Alleiniges Sorgerecht, ab wieviel Kilometer....

  • ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben, wenn überhaupt ?


    Wenn der KV weg zieht und was ernstes passiert, z.b. eine OP oder ähnliches, muss ich dann warten bis ich seine Unterschrift habe oder wird trotzdem gehandelt ?
    Oder bei Schulwechsel, reicht da ein Brief mit seiner Einverständniserklärung ? Bei Anmeldung im Sommercamp oder ähnliches ?


    Ab wieviel Kilometer Entfernung ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben ( für wichtige Entscheidungen ) ?

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
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    LG Jennylee

  • Anmeldung im Sommercamp ist keine frü ein Kind und seine Zunkunft entscheidende Entscheidung und unterliegt damit der sog - Altagssorge und die hat der inne bei dem Kind eben z:zt ist....


    Alles andere ( bedeutende Entscheidungen ) sollen gemeinsam gefällt werden - da braucht man auch Unterschrift bzw Vollmacht des Vaters.


    Aber : allein die Entfernung wird keinen Richter dazu bringen können das ASR auszusprechen....Und für mich wäre das auch kein Grund.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Kann er denn auf das Sorgerecht verzichten ohne das es vor Gericht geht ?
    Also wenn es von uns beiden gewollt ist ?

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  • schule ging bei uns auch ohne irgendwelche unterschriften und co. da brauchten wir zum glück nix.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Soweit ich weiß ist verzichten nicht möglich - den die elterliche Sorge ist auch eine Pflicht ( und da gehts auch ums Finazielle wenn zb einem Elternteil was passiert ) .


    Aber man kann natürlich untereinander regeln, das ein Elternteil vom anderen eine Vollmacht bekommt um best definierte Fälle allein entscheiden zu können.. zb die gesundheitsfürsorge ..etc.


    das geht immer...

  • Ab wieviel Kilometer Entfernung ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben ( für wichtige Entscheidungen ) ?


    Überhaupt nicht sinnvoll!!!!


    Es gibt keinerlei rechtliche noch sinnvole Grundlage, die aufgrund einer Kilometerzahl beruht!!!


    Ein ASR wird es weder wegen 10, 100, 1000 oder gar 10000 km geben...selbst wenn er auf dem Mond weilen würde, wäre die entfernung kein Grund das ASR zu bekommen.


    Aussicht also gleich Null..warum auch...


    Alles notwendige, das SR betreffende kann auch auf Distanz geregelt werden notfalls.



    und was ernstes passiert, z.b. eine OP oder ähnliches, muss ich dann warten bis ich seine Unterschrift habe oder wird trotzdem gehandelt ?


    Da braucht es dann auch keinen Sorgeberechtigten, wenn was ernstes pasiert u umgehend gehandelt werden muß, dann tut man das auch ohne jegliches Einverständnis eines Sorgeberechtigen...


    U alles andere hat immer eine Vorgeschichte u somit genügend Zeit mit sich gebracht, das sich die Eltern darüber austauschen hätten können u eine Entshceidung fällen können..u auch das geht auf Distanz...




    Es gibt also keine sinnvolen noch rechtliche Gründe für eine SR Übertragung!!!

  • Aber man kann natürlich untereinander regeln, das ein Elternteil vom anderen eine Vollmacht bekommt um best definierte Fälle allein entscheiden zu können.. zb die gesundheitsfürsorge ..etc.


    Na, das ist ja schonmal was, mit sowas brauch ich auch kein alleiniges Sorgerecht ! Dann ist es ja auch egal wo er sich gerade aufhält .


    Danke :winken:

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  • Zitat

    Aussicht also gleich Null..warum auch...


    dafür gibts einige gründe glaubs mir!



    Zitat


    Es gibt also keine sinnvolen noch rechtliche Gründe für eine SR Übertragung!!!


    rechtliche gründe leider nicht, wem intressieren schon demütigungen und co?
    sinnvolle gründe dafür jedoch umso mehr.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Aussicht also gleich Null..warum auch...


    Nicht falsch verstehen. Ich habe keinen Grund für das ASR, mir ging es nur darum ob es Gründe gibt, die es sinnvoll machen würden !


    Wenn eine Vollmacht reicht, ist alles bestens !

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  • Kann er denn auf das Sorgerecht verzichten ohne das es vor Gericht geht ?
    Also wenn es von uns beiden gewollt ist ?


    NEIN!!!



    Alles Sorgerechteregelungen bedürfen einer gericvhtlichen "Absegung" (Urteil), denn ohne das ist ein SR nicht anders verfügbar!!!
    U das ist gut so!


    Vollmachten sind nett u hilfreich, aber rechtlich nicht 100%tig Wasserdich u werden gern auch mal nicht wirklich anerkannt...
    (ein Doc bei einer Narkose etc, könnte da sehr wohl die Nase rümpfen u auf eine Unterchrift bestehen, wäre auch korrekt)






    schule ging bei uns auch ohne irgendwelche unterschriften und co. da brauchten wir zum glück nix.


