mutter kind kur über den rententräger?

  • hallo, kann mir jemand mal helfen? wie beantragt man eine muki kur über den rententräger? ich war mit meinem sohn über die krankenkasse in einer muki reha, nach welcher zeit kann ich dann eine muki kur über den rententräger beantragen? mein zustand hat sich massiv verschlechtert. lieben dank

    Ich bin dick...Erotik braucht eben Platz! :-)

  • ich hab damals meine psychosomatische reha über den rententräger beantragt. die mutter und kind kur jedoch über die krankenkasse. frag doch mal bei caritas und co nach, wie du es machen sollst. rehas gehen aber meine ich über rententräger. lg und alles gute für dich und deinen sohn

  • :wink Bin auch gerade dabei eine MuKi zu beantragen. soweit ich weiß immer nach vier Jahren. Aber laufen denn die MuKi's nicht direkt über die Krankenkasse und die Reha ohne Kids über den Rententräger?? Ich bin der Meinung, dass die Rententräger keine MuKi fördern. Wenn Du sichergehen willst, würde ich direkt bei Deiner Krankenkasse nachfragen, die helfen Dir sicher gern. Sonst meld Dich nochmal, ich werd mich auch nochmal schlau machen.
    Viele Grüße :strahlen

  • Hallo Tanny,


    ich habe ein paar Verständnisfragen.


    Wann warst du zur Mutter-Kind-Maßnahme?
    Ward ihr damals beide Patienten?
    Bist du rentenversichert?

  • ich glaube man kann alles 4 jahre zur muki fahren, alleinerziehende vielleicht kürzer intervalle ?
    du kannst zur muki fahren, wenn du als mutter bedarf hast, aber auch umgkehrt, wenn das kind bedarf hat. dann bist du begleitperson oder im anderen fall das kind.
    es hat sich bei tanny aber so angehört, das es um sie geht und nicht ums kind.

  • Eine echte Mutter_Kind-kur in der sowohl die Mutter als auch das Kind behandelt werden kann gibts nur und ausschließlich über die KK....Und da gibts die Variante Vorsorgekur und RehaKur.... Beides als Mutter-Kind-Kur...


    Die Mutter ist dabei immer die Hauptperson - kInd wird nur mitbehandelt wenns nötig ist.


    Es gibt auch Reha- Kliniken in die man Kinder mitnehmen kann..- ist aber selten und die werden da nicht behandelt..


    Ist eine Kind die Hauptperson ist es eine Reha über RV oder eine Kinderheilbehandlung über die RV und die Muter ist nur Begleitperson und wird dort nicht behandelt.

  • Es gibt auch Reha- Kliniken in die man Kinder mitnehmen kann..- ist aber selten und die werden da nicht behandelt..





    Stimmt nicht ganz.Wenige Reha-Kliniken behandeln auch Kinder mit.


    Zumindest in psychosomatischen/psychotherapeutischen Rehas.

  • Eben--- Versuch mal in eine Reha für orthopädische Belange ein Kind mitzunehmen... geht schlichtweg nciht..


    Außerdem : hatte ich jetzt irgendwas anderes geschrieben als DU ?


    Ich hatte doch geschrieben , daß es selten ist... Und genau das bestätigst Du ja--


    Keine Rehaklinik behandelt irgendwelch körperlichen probleme ( zb Asthma beim Kind ) wenn Kind nicht die Reha bekommen hat sondern Mutter..... Und wenn ein Kind die Reha nicht bewilligt bekommen hat - also auch Patient ist wird das auch keine pschychologische Klinik machen.. Darf sie nämlich gar nicht... Die betreuen Kinder dann - ja aber mehr nicht..


    In Psychologischen Rehas mag das anders aussehen... Aber mal ehrlich - das ist nicht unbedingt das gros der Rehakliniken.... Dei meisten sind für Körperliche probleme zuständig..

  • Hallo zusammen, ein sehr interessanter thread für mich, da ich auch eine Mutter-Kind-Kur über die Rentenkasse beantragt habe. Habe erst mal meine KK angerufen, die haben mich gefragt, ob ich berufstätig bin. Ja bin ich. Mir wurde dann gesagt, dass es über die Rentenkasse geht, weil berufstätig?! Habe den Antrag ausgefüllt und weg damit. Nun hab ich die Ablehnung bekommen. Werde auf alle Fälle widersprechen, klar. Aber was mich jetzt bei dem Thread aufhorchen lies, hab ich das richtig verstanden. Die Rentenkasse ist zuständig, wenn es um Reha geht. Wenn es aber um Vorsorgemaßnahmen geht, die KK? Denn es stand auf dem Antrag schon Reha-Maßnahmen. Nur inzwischen habich das Gefühl, dass es sehr wohl Unterschiede gibt, wie es aufgelegt wird, oder bin ich da auf dem Holzweg? Vielleicht kann mir jemand etwas "Licht ins Dunkel" bringen.
    sonnige Grüße
    marisola

  • Eine Mutter-Kind-Kur kann als Vorsorgemaßnahme (§ 24 SGB V) oder als Reha-Maßnahme (§ 41 SGB V) beantragt werden, aber bitte immer bei der Krankenkasse!


    Die RV ist nur dann zuständig, wenn die Erwerbsfähigkeit gefährdet ist. Also bei der Kasse hartnäckig bleiben, auch wenn sie berufstätige Mütter gern an die RV 'abschieben'. Die RV bietet keine Mutter- oder Vater-Kind-Kuren an!


    Es empfiehlt sich, den Antrag über eine Beratungsstelle/Vermittlungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes (Rotes Kreuz, AWO etc.) führen zu lassen. Die helfen ggf. auch beim Widerspruch und kennen die geeigneten Kureinrichtungen.

    - Wer lächelt anstatt zu toben wird immer der Stärkere sein - :strahlen