt du schon..auch den Post der Threaderstellerin...

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • At zeitreise



    Das kindergeld ist schon zum 01.01.2010 erhöht worden, sprich die TE hat jeden monat und das seit januar 40 Euro zu viel ALG 2 erhalten das macht auf 5 monate 200 Euro überzahlung.


    Aber die arge fordert nur die 40 euro frü juni zurück


  • Das habe ich damals auch gelesen und einfach probiert. Abgelehnt und ich habe einfach das Geld zurück überwiesen! Ärgerlich das manche ARGEN so handeln, manche eben so!

    Einmal editiert, zuletzt von cath ()

  • Hätte ich geahnt,was für einen Staub und persönliche Angriffe hier lauern,hätte ich nicht gefragt!
    Ich will mich bestimmt nicht am Geld von der Arge bereichern wie die meisten es hier vermuten!!!
    Ich habe vor meinen Schwangerschaften immer gearbeitet und ich bin gewiss nicht stolz darauf hartz 4 zu bekommen!
    Bestimmt nicht!
    Nur leider konnt ich Anfang der Elternzeit nicht ahnen,das mein Noch-Mann und ich uns trennen werden!
    Solang ich in der Elternzeit bin,muß ich mit Hartz 4 zurecht kommen.
    Tracy Ja,ich hab das Geld für meine Kinder ausgegeben!!! Ich weiß nicht,wer Dir das Recht gibt so über mich zu urteilen!
    Du kennst mich überhaupt nicht!
    Du kannst auch nicht alle Alg 2-Bezieher über einen Kamm scheren!!!
    Ich hab nur eine einfache Frage gestellt und Du greifst mich gleich persönlich an! Find ich sehr unangebracht und unfair mir gegenüber!



  • Wär es erstmal angebracht, erst richtig zu lesen u zu verstehen was geschrieben und gemeint wurde....bevor sich immer alle gleich angepisst fühlen ????!!!




    Niemand hat was von bereichern gesagt, niemand hat irgendwen über einen Kamm geschoren, oder verurteilt....


    Nur lesen, das fällt scheinbar vielen schwer...
    Denn es kammen Tipps die mit der Frage u der Sache wenig zu tun hatten...


    Und doch besteht eben auch eine Mitwirkungspflicht...u jedem müßte klar sein, das wenn er auf der einen Seite mehr Geld bekommt, das er auf der anderen dies angerechnet bekommt..
    Da kann es schon verwunderlich vorkommen, wenn das jemadem nicht so ganz schmeckt, wenn dann der Tag X doch kommt u das Geld was logischerweise definitiv überzahlt wurde, zurückgefordert wird..
    Das kann einem schon grundsätzlich klar sein...



    Aber lesen, richtiges lesen würde einige Angepisstheit oftmals ersparen..aber auch einige Fragen u falsche Tipps.. :pfeif

  • Ich habe dich nicht persönlich angegriffen sondern meine Meinung dazu geschrieben! Nicht mehr-nicht weniger! und wenn ich das verhlaten daneben finde, ist es nunmal so und dies werde ich dann auch hier niederschreiben.
    Gib das geld zurück- du hast es zu unrecht erhalten und gut ist!