MU-KI-Kur abgelehnt, versteh ich nicht

  • Hallo marisola,
    habe vor 3 Jahren eine Mu-Ki-Kur über die Diakonie beantragt und innerhalb von 2 Wochen die Zusage bekommen (damals war ich noch nicht einmal alleinerziehend!, aber maximal ausgepowert).


    Die Dame von der Diakonie gab mir den Tipp SEHR ausführlich die Eigenauskunft zu erteilen, d. h. ggf auch noch auf einem zusätzlichen Blatt genau zu schildern, was für Belastungen gesundheitlich wie psychisch vorhanden sind. Arbeite auch im Schichtdienst und da kann man dann die Schlafstörungen durch den ständigen Wechsel anführen. Deine Migräne musst Du genau schildern. Denn Stress durch Vollzeitjob und gleichzeitig Kindeserziehung. Erkrankungen in der nähreren Familie? Genau auflisten, wie Du Dein Burnout erlebst. Je mehr Du aufführst, desto besser. Wie gesagt bei mir hat der Tipp geklappt und ich drücke Dir beide Daumen, dass Du auch noch Deine Zusage erhälst :daumen:daumen


    Gruß Nurse

    Die Strasse zum Glück besteht nicht darin,
    zu tun, was man möchte,
    sondern zu mögen, was man tun muss. ;)

  • Hallo Marisola,


    wenn du möchtest, helfe ich dir beim Widerspruch.


    Liebe Grüße
    maschenka

  • Hallo nochmal, hab ja anfangs versprochen den weiteren Verlauf zu berichten. Soeben habe ich meine Post aus dem Breifkasten und auch endlich erneuten Bescheid meiner KK erhalten. Mein Widerspruch wurde nicht anerkannt, d.h. die verweisen auf das 1. Schreiben, also die Ablehnung. Und bedauern keine andere Entscheidung treffen zu können. :kopf
    So fahre ich wohl dies Jahr nicht auf Mu-Ki Kur :-( oder kann oder soll ich da jetzt wieder einen Widerspruch schreiben?
    marisola

  • Manchmal hilft ein netter Hinweis darauf, dass man ja die Krankenkasse mal wechseln könnte... :pfeif


    Was genau du machen kannst, kann ich so nicht beurteilen - was sagt denn dein Doc zu der Ablehnung?


    Edith fragt sich: Hast du alles schriftlich vorliegen, auch die Stellungnahme des MD?

  • ich bin selbst ein wenig Kurerfahren und habe nun nach knapp 4 Monaten meinen Kampf gewonnen und habe eine Kur genehmigt bekommen.
    Ablehung war natürlich auch da, zweimal. EInmal habe ich einen "Ich bin damit nicht einverstanden brief geschrieben" daraufhin wurde es wieder abgelehnt, dann habe ich einen sehr sehr bösen Brief geschrieben an die KK, der Antrag ging zum MDK natürlich kam auch da eine Ablehung die zum lachen ohne Ende war, danach habe ich sehr ausführliche Gespräche mit meiner KK mitarbeiterin gehabt und dann *klatschtrommelwirbel* ich habe meine Kur genemigt bekommen.

  • Hallo und guten Abend, nun, ich habe keine schriftliche Stellungnahme vom MD vorliegen, nur eben jetzt das 2. mal negative Post von meiner KK. Mein Arzt hat die 1. Ablehnung schon überhaupt nicht verstanden, noch nachvollziehen können. Er hat wohl auch gleichzeitig Post von meiner KK erhalten, es war aber heut Abend zu spät zum tel. Werde ihn diesbezüglich morgen anrufen was er dazu sagt.
    Die KK wechseln, ja darüber hab ich auch nachgedacht, nur meine Tochter ist in kieferorthopädischer Behandlung und ich glaub ist nicht ganz so einfach während dessen zu wechseln.
    Nun werde ich dort mal persönlich vorsprechen und mir alles genau erklären lassen. Wieso weshalb warum? mal sehen, was dabei raus kommt.

