Wird fehlender Unterhalt über UVG aufgestockt?

  • Hallo!


    Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht den vollen Unterhalt zahlt, wird dann die Differenz über den Unterhaltsvorschuss aufgestockt?


    Oder werden die Zahlungen miteinander verrechnet?


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • soweit ich weiß, wird bis zur grenze vom unterhaltsvorschuß aufgestockt, würde mich aber nicht drauf festnageln lassen...

  • Sollte der KV nicht zahlen können wegen Mangelfall dann wird Unterhaltvorschuß aufgestockt.



    Bis 6 133€
    Von 6 - 12 180€


    Bekommst Du also 100€ dann steht Dir eine Aufstockung bis zum o.a. Betrag zu.

  • Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht den vollen Unterhalt zahlt, wird dann die Differenz über den Unterhaltsvorschuss aufgestockt?


    Oder werden die Zahlungen miteinander verrechnet?

    Äh ist Differenz und Verrechnen nicht das selbe :hae: :hae:


    Naja Egal


    UVG wird aufgestockt oder Verrechnet


    Bsp. Deinem Kind stehen 180 Euro zu


    1. Du bekommst 80 Euro vom KV , dann bekommst noch mal 100 vom JA


    2. Du bekommst 180 vom JA, der KV muß 80 Euro an JA zahlen nach deren Berechnung


    3. Du bekommst 180 vom JA und 80 vom KV, dann must Du 80 Euro ans JA zurück überweisen



    Vorteil liegt beim Beispiel 2, da wenn die Zahlungen vom KV schwanken immer der gleiche Beitrag kommt


    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • das problem ist aber die differenz zwischen unterhaltsvorschuß und mindestunterhalt nach ddt.


    da sind es, wenn mich nicht alles täuscht, 225€ für ein kind bis 5 in der ersten stufe. unterhaltsvorschuß sind für die gleiche gruppe 133e. aufgestockt wird bis zu den 133e, wenn der kv weniger zahlt. die differenz zwischen den 133 und den 225 wird nicht ausgeglichen. möglich wäre dafür wohngeld oder alg II

  • ja klar wirds da wieder angerechnet, wenn das geld nicht zum leben reicht, kommt man kaum über das alg II niveau, außer mit arbeit (und selbst das nicht immer)...

  • Also ich glaub UVG wird zum Wohngeld nicht mit dazugerechnet... mein Sohn bekommt Wohngeld.


    Wie ist es denn, wenn der KV sagt, er will die nächsten 7 Monate bezahlen (hat jetzt ein Jahr gar nicht gezahlt, Sohni bekommt UVG)... Muss ich dann UVG gleich einstellen lassen oder kann man das weiter laufen lassen, falls der Vater (was zu erwarten ist) recht unregelmäßig dann dann wieder gar nicht zahlt??


    LG
    Gewitterhexe

  • wenn er zahlt, muss das sofort bei allen stellen gemeldet werden, alles andere wäre sozialbetrug.
    kontoauszug kopieren und an unterhaltsvorschußkasse (oder wie auch immer das bei euch heißt) und wohngeldstelle schicken.
    wenn sich zahlungen überschneiden, ist es wahrscheinlich, dass das zuviel gezahlte zurück gezahlt werden muss.

  • Naja... ich meinte auch mit Abstimmung der UVG-Stelle den UVG weiter laufen lassen wegen zu erwartender Unregelmäßigkeit des KV. Natürlich nicht ohne das Wissen des Jugendamtes, das ist Sozialbetrug. Das ist mir klar.

  • geld nach uvg kannst du jederzeit wieder beantragen, geht auch eigentlich recht schnell, dass es bewilligt wird. und hat für dich den vorteil, dass du die 72 monate länger nutzen kannst.
    ruf mal im ja und frage, wie es aussieht, wenn er einen monat an dich zahlt, im nächsten nicht etc. die wissen am besten, wie man dann vorgeht

  • Danke für Eure Antworten!


    Aber richtig verstanden habe ich es noch nicht....


    Wenn der KV 200€ bezahlen muss, aber nur 110€ zahlen kann. Erhalte ich dann die restlichen 90€ als Unterhaltsvorschuß?


    Oder umgedreht:
    133€ UV + 67€ vom Vater?

  • hallo,


    nein. erstmal wird dass so gemacht. du bekommst 110 euro vom vater und UV sind dann nochmal 23 euro, sodass du auf die 133 euro kommst, was der UV für kinder bis zum vollendeten 5 lebensjahr beträgt.


    aber warum MUSS der vater 200 euro zahlen, wenn er nur 110 euro KANN?


    lg LucieLou

    "Mit jedem Kind beginnt der Tag von Null"

  • wenn er wirklich nicht mehr kann, sollte er eine abänderungssklage stellen, wo dann nochmal genau geprüft wird ob er wirklich nur die 110 euro zahlen kann...
    wenn er nicht mehr zahlen will aber theoretisch könnte, solltest du mal nett daraufhin weisen, ansonstens kannst du da auch andere mittel auffahren (ich find sowas hört sich immer sehr gemein an)...


    lg LucieLou

    "Mit jedem Kind beginnt der Tag von Null"

  • Ich habe es oben schon geschrieben. Du bekommst nie mehr als das Max. UVG gem. Alter des Kindes.
    Wenn Du eine Titel hast dann muss er bezahlen. Ob er kann oder nicht spielt keine Rolle.
    Dann muss er das abändern.
    UVG gibt es dann eigentlich nicht denn UVG bedingt das man alles getan hat um den Unterhalt einzufordern. (Beistandschaft, Rechtanwalt, etc.)
    Zuerst bist Du verpflichtet das Geld einzufordern was bei einem Titel sehr einfach ist.
    Titel muss aber schon rechtsgültig sein und nicht einfach ein Abkommen zwischen euch.
    In Deinem Fall ist eine Beistandschaft anzustreben.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()