stellt man zwei anträge wenn man mit partner zusammen zieht?

  • Hallo,mein Freund und ich überlegen zusammen zu ziehen.
    Jetzt fragen wir uns wie das mit der berechnung ist.
    Er bekommt harz4 und ich auch.
    Wir werden weiterhin getrennte Konten haben.
    Wer muss harz4 beantragen?
    Wie wird das dann berechnet?
    Müssen beide einen Antrag stellen?
    Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus.Im netz habe ich nichts gefunden.


    LG Heike

    Liebe ist schön wenn man sie zulässt. :-)

  • Wenn ihr zusammen zieht, reicht ein Antrag. Wer ihn stellt ist letzten Endes eure Sache, darin müßt ihr dann nur alle auftauchen. Der "zweite" Erwachsene bekommt einen etwas geringeren Regelsatz.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Google mal nach der Bedarfsgemeinschaft. (Denn das seid ihr dann)


    Moment. Die Threaderstellerin schreibt etwas von getrennten Konten und da ist man nicht unbedingt eine BG.


    Mal hier nachlesen und wenn etwas unklar ist weiter fragen ;)


    http://hartz.info/ratgeber-f3/…ach-7-abs-3a-sgb-t30.html


    Die meisten Argen versuchen die Leute in eine BG zu drücken, aber das muß man sich nicht gefallen lassen. Nur weil man zusammen lebt ist man noch lange keine BG :winken:

  • Danke.
    Ich habe ebend gelesen das erst nach einem Jahr zusammen leben oder einem gemeinsammen Kind von einer bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.


    Was heist denn das nun wieder?
    Doch für ein Jahr zwei Anträge?

    Liebe ist schön wenn man sie zulässt. :-)

  • Danke.
    Ich habe ebend gelesen das erst nach einem Jahr zusammen leben oder einem gemeinsammen Kind von einer bedarfsgemeinschaft auszugehen ist.


    Was heist denn das nun wieder?
    Doch für ein Jahr zwei Anträge?


    Lies erst mal genau den ganzen Ratgeber :lach. Bei der Sache mit dem einen Jahr muß nur ein Punkt zutreffen und dann bildet ihr eine HG ( Haushaltgemeinschaft ). Viele wissen dies nicht und lassen sich in eine BG drücken, damit die Argen Kosten sparen.


    Hintergrund ist u.a. die sog. Prüfungszeit, in der Partner beim Zusammenleben prüfen, ob und wieweit sie zusammen passen und ob sie gewillt sind, den jeweils anderen im alltäglichen Leben zu unterstützen. Dies geht ohne eine solche Prüfungszeit nicht.

  • Das mit diesem 1 Jahr muss man erst zusammen leben, das sehen die argen nicht so.


    Als ich mit meinen schatz zusammen gezogen bin, dann waren wir sofort eine BG, haben auch gekämpft das wir 1 Jahr noch so leben können, das jeder für sich ist, aber das ist schwierig.


    Denn dann brauch man nicht nur getrennte Konten sondern eigentlich auch jeder sein eigenes schlafzimmer, da man ja eine WG ist und keine BG in diesem sinn, jeder darf nir für sich wirtschaften etc. Und mal ehrlich , man hat einen Freund und zieht mit dem zusammen und warum, weil man ZUSAMMEN LEBEN will sonst könnte man ja mit jedem zusammen ziehen.


    Zum thema prüfen ob man zusammen passt, das tut man schon BEVOR man zusammen zieht, sonst würde man ja nich zusammen wohnen wollen. Sobald es 1 Überweisung auf das konto des anderen gibt, gilt das als gemeinsam wirtschaften.

  • Das mit diesem 1 Jahr muss man erst zusammen leben, das sehen die argen nicht so.


    Als ich mit meinen schatz zusammen gezogen bin, dann waren wir sofort eine BG, haben auch gekämpft das wir 1 Jahr noch so leben können, das jeder für sich ist, aber das ist schwierig.


    Die Arge ist in der Beweispflicht und wäre ich in so einer Lage, würde ich mich auch nicht in eine BG drücken lassen von der Arge, wenn es nicht so ist.

  • Die Arge ist in der Beweispflicht und wäre ich in so einer Lage, würde ich mich auch nicht in eine BG drücken lassen von der Arge, wenn es nicht so ist.


    Sorry, aber wenn ich mit meinem freund zusammen ziehe, dann weil ich mit ihm zusammen wohnen will. Wenn man sich dann aufregt das einem vielleicht geld durch die lappen geht, was man vorher bekommen hat, dann muss man sich das vorher überlegen.


    Mir wäre es zu heiß, das amt zu bescheissen und sagen wir sind eine WG obwohl eine BG sind. Lieber verzichte ich auf paar euro , als das ich in der angst leben muss das es aufliegt oder mich jemand verpfeifft und ich dann hunderte oder tausende zurück zahlen muss.


    Entweder man zieht wirklich mit jeder Konsequenz zusammen oder man lässt es. So seh ich das.

