Ist "er" Vater des Kindes?
:brille
Ist "er" Vater des Kindes?
:brille
@ grinsekatze: nein, steht aber auch oben, das er es NICHT ist.
Schau mal hier. Da gibt es einige Hinweise und Tipps zum Umgang mit derartigen Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz.
In Deinem Fall ist wohl nicht das Familiengericht, sondern die Zivilegericht zuständig. Allerdings sind Beschlüsse, in denen z.B. steht, dass bei Verstößen gegen Näherungsverbote und Kontaktaufnahmen (auch mit elektronischen Geräten, Handy ICQ u.ä.) bis zu 250.000 Euro verhängt werden können oftmals äußerst effektiv.
Der Kater :brille