Was den Vater unterschreiben lassen?

  • Update:
    Wir haben das Facharzt-Attest.
    Tochterkind hat nach tiefem Durchatmen mit ihrem Vater gesprochen - er unterschreibt.


    Schön. Das hört sich doch gut an. Und jetzt kann das eigentliche Problem angegangen werden: die Erkrankung.


    Und ansonsten gilt schon: Bei solchen Dingen braucht es die Unterschriften beider Sorgeberechtigten. Natürlich kann man das umgehen - das kann aber schnell auf einen zurückfallen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Und ansonsten gilt schon: Bei solchen Dingen braucht