    Gehen tut vieles...rechtlich dennoch nicht korrekt u wenn der andere Sorgeberechtigte dagegen angeht, u das auch noch begründet, dürfte es ziemlich problematisch werden, u das nicht nur für die Schule!!


    Was also geht, bedeutet noch lange nicht das es richtig u korrekt ist..ganz im Gegenteil...und grad Thema Schule ist eine Sache die expliziet das SR betrifft!!

  • Vollmachten sind nett u hilfreich, aber rechtlich nicht 100%tig Wasserdich u werden gern auch mal nicht wirklich anerkannt...
    (ein Doc bei einer Narkose etc, könnte da sehr wohl die Nase rümpfen u auf eine Unterchrift bestehen, wäre auch korrekt)


    Das heisst, obwohl ich eine Vollmacht habe, müsste ich warten bis KV persönlich unterschreibt, wenn unserem Kind die Mandeln entfernt werden sollen ?
    Und wenn der gute gerade mal Jahresurlaub in Australien macht und nicht erreichbar ist, weil er im Outback gerade zeltet, muss das Kind auf die OP warten, bis er wieder daheim wäre, oder was ?


    Um sowas zu vermeiden, wäre ein ASR aber schon sinnvoll, oder nicht ?

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  • Nicht falsch verstehen. Ich habe keinen Grund für das ASR, mir ging es nur darum ob es Gründe gibt, die es sinnvoll machen würden !


    Wenn eine Vollmacht reicht, ist alles bestens !


    Ne, versteh das schon nicht falsch ;) ;)


    Aber es gibt wenig Grund u sinnvoll ist es vermutlich auch erstmal nicht wirklich.
    Du hast mit dem Alltagsentscheid letztendlich eh schon DEN Spielraum, der dir eigentlich fast alles übertragt um allein zu entscheiden..bis halt auf die wenigen dinge, u das sind i.d.R. bis zum 18.LJ meist ca. 4-8 Dinge, wenn überhaupt, wo es beider Zustimmung bedarf....


    U ohne Gericht geht es nicht..


    Einigt euch u gut ist..Vollmachtn sind gut, aber nicht immer lösen sie das Problem..u meist geht es doch eh nur um eine Unterschrift..


    Z.B. bei Ausweisdokumenten wird eine Vollmacht eher nicht wirklich reichen..denn da wird, wenn es denn korrekt u richtig läuft, von der Behörde die original Unterschrift verlangt u das In der Behörde...u das geht notfalls auch am Wohnort des Vaters...möglich ist da vieles..auch wenn es komplizierter ist..







    dafür gibts einige gründe glaubs mir!


    Ähm..es gibt hier aber offensichtlich erstmal keine, ausser der Entfernung!!
    Anderes lese ich hier nicht...



    rechtliche gründe leider nicht, wem intressieren schon demütigungen und co?
    sinnvolle gründe dafür jedoch umso mehr.


    Um was geht es grade? Um deine eigene Geschichte ??


    HIEr steht nichts weiter von Gründen etc.. bis auf die Entfernung, u die macht es weder rechtlich noch sinnvoll nachvollziehbar das ASR zu bekommen, oder zu beantragen oder zu haben...


    Demütigungen unter den Eltern, hat dann außerdem auch rein gar nichts mit dem SR zu tun!!!
    Aber davon ist ja auch hier nicht die Rede...!!!



    Es gibt weder sinnvol, noch rechtlich überhaupt einen Grund hier!!
    Einfacher macht es ein ASR angeblich immer, mag teils sei, aber auch nicht wirklich........................

  • jens, ich weiß leider!


    was hatte ich aber für eine wahl?
    termin hab ich brav mitgeteilt. reagtion gleich null. zwei tage vorher noch mal. erschienen ist er nicht. ich also alleine hin fall geschildert udn nunja wie soll ich sagen. glück gehabt? reagtion der schule tja wenn er nicht will hat er pech gehabt.
    für eine lumpige unterschrift naja nee falsch ausgedrückt für eine stellungsnahem seinerseits ob fotos, die in der schule gemacht wurden sind, ins i net dürfen oder nicht. dauerte wochen und bekamm ich auch nur weil ich zu guter letzt nur noch unter zeugen mit ihm telefonierte (JA).


    weist ich bin fürs gemeinsame. ich bin auch dafür das kidn wird geboren udn beide haben sorgerecht. egal ob verheiratet oder nicht.
    allerdings hab ich dieses scheißgefühl satt wegen alles hinterherbetteln zu müssen, nur um hinterher trotzdem das maul poliert zu bekommen!


    sorry für die wortwahl, aber das sind nun mal leider fakten.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben, wenn überhaupt ?


