ja, frage steht eigtl. schon in der überschrift...
wer weiß was dazu?
:thanks:
liebe grüße von try...
ja, frage steht eigtl. schon in der überschrift...
wer weiß was dazu?
:thanks:
liebe grüße von try...
Jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft - 15 Jahre muss sie also mindestens sein - darf 100 € hinzuverdienen, ohne dass eine Anrechnung auf das Alg 2 erfolgt.
danke mclaneindiehard,
wie siehts mit zeitungs austragen meiner 14 jährigen tochter aus? ich trage selber zeitungen aus u. meine tochter ist erst wieder hier eingezogen, deswegen frag ich...
:thanks:
Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei. Bis zu 800 euro werden noch einmal 20% Freibetrag herausgerechnet und alles andere wird dann auf den Bedarf der Tochter angerechnet. Sollte sie bedarfsüberdeckend verdienen, wird den Eltern das Kindergeld angerechnet als Einkommen. Die Tochter muss dann vom Verdienst den jeweiligen Mietanteil, Strom, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung) an dich bezahlen. Aber ich glaube mit Zeitungsaustragen kommt wohl soviel eh nicht dabei rum.