Arbeit während Elternzeit

  • So, nun ist es fast sicher.
    Ich werde für 25 Stunden pro Woche wieder arbeiten gehen.
    Hab aber noch ne Frage und zwar, ob ich dann trotzdem noch im Erziehungsurlaub/Elternzeit bin.


    Mein Sohn ist im März 200 geboren. Ich habe 1 Jahr Elterngeld bekommen. Derzeit ALG2.
    Ab August werde ich dann wieder für 25 Stunden anfangen zu arbeiten.
    Erziehungsurlaub beim AG habe ich für 2 Jahre also bis März 2011 eingereicht.


    Wenn ich nun wieder arbeite, zählt das als verkürzte Erziehungsurlaub? oder ist es "arbeiten während der Elternzeit" (da unter 30 Stunden)? Oder kommt es drauf an, wie der Vertrag nun gestaltet wird.


    Mir wäre es natürlich am liebsten, dass ich während des Erziehungsurlaubs arbeite, da ich ja sonst von den 25 Stunden nicht mehr weg komme und so kann ich ab März wieder voll einsteigen.


    Ich muss das nun schriftlich bei der Personalabteilung einreichen, bin derzet am überlegen, wie ich mich ausdrücken soll, damit es gleich so da steht, das es nur für die Zeit im Erziehungsurlaub gilt.


    Ich bin mir jetztunsicher ob Elternzeit und Erziehungsurlaub das gleiche sind. Eigentlich ja nicht. Aber wie sieht es denn nun aus. darf ich während des Erziehungsurlaubs auch 30 Stunden arbeiten? Oder gilt das nur für die zeit, in der man Elterngeld bezieht?



    total wirr, ich hoffe ihr versteht was ich meine

  • In den drei Jahren Erziehungsurlaub die dir zustehen, darfst du bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen. Da du noch im Erziehungsurlaub bist (bis März 2011) würde ich in der Firma darum bitten, deinen Vertrag so wie er ist bestehen zu lassen, damit du nach dem Erziehungsurlaub wieder in vollem Umfang zurück kannst. Für die Zeit bis dahin wird es einen gesonderten Vertrag geben.


    Ich habe es anders gemacht. Ich habe nur 14 Monate Erziehungsurlaub genommen (genau so lange wie ich Elterngeld bekam) und habe dann meine Stelle von 40 auf 30 Stunden reduziert. Habe jetzt einen Vertrag über 30 Stunden der unabhängig vom Erziehungsurlaub gilt. Heißt, ich kann in den nächsten Jahren immer 30 Stunden arbeiten. Allerdings kann es natürlich sein, das ich meinen 40 Stunden Vertrag nicht mehr bekomme, wenn ich das irgendwann möchte.
    Da wir aber auch mit dem Gehalt der 30 Stundenstelle super auskommen, ist das für mich ok so. Denn wenn meine Tochter irgendwann in die Schule geht, möchte ich am Nachmittag ein bißchen Zeit für sie haben, damit sie auch mal Freunde einladen kann etc. Wenn ich bis 17 Uhr arbeite muss sie nach der Schule bis zum Abendessen in die Betreuung. Das wäre mir nicht so recht.


    Gruß Annemarie

  • Elternzeit hiess früher Erziehungsurlaub ;)


    Wenn Du später wieder voll einsteigen willst, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Vertrag so formuliert und die Elternzeit beibehalten oder die Elternzeit wird verkürzt und Du lässt (sofern der AG das mitmacht) die Teilzeit befristen bis zum eigentlichen Ende der Elternzeit.