    Wenn der KV weg zieht und was ernstes passiert, z.b. eine OP oder ähnliches, muss ich dann warten bis ich seine Unterschrift habe oder wird trotzdem gehandelt ?
    Oder bei Schulwechsel, reicht da ein Brief mit seiner Einverständniserklärung ? Bei Anmeldung im Sommercamp oder ähnliches ?


    Ab wieviel Kilometer Entfernung ist es sinnvoll das alleinige Sorgerecht zu haben ( für wichtige Entscheidungen ) ?

    Ich denke nicht, das dem Richter es ausreicht Dir das alleinige Sorgerecht zuzusprechen, nur weil Du sagst, Du und der KV leben zu weit auseinander...das alleinige Sorgerecht bekommt man heutzutage eigentlich nur noch bei Gefährdung des Kindeswohl und bei Gewalt (körperlicher und seelischer).


    Ich habe bis heute nicht eine Unterschrift von meinem Ex für irgendwas gebraucht. Doch halt, einmal, zur Sparbucheröffnung von unserer Tochter, aber das war´s auch schon. Kiga, Schule, Vereine, Anmeldungen zu irgendwelchen Ausflügen, usw. das Alles ging mit meiner alleinigen Unterschrift!!!!!!!!


    Für Notfall-OPs reicht es, wenn Du vor Ort dein OK gibst, genauso sieht es bei alltäglichen Entscheidungen aus, die kann derjenige treffen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das ist derjenige, bei dem das Kind lebt...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • [/list]

    Das heisst, obwohl ich eine Vollmacht habe, müsste ich warten bis KV persönlich unterschreibt, wenn unserem Kind die Mandeln entfernt werden sollen ?


    Eine Mandel-OP kündigt sich nicht heute an u Morgen müssen die Mandeln raus...!!!


    Da gabs dann vorher Zeit genug...das Mandeln raus sollen ist meist länger vorher bekannt..besteht eine akute Mandelentzündung macht man eine Op eher ungern, u meist machen so eine Op HNO-Ärzte mit Belegbetten, als mit Termin...


    Eine Mandel-OP ist KEIN Notfall!..sonder gewissermaßen palnbar..wie Einschulung z.B. auch, oder Konfirmation, oder eine Berufsausbildung...


    Ist wirklich Not am Kind, ist das eh was völlig anderes..akute Blinddarmentzündung...der Wurm muß raus, dringend...da wartet dann kein Doc auf ne Unterschrift über Tage, Wochen..da ist das Ding Morgen raus...
    Das auch was völlig anderes....
    Da braucht man dann auch nicht mehr wirklich die Unterschrift, u wenn wird man eh operieren, weils dann egal ist..



    Und wenn der gute gerade mal Jahresurlaub in Australien macht und nicht erreichbar ist, weil er im Outback gerade zeltet, muss das Kind auf die OP warten, bis er wieder daheim wäre, oder was ?


    Wie gesagt, planbar ist vieles...ein Grund stellt das jetzt nun nicht wirklich da, eher stellt es einen verkrampften Versuch dar, einen Grund zu haben, das es das ja nicht sein kann...
    U ich denk, das das nicht dein Anliegen ist!


    Notfall ist es doch keine Frage, u was planbar ist, hat i.d.R. Zeit genug, um da vorher was zu regeln...





    Um sowas zu vermeiden, wäre ein ASR aber schon sinnvoll, oder nicht ?


    Nochmals NEIN!


    Um irgendwas zu vermeiden für die Zukunft ist ebenfals kein Grund für ein ASR noch macht es das deshalb sinnvoll...
    ASR ist auch eben nicht dafür gedacht, das wenn ja mal was nicht funktionieren sollte oder man sich nicht einig wird, das man es dann ja hat...dann könnte man sich das GSR eh gleich sparen ;)


    Nein, macht es auch nicht sinnvoll ...

  • Halli-Hallo, ich habe mittlerweile alleiniges SR und bei uns ging es im Grunde nur um die Entfernung (bei uns ist es der halbe Erdball). Er hat es freiwillig abgegeben, weil er selbst gemerkt hat, dass es im Prinzip mir mehr Steine (auch wenn es nur Kieselsteine sind) in den Weg legt, als ich eh schon habe. Allerdings geht das hier auch. Zum Glueck wird hier nicht alles vor Gericht gezerrt, sondern man darf sich noch guetlich einigen :). Spart einiges an Kosten und Nerven.


    Jedenfalls: ich hab das alleinige Sorgerecht, muss mir weder im Krankenhaus, noch schulisch Gedanken um eine Unterschrift machen, darf - ohne der Kindesentfuehrung bezichtigt zu werden-, wieder in mein Heimatland reisen.


