Das JA kann eine Herausgabe der Kinder nur über eine Inobhutname "anordnen" und dafür brauchts ne Kindeswohlgefährdung.
Arbeit ist sicher keine Kindeswohlgefährdung - also frag nochmal ganz ganz genau bei deinem Bruder nach, ob er vor lauter Obrigkeitshörigkeit nicht irgendwelche Nebensätze überhört hat...
Und dann SOFORT reagieren, im zweifel einen Anwalt suchen, der noch diese Woche Zeit hat und tätig wird.