  • Sorry, aber wenn ich mit meinem freund zusammen ziehe, dann weil ich mit ihm zusammen wohnen will. Wenn man sich dann aufregt das einem vielleicht geld durch die lappen geht, was man vorher bekommen hat, dann muss man sich das vorher überlegen.


    Mir wäre es zu heiß, das amt zu bescheissen und sagen wir sind eine WG obwohl eine BG sind. Lieber verzichte ich auf paar euro , als das ich in der angst leben muss das es aufliegt oder mich jemand verpfeifft und ich dann hunderte oder tausende zurück zahlen muss.


    Entweder man zieht wirklich mit jeder Konsequenz zusammen oder man lässt es. So seh ich das.


    Hier redet keiner von bescheissen, doch gibt es auch Paare die zusammenleben und getrennte Konten haben und alles getrennt zahlen. Dann sind sie keine BG und bescheissen auch nicht. Das kann jeder machen wie er möchte.


    Wollte das nur mal klarstellen, denn nicht jeder lebt als LG zusammen und manch einer lebt als WG zusammen. Dann gibt es noch die HG.


    Solange keine Kinder da sind muss man nicht als BG zusammenleben und nicht jeder möchte gemeinsame Konten haben, auch nicht in einer Partnerschaft und man kann zusammenleben und macht alles jeder für sich auf eigene Rechnung, ist man keine BG.


    Hat eine Mutter z.B. ein Kind, bildet sie mit diesem Kind auch bereits eine BG.


    Alles nicht so einfach, aber bitte erst genau lesen, bevor man mir bescheissen vorwirft. Nichts für ungut und deswegen meine Klarstellung :winken:


    Da kannst genau nachlesen wie es ist ;)


    Verantwortungs - und Einstehungsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3a SGB

    Einmal editiert, zuletzt von PapaMoon ()

  • Hallo Mami 375,



    da ihr beide Hartz IV bezieht werdet ihr zwingend zur Bedarfsgemeinschaft.



    Das bedeutet rechnerisch konkret: je Erwachsener erhaltet ihr nur noch 90% des Regelsatzes ergo 323,-- € anstatt 359,--€


    Desweiteren entfällt der Alleinerziehendenzuschlag ib Höhe von 129,24 €


    LG WEE

  • Hallo Mami 375,



    da ihr beide Hartz IV bezieht werdet ihr zwingend zur Bedarfsgemeinschaft.


    Nicht unbedingt zwingend, aber es liest ja keiner den verlinkten Ratgeber :ohnmacht::flenn



    Das bedeutet rechnerisch konkret: je Erwachsener erhaltet ihr nur noch 90% des Regelsatzes ergo 323,-- € anstatt 359,--€


    Käse, denn nur einer bekommt die 359 EUR :aetsch


    Singles und Alleinerziehende erhalten 100% = 359,00 EUR, Partner erhalten 90% = 323,00 EUR, Kinder ab 14 J. bis einschl. 24 J. erhalten 80% = 287,00 EUR, Kinder ab 6 J. bis einschl. 13 J. erhalten 70% = 251,00 EUR, Kinder bis einschl. 5 J. erhalten 60% = 215,00 EUR


    Dazu kommt dann noch die angemessene KdU (§ 20 SGB II) :winken:



    AE haben aber einen Anspruch auf Mehrbedarf (§ 21 Abs. 3 SGB II), wenn sie mindestens 1 minderjähriges Kind haben und mit dem zusammenleben und das geht prozentual vom RL.


    Prozentual sieht das dann so aus:


    - 1 Kind bis 7 Jahren = 36%
    - 1 Kind ab 7 Jahren = 12%


    - 2 Kinder bis 16 Jahren = 36%
    - 2 Kinder ab 16 Jahren = 24%


    - 1 Kind ab 7 Jahre und 1 Kind ab 16 Jahren = 24%


    - 3 Kinder = 36%
    - 4 Kinder = 48%
    - 5 Kinder = 60%


    Ab dem 18. Geburtstag entfällt der Anspruch aber !!!

  • HUhu,


    ab Zusammenzug seit ihr offiziell eine Lebensgemeinschaft. Ob ihr nun gemeinsame Konten habt oder nicht. Ihr erhaltet jeder 323€ Regelsatz.


    LG, Nicki

  • HUhu,


    ab Zusammenzug seit ihr offiziell eine Lebensgemeinschaft. Ob ihr nun gemeinsame Konten habt oder nicht. Ihr erhaltet jeder 323€ Regelsatz.


    LG, Nicki


    das stimmt nicht. wenn sie füreinander aufkommen, ein gemeinsames kind haben, gemeinsame konten etc, dann werden sie als bg genommen. ansonsten sind sie erstmal bis etwas anderes unnachweisbar bewiesen ist, eine wg oder höchstens eine haushaltsgemeinschaft.

  • huhu,


    das stimmt nicht! ich arbeite im job-center. du bist ab zusammenzug eine bg. anderes mußt du beweisen!


    lg, nicvki