  • Hallo an alle, ich hatte jetzt über die AWO eine Mutter-Kind-Kur beantragt, die abgelehnt wurde. Irgendwie versteh ich das nicht, aber der Reihe nach. Ich bin Vollzeit berufstätig im Schichtdienst, alleinerziehend, Kind 10 Jahre alt. Nun bin ich ja nicht "krank", ich würd mal sagen einfach ausgepowert, kraftlos, Akkus komplett leer. Ich leide seit Jahren unter Migräne, habe Rückenbeschwerden und seit Monaten stressbedingte Herzrhythmusstörungen. Durch den ständigen Zeitdruck habe ich so gut wie keine Zeit für mich, stehe ständig unter Strom und so komme ich kaum noch zur Ruhe. Das äußert sich in Schlafstörungen. Ein einziger Kreislauf. Mein Arzt riet mir zur MU-KI-Kur und hat mir auch demensprechend ausgefüllt. Nun kam die Absage ziemlich schnell (dauerte nicht mal 2 Wo.). Kann es daran liegen, dass es eine Privatpraxis ist, ein Arzt auf Naturheilverfahren? In der Ablehnung steht zwar diesbezüglich nichts, aber das wär meine einzige logische Erklärung. Auch haben die mir von der KK ein Heftchen mit Kursen beigelegt, ich solle mich doch informieren was ich selber für mich tun kann.
    Was meint ihr dazu?
    Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, aber ich hab irgendwie kaum noch Hoffnung. Bin richtig enttäuscht :kopf
    Lg

    Meine MKK wurde vor drei Jahren vier Mal abgelehnt, ich habe immer Widerspruch eingelegt und wurde letztendlich belohnt! Drei herrliche Wochen durfte ich an die Ostsee fahren.


    Die letzte Kur wurde wieder abgelehnt...aber auch weil der Zeitraum der letzten Kur zu kurz zurück lag, obwohl die in der Kur-Klinik was anderes gesagt haben, aber gut!


    Ende des Jahres werde ich für nächstes Jahr wieder eine MKK beantragen (Zeitraum paßt dann wieder) und werde so lange drum kämpfen, bis ich sie durch habe.


    Also, als weiter Einspruch einlegen...ich drücke Dir die Daumen!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • @Krankenkassenwechsel: 1. Hab ich nur geschrieben, dass du auf einen Wechsel hinweisen könntest (dann lenken einige Krankenkassen schnell ein) und
    2. Habe ich wegen dieser Sonderabgabe erst kürzlich die Krankenkasse gewechselt - und meine Tochter ist auch mitten in einer Kieferorthopädischen Behandlung - das hat die neue Krankenkasse ganz problemlos für mich geklärt und übernommen.

  • Hallo Ich76, danke für's Daumen drücken! Wenn ich jetzt wieder widerspreche, muss dann wieder ein Zusatzbericht vom Arzt mit? Und ich frag mich irgendwie auch, wie ich meinen Widerspruch noch anders formulieren sollte? grübel.... Der war meiner Meinung nach perfekt, kann doch nicht den selben nochmal nehmen, oder .... Naja, im Prinzip könnt ich ja auch auf meinen Widerspruch vom .... verweisen, was anderes hat die KK ja auch nicht gemacht. :-)

  • Ich kann Dir auch nur empfehlen immer wieder Widerspruch einzulegen. Die Krankenkassen lehnen aus Spargründen diese Kuren ab. Das ist eine nicht offizielle aber reale Anweisung die die Mitarbeiter der Kassen bekommen und zudem stecken diese mit dem MD unter eine Decke. Sie hoffen darauf dass die Leute aufgeben was die meisten auch nach ein paar Ablehungen machen. Also dran bleiben und WIderspruch einlegen und vor allem schriftliche Stellungsnahmen vom MD einfordern und denen auch klar machen das Du dagegen angehen wirst und die Kompetenz dieses MD Mitarbeiters in Frage stellst. Also das wichtigste ist Druck und notfalls mit dem Sozialgericht drohen. Paragraphen hin und her...es ist so dass dies abgesprochen ist, dass Kuren so abgelehnt werden sollen. Du bist da einfach nur Nr. X bei der man es versucht...teils werden Deine Akten gar nicht mal richtig angeschaut.



    Viel Erfolg und viele Grüsse,


    Czeltik.

