400 Euro Job

  • Wie ist das eigentlich beim Minijob, also 400 Eurojob mit der Krankenversicherung und Renten/Arbeitslosenversicherung ?



    Ich habe eine Putzstelle im Privathaushalt für etwa 10 Stunden die Woche. Angemeldet bin ich bei der Minijobzentrale. Neulich habe ich eine Abrechnung gesehen zur Kenntnisnahme, wo pauschal von der Haus-



    herrin hin abgeführt wird. Und das steht auch KV/RV/ALV drauf. :frag



    Zahlt man mir da etwas in die KK und RV ein, oder soll ich mich mal an meine KK wenden, denn ich zahle ja meinen freiwilligen Beitrag selbst. Und der ist nicht gerade gering...



    Vielen Dank für Eure Hilfen.

  • hallo,


    bei einem 400euro job bist du NICHT krankenversichert und zahlst auch keine sozialabgaben.


    das geht erst ab 401euro, dort werden die versicherungen und abgaben abgeführt und du kommst auf einen netto betrag von ca. 350euro.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • ...dankeschön, casha.



    War mir eigentlich so bekannt, ich war und bin nur etwas verunsichert, weil da Zeitraum 01.10. bis 31.12.2009 stand und unter KV/RV ein Betrag um die 45 Euro stand...



    Weißt du denn zufällig, was das dann war ??

  • keine ahnung, aber ich weiß, daß ein arbeitgeber bei pauschal 400eur z.b. eine pauschalabgabe i.h.v. 120euro leistet. das erscheint dann bei mir z.b. auch auf dem gehaltszettel.


    ich bin im moment in ähnlicher situation: arbeite für pauschal 400euro, und muß mich jetzt selbst krankenversichern, weil cheffe sich mit dem thema "401euro job" nicht beschäftigen mag, obwohl er dadurch auch ca. 40euro/monat sparen würde..... :frag


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Das ist der Betrag, der seitens des Arbeitgebers abgeführt wird. Das bedeutet aber nicht, dass Du dadurch versichert wirst.


    Rentenbeiträge kannst Du aufstocken. Dann zahlst Du die Differenz zwischen dem Beitrag eines geringfügig Beschäftigten und einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem selbst und Dir werden die Rentenzeiten angerechnet.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • @ mmh : :thanks:



    Wird dadurch denn mein zweifelsohne hoher freiwilliger Beitrag, den ich ja selber bezahle in die KK, etwa etwas geringer, weißt du da Näheres ??

  • Nein, das eine hat mit dem anderen nix zutun.
    Es geht bei der Aufstockung der Rentenbeiträge lediglich darum, dass Du irgendwann, wenn Du im Rentenalter bist, auch die Anrechenzeiten, die für den Erhalt von Rente erforderlich sind, zusammen hast.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Kann meinen Vorrednern nur zustimmen:


    Minijobs (bis 400 €) sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung,
    aber: der Arbeitgeber hat pauschale Abgaben für RV, KV, Umlagekasse, Insolvenzumlage, pauschale LSt zu zahlen (an die Minijob-zentrale, z.Zt. insgesamt rd 31%))


    Diese Beiträge begründen aber keinerlei Anspruch für den Arbeitnehmer.


    Hinsichtlich der RV kann der AN aufstocken - von der pauschalen Abgaben 15% auf den vollen Satz von 19,9 %,
    man hätte damit also einen eigenen Beitrag 4,9% (= 19,60 €) und damit einen geringeren Auszahlungsbetrag von [400 € - 19,60 € ] = 380,40 €
    Diese Wahl kann man nur einmal treffen und ist dann bis zur Ende dieses Beschäftigungsverhältnisses dran gebunden,
    d.h. man kann nicht immer hin und her wechseln, erst wieder bei einer neuen Stelle.
    Vorteil:
    a) eigene Rentenzeiten und (Mini-)Rentenbeiträge
    b) falls ein Riester-Vertrag gegeben ist, oder geplant, ist dies bei Minijob möglich, da dieser bei Aufstockung als rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gilt
    (Hinweis: Riester-Vertrag geht nur, wenn man rentenversicherungspflichtig beschäftigt ist)


    Hinsichtlich der LSt gibt es die Wahlmöglichkeit (jährlich änderbar), ob
    a) der Arbeitgeber pauschale Lst (2%) abführt
    b) oder man auf Lst-Karte mit "normaler Lohnsteuerberechnung" arbeitet -
    Ist vorteilhaft - denn wenn man sonst keinen Verdienst hat, fällt dann keine Steuer an - sonst: mindert sich der Auszahlungsbetrag


    :tuedelue

    Man wird nicht älter, sondern besser

  • Red doch mal mit deinem Arbeitgeber, ob du nicht etwas mehr als 400 € verdienen kannst, wärest dann für kleines Geld Pflichtmitglied in der gesetzlichen KV,
    entsprechende Vergleichsrechner kannst du googlen, Stichwort Knappschaft Bochum oder Minijobzentrale, der Mehraufwand für den AG ist minimal.
    LG
    hansjosef