Kosten Zahnspange

  • Guten Abend,


    ich habe mal eine Frage zu o.g. Thema. Vielleicht habt ihr ja auch selber solche Erfahrungen gemacht oder seit gerade auch dabei sich mit dem Ex zu streiten.


    Von meiner Freundin die Tochter (bald 14) benötigt eine Zahnspange bzw. sie hat jetzt eine Zahnsp. bekommen. Ihrem Ex-Mann (gem. Sorge) wurde mehrfach angeboten die Termine beim Kieferorthopäde mit wahrzunehmen- ohne Erfolg. Die Zahnsp. ist nötig um "Platz" für die kommenden Zähne zu machen- also med. Notwendig.


    Ihr Ex weigert sich die anfallenden Kosten mit zur Hälfte zu zahlen. Kurz noch die finanzielle Situation der beiden:


    Er: Einkommen ca. 1250,- netto bei 40,- Std./Woche :hae: neu verheiratet und ein weiteres Kind (jetzt 3 o.4) zahlt keinen Mindestunterhalt- da ja anbebl. sooo wenig Verdient :kopf wird.


    Sie: Hausfrau- ohne Einkommen ausser KG- hat allerdings letztes Jahr durch den Tod Ihres Vaters, geerbt- was aber m.E. nicht zu berücksichtigen wäre ??? Sie hat noch einen weiteren Sohn (4 Jahre) Jetziger Ehemann geht arbeiten. Der Anwalt meiner Freundin sagte jetzt, dass es sein kann, dass das Erbe als ihr Einkommen gilt. Sie hat aber "nur" ein Haus geerbt, welches ihrer Mama gehört, sie steht nur im Grundbuch und ihre Mama erhält die Mieteinnahmen.


    Ich habe vor 4 Jahren auch klagen müßen, um nicht alleine auf den Kosten sitzen zu bleiben und habe Recht :D bekommen. Der Richter sagte damals zu meinem Ex (nicht verh.) selbst, wenn Ex mehr als den Mindestunterhalt gezahlt hätte, hätte er die Kosten anteilig zu tragen. Allerdings war die Ausgangssituation das mein Ex ca. 200,- € mehr verdiente und "nur" verheiratet war.


    Mal davon abgesehen, dass er einen "Minilohn" hat, kann es doch nicht sein, dass man (Mann) sich so einfach aus der ganzen Sache heraus hält, ich finde es unfair- dem Kind gegenüber.


    Sorry, dass es soooo lang geworden ist :rotwerd


    LG Mata

  • ich denke, wenn er auf Grund eines Mangelfalls von Unterhaltszahlungen befreit ist, wird er auch keine Kosten für eine Zahnspange übernehmen müssen-


    ausserdem ist es doch grds. so, dass man das Geld quasi nur vorstreckt und am Ende der Behandlung wieder bekommt... ?(


    Edit sagt: boah, ich bin zu plont zum lesen sorry-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Sorry, aber ich muss gerade mal lachen....
    Ich bin allein mit 4 Kindern und habe die Zahnspangenrechnungen (sind zw. 7,75-19,90Euro nicht mal jeden Monat) alleine gewuppt.

  • Das Einkommen des Ex finde ich nicht so üppig....
    Wieviel kostet denn die Zahnspange?


    Ähm, wenn ich (Mit-)eigentümer eines Hauses bin (Deine Freundin durch Erbschaft), dann bekommt sie doch auch anteilig die Mieteinnahmen. :Hm

  • Töchterchen hat auch ne Spange bekommen,auch medizinisch notwendig.
    Ich trage alle 3 Monate einen Anteil von ca.67€,den rest zahlt die KK.
    Wenn alles rum ist,bekomm ich das Geld von der KK wieder

  • also man muß glaube 10 oder 20% selbst zahlen auch wenn es medizinisch notwendig ist. Das Geld streckt man vor, bekommt es bei erfolgreicher (!) Behandlung von der Krankenkasse zurückgezahlt. erfolgreich heißt, dass die Behandlung nicht abgebrochen wird seitens des Patienten.


    Ich würd mir überlegen deswegen zu streiten, denn wenn man das Geld am Ende wiederbekommt, hätte auch der Ex ein Recht auf Rückzahlung seines Anteiles.



    Lg pusteblümchen

    :pfeif Lieber vorbeugen als auf die Schuhe kotzen

  • Hallo zusammen,


    ich habe nicht einen Cent von meiner KK wieder bekommen! Man hätte ja 4 Zähne ziehen können, um zu vermeiden eine kostenspielige Apparatur zu nehmen...


    Zur Erbschaft: sie steht wohl im Moment nur mit im Grundbuch und solange ihre Mama lebt bekommt sie auch noch nichts....also hat sie auch kein Einkommen...ich glaube die Kosten belaufen sich auf ca. 2.600,- €


    Natrlich haben hier einige ein Päckchen mehr zu tragen, ich wollte niemanden auf den Schlips treten mit einer "lapaeile"...


    LG Mata

  • wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist, dann kann m.W. nach auch ein Expartner nicht zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet werden-
    :frag
    das war doch die Frage, oder? ?(


    Bei meinen Kids ist es so, dass (bisher) bei meinem Sohn die Kosten voll übernommen werden, ich aber bei meiner Grossen ca. 500 Euro zuzahlen muss,
    weil wir uns entschieden haben, (rein kosmetisch) die Behandlung weiterzuführen- die Kosten für die "Standardregulierung" wurden übernommen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mhhh ich hab da auch die A karte
    Bin privat versichert - da kommste ja nie wieder raus - ich erst dann wenn ich wieder arbeite.
    Tja mein Mann zahlt die Monatsbeiträge ok - das wird beim Unterhaltberechnen auch aufgeführt.
    Ich zahle pro Kopf 180 euro Selbstbehalt im Jahr und Zahnarztrechnungen satte 15 %
    Da meine Kids durch einen genetischen Fehler ( vom Papa Zahnschmelzdispalpulie) keinen Zahnschmelz haben stehen neben dem Kieferorthopäden noch kostspielige Verschalungen an - später muß alles überkront werden - wenn sie ausgewachsen sind und guuuuuuuuuuuuuut gespart haben.


    Ich zahl das alles alleine und find das grad echt üppig - das werd ich bei der Scheidung nochmal aufführen - das kann doch nicht sein so auf Dauer. Mußallerdings sagen das meinem Mann grad mal so 1100 euro bleiben ( das er umsonst in nem Haus wohnt und umsonst Auro fährt und telefoniert und surft weil er das über seine Firma abrechnet muß ich nicht erwähnen - aber das nutzt mir ja wenig)


    Denke wenn man die Kinder hat ist man zumindest in finanzieller Hinsisht immer der gekniffene -
    allerdings hat man dafür ja auch die kleinen Engel
    :love

    Das Glück des Lebens besteht nicht darin, wenig oder keine Schwierigkeiten zu haben,
    sondern sie alle siegreich und glorreich zu überwinden.

  • Sorry, aber das Ding mit dem Haus - solang im Grundbuch kein Extraeintrag vorgenommen wurde, ist Deine Freundin Besitzerin und hat Einkommen aus Vermietung / Verpachtung. Da sie sonst keinerlei Einkommen hat, dürfte auch eine Abtetungserklärung für die Miete behördlich schwer zu erklären sein.


    Fiktiv gesehen hat Deine Freundin also Einkommen und sollte die Spange selbst bezahlen können. (Meine Einschätzung)