  • Man kann keinen zweiten Widerspruch einlegen... Man kann nur den ersten aufrechterhalten...


    Und dann gehts vor den widerspruchsausschuß. Der tagt bei den meisten Kk etwa alle drei Monate. Lehnt der wieder ab ( was wahrscheinlich ist , weil er nur das Korrekte Vorgehen prüft) dann kann man vors Sozialgericht gehen. Automatisch geht das aber nicht. Da muss man schon klagen...


    Tut mir Leid für Dich , das abgelehnt wurde.


    Aber wenn selbst die Fachleute hier nicht helfen konnten...



    @ Ich76: Für eine vorzeitig beantragte Kur ist es völlig schnurz was die Leute in der Klinik gesagt haben bei der Vorkur. Es ist sogar ziemlich egal wenn man die schriftliche Empfehlung bekommt nach 2 Jahren eine erneute Kur zu beantragen... Denn bei Vorzeitigen Kuren gelten andere Regeln und man muss andere Vorraussetzungen erfüllen.

  • das andere ist, es wird langsam aber sicher knapp mit der Zeit denk ich... Hab zwar das MU-KI Kurhaus schon mit Termin, allerdings könnt ich mir vorstellen, dass die nicht ewig warten, ob ich nun komme oder nicht. Werde mich da auch mal erkundigen wie das ist. Es soll (muss) ja in den Sommerferien sein, ist nicht mehr lang hin.... wir hier in Bayern sind allerdings auch die letzten mit den Sommerferien.
    na mal sehen

  • Man kann keinen zweiten Widerspruch einlegen... Man kann nur den ersten aufrechterhalten...


    Und dann gehts vor den widerspruchsausschuß. Der tagt bei den meisten Kk etwa alle drei Monate. Lehnt der wieder ab ( was wahrscheinlich ist , weil er nur das Korrekte Vorgehen prüft) dann kann man vors Sozialgericht gehen. Automatisch geht das aber nicht. Da muss man schon klagen...


    So ist es bei VA (Verwaltungsakten / Verfahren) :daumen


    1. Antrag stellen
    2. Widerspruch falls Antrag abgelehnt
    3. Untätigkeitsklage falls der Widerspruch nicht entsprechend pünktlich kommt (3 Monate hat die Behörde Zeit)
    4. Bei Ablehnung des Widerspruches bleibt nur die Klage vor Gericht

  • Tut mir leid für Dich,das mit der Ablehnung.
    Ich war jetzt mittlerweile 3 Mal schon zur Mutter-Kind Kur,
    als ich zum ersten Mal eine beantragt habe,wurde diese auch abgelehnt,ich habe dann Widerspruch gestellt,
    daraufhin mußte ich dann zum Arbeitsmedizinischen Dienst,wo ich untersucht und meine Situation nochmal darstellen mußte.
    Die Kur wurde dann genehmigt,damals war ich sogar noch nicht alleinerziehend.
    Als ich dann nach 2 Jahren wieder eine Kur beantragt habe,habe ich natürlich mit einer Ablehnung gerechnet,
    aber sie wurde sofort genehmigt,2 Jahre später(letztes Jahr) hab ich wieder eine Kur beantragt,und auch die wurde
    wieder sofort genehmigt,ich war selbst überrascht.
    Ich glaube es hängt auch immer von dem Bearbeiter ab.
    Bin übrigens bei der A0K versichert.
    Gruß Zora

  • zora, ich bin auch bei der AOK versichert. Die hat allerdings in Mu Ki Dingen einen schlechten Ruf, zumindest hier bei uns. Warum ich die nicht genehmigt bekomme ist jedem in meinem Umfeld ein Rätsel. Aber noch hab ich nicht aufgegeben, werde nochmal was dagegen unternehmen. Und ich werde mir den "Achbearbeiter" mal vorknöpfen :-)

  • Du solltest es auch anfordern... Das ist wichtig,


    Du hättest das schon bei der ersten Ablehung tun sollen... Dann nämlich hättest Du gesehen was denen alles vorlag zur Beurteilung und wie sie genau argumentieren. Und darauf kann man den Widersrpuch dann ausrichten...