    Ich verstehe manchmal nicht den Hype ums Sorgerecht. Bei uns hat sich durch diese Formulierung auf dem Papier nix geaendert. Es macht es fuer mich einfacher (fuer ihn ist es eh einfach). Er ist und bleibt der Papa, er darf sie weiterhin sehen, wann er will (ist leider bei ihm ja sehr selten, dass er mal kommt) und fertig.

  • Ich weiss das er meinen Entscheidungen keine Steine in den Weg legen würde, er lässt mich eh alles selber entscheiden ( war schon immer so, leider oder Gott sei Dank ), mir geht es nur um den Aufwand den ich betreiben müsste, wenn er mal wieder abtaucht, obwohl ich weiss, das er einverstanden wäre !
    Deswegen die Frage nach Sinnvoll :winken:


    P.S bei den Schulen meiner Kinder brauchte ich seine Unterschrift nicht, beim Kindergarten aber schon !

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  • Ich denke nicht, das dem Richter es ausreicht Dir das alleinige Sorgerecht zuzusprechen, nur weil Du sagst, Du und der KV leben zu weit auseinander...das alleinige Sorgerecht bekommt man heutzutage eigentlich nur noch bei Gefährdung des Kindeswohl und bei Gewalt (körperlicher und seelischer).


    Wie gesagt, nicht falsch verstehen. Ich habe nicht vor mir das alleinige Sorgerecht vor Gericht einzuklagen oder ähnliches. Dazu gibt es keinen Grund. Es ging allein darum ob es sinnvoll ist, wenn beide damit einverstanden sind.

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  • termin hab ich brav mitgeteilt. reagtion gleich null. zwei tage vorher noch mal. erschienen ist er nicht. ich also alleine hin fall geschildert udn nunja wie soll ich sagen. glück gehabt? reagtion der schule tja wenn er nicht will hat er pech gehabt.
    für eine lumpige unterschrift naja nee falsch ausgedrückt für eine stellungsnahem seinerseits ob fotos, die in der schule gemacht wurden sind, ins i net dürfen oder nicht. dauerte wochen und bekamm ich auch nur weil ich zu guter letzt nur noch unter zeugen mit ihm telefonierte (JA).


    Also ging hier z.B. um Zustimmung für eine Veröffentlichung von Bildern der Kids..
    Der Schule hätte das nicht egal sein sollen u dürfen...
    Werden die Bilder halt nicht veröffentlich, auch kein Weltuntergang, wenn auch nervig...


    Aber auch kein wirklicher Grund für ein ASR...wenn sowas sich aber häuft u das auch bei wichtigen Dingen, wäre es ja was anderes u man könnte handeln u hätte Gründe für ein ASR



    weist ich bin fürs gemeinsame. ich bin auch dafür das kidn wird geboren udn beide haben sorgerecht. egal ob verheiratet oder nicht.


    :daumen:daumen


    allerdings hab ich dieses scheißgefühl satt wegen alles hinterherbetteln zu müssen, nur um hinterher trotzdem das maul poliert zu bekommen!


    Versteh ich..u wenn es dauerhaft so ist, ist es ja nicht nur sinnvoll, dann gibt es definitive Gründe!!!!
    Verweigert er, oder verzögert, die Unterschrift ohne sonderliche Gründe ständig, kann man was tun u das ASR ist dann schon eher nah........
    Schon eine andere Sache so.....





    genauso sieht es bei alltäglichen Entscheidungen aus, die kann derjenige treffen, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und das ist derjenige, bei dem das Kind lebt...


    Ok, sorry, wenn ich mal wieder so pingelig genau bin ;) ... aber:
    Den Alltagsentscheid, hat derjenige bei dem das Kind lebt!!


    Das ist aber nicht abhängig vom ABR!
    Auch heißt es NICHT, das bei dem das Kind lebt, derjenige auch das ABR hat, zumindest nicht das alleingie u so denk ich sollte das ja jetzt gemeint sein..
    Heißt:
    Kind lebt bei der Mutter, also hat die das ABR...Dem ist NICHT so!!
    Das können ohne weiteres beide weitehin haben...u hat auch nichts mit dem Alltagsentscheid zu tun!


    Den Alltagsentscheid immer der bei dem das Kind lebt, u das kann ja auch der Vater sein u beide können das ABR haben...


    :schiel

  • Mein Ex-Mann fliegt im Sommer mit unserer Tochter in den Urlaub und dafür braucht sie einen Reisepass.
    Ich hätte eine Kopie seines Ausweises und eine Vollmacht mitbringen müssen, um ihn alleine zu beantragen und mitzunehmen.
    Also sind wir zusammen hin gegangen- war wesentlich einfacher ;)


    Wenn er mit Töchterchen mal wegfährt, da bekommt er von mir eine Vollmacht mit und eine Kopie meines Ausweises- beides hat er aber schon seit unserer Trennung bei sich zu Hause.

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))