wie wird der umgang bzw das besuchsrecht geregelt?

  • die situation ist folgende:


    der vater meines sohnes hat ihn 4 monate nict gesehen und hat wohl auch nicht vor zu kommen weil er angeblich kein geld hat.


    seine mutter, die oma menes sohnes, ist regelmäßig da wo ich wohne, hat aber nie kontakt gesucht.
    weder per telefon, per mail noch per brief.


    ich habe beiden von anfang an besuchsrecht eingeräumt und habe immer gesagt, wenn sie den kleinen (7monate) sehen wollen sind sie hier herzlich willkommen.
    nicht das ich diese oma leider kann, aber das kind hat ein recht auf sie.
    darauf wurde nie reagiert.


    nun wurde mir über dritte angetragen das die oma meinen sohn sehen will, aber nichts mit mir zut un haben will.
    was bedeutet das sie mit mir nichts abnspricht und zum zweiten sie das kind einfach mitnehmen will.


    ich habe dazu gesagt das ich das nicht mache.
    mein sohn fremdelt und oma hin oder her sie ist für ihn eine fremde.
    ich habe angeboten erstmal dabei zu sein damit mein sohn einen bezug aufbauen kann und dann wäre es für mic ok wenn sie mal mit ihm spazieren geht.
    aber das lehnt sie ab weil sie mich nicht mag.
    sie will nur das kind.


    es wurde weiter gesagt, wenn ich mich weiter so quer stelle würde sie ans gericht gehen und da würde man ihr den umgang zu sprechen ohne men beisein.



    ist das so?
    kann das wirklich passieren?
    das wäre doch nciht im sinne des kindes?


    was kann ich tun?
    ich möchte nicht das mein sohn angst hat. :hilfe

    man muß schon wissen wo man hin will-
    sonst kommt man woanders an
    :tuedelue

  • Hallo


    Ich würde mir da keinen Kopf machen, soll sie doch vor Gericht ziehen. Ich glaube kaum das ein Gericht ihr von null auf hundert alleinigen Umgang gewähren wird, weil die beiden überhaupt keine Bindung haben. Anders wäre es wenn sie bisher eine intensive Bindung gehabt hätten und du auf einmal den Umgang verbieten würdest, dann hättest sie sicherlich Chancen. Aber so, lehn dich zurück und warte auf die Dinge die da kommen.


    Schreib ihr vielleicht ein paar Zeilen, das sie den Kleinen gerne jederzeit in deinem Beisein sehen kann, damit sie eine Bindung aufbauen können. Späteren Alleingänge würde dann nichts im Wege stehen. Und damitbei würde ich es belassen.


    LG Angela

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

    Einmal editiert, zuletzt von Emmchen ()

  • Was ist denn mit diesen gemeinsamen Bekannten... wäre das vielleicht ein Kompromiss? Also dass die dabei sind, wenn Oma den Enkel kennenlernt? (statt dir).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • Da hat die Oma jetzt irgendwie Pech gehabt.


    Mach das Angebot noch schriftlich und gut ist's.


    Leute gibt's.... :kopf

  • ich bin jetzt vorsichtig was ich sage, aber ich bin FEST der Meinung "es gibt sogar ein Umgangsrecht für Großeltern", finde nur den § nicht - das thema hatten wir auch mal und mein Vater war damals beim RA und hat sich beraten lassen


    Wenn du wirklich den Umgang ermöglichen willst, kann man sich auch an das Jugendamt wenden.. Es gibt einige Begleitdienste, die im Sinne des Kindes handeln.


    Ich finde den Weg zwar nicht optimal, aber wenn es nicht anders geht???


    Allerdings albern - man bricht sich doch keinen Zacken aus der Krone wenn man das Kind als Oma sehen will, dann sollte man auch die Vernuft des Alters walten lassen..


    Bei dieser ganzen Geschichte darf man nicht vergessen: es geht um DAS Kind und nicht um eine Geburtstagsfeier!!!


    Im Notfall, wie gesagt, Dienstag beim Jugenamt anrufen, denen die Geschichte erklären und sich Tips geben lassen! Ich würde meinem Kind niemanden geben, der mich meidet....


    EDIT GEFUNDEN :-) Umgangsrecht der Großeltern
    mit ihren Enkeln nach § 1685 BGB

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    Einmal editiert, zuletzt von STKA ()

  • ich bin jetzt vorsichtig was ich sage, aber ich bin FEST der Meinung "es gibt sogar ein Umgangsrecht für Großeltern", finde nur den § nicht - das thema hatten wir auch mal und mein Vater war damals beim RA und hat sich beraten lassen


    Gibt es. Allerdings mit der Einschränkung, dass dieser Umgang dem Wohle des Kindes förderlich sein muss.


    Ausserdem hat kein Mensch den Umgang verweigert. Die Mama weigert sich nur das Kind als Päckchen mit Schleifchen für doe Oma vor der Tür zu deponieren, damit die Oma nicht den grausigen Anblick der Mutter ertragen muss.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Das war auch mehr darauf bezogen, das OMMA soviel verlangen kann wie Sie will, nicht mal die Deutsche Rechtssprechung wird Ihr helfen

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  • ich bin jetzt vorsichtig was ich sage, aber ich bin FEST der Meinung "es gibt sogar ein Umgangsrecht für Großeltern", finde nur den § nicht - das thema hatten wir auch mal und mein Vater war damals beim RA und hat sich beraten lassen


    Und wenn die Großeltern bisher wichtige Bezugspersonen im Leben der Kinder waren.

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."

  • herzlchen dank euch allen



    ich habe dierkt im anschluß meiner dame beim jugendamt eine mail geschickt,.
    sie hate für mich einen beistandschaft wegen dem unterhalt eingerichtet.
    nun ist sie auch darüber informiert und wird sich wohl melden wenn ihr urlaub vorbei ist.



    mic regt das manchmal so auf.
    als wäre mein sohn eine sache die man zur belustigung weiter reichen kann.
    da werd ich echt wütnd.



    sagt der vater doch zu mir, er glaub nicht das mein sohn fremdelt.
    hä?????
    er hat das kind 4 monate nicht mehr gesehen. woher will er das wissen?
    nur weil es ihm nicht in den kram paßt?



    :nudelholz

    man muß schon wissen wo man hin will-
    sonst kommt man woanders an
    :tuedelue

  • absolut!!!!!



    was denken sich die leute dabei?
    ich kann ja verstehen wenn sie kontakt haben wollen
    aber ein kind gibts nicht ohne mama


    und so schlimm bin ich ja nun auch nicht

    man muß schon wissen wo man hin will-
    sonst kommt man woanders an
    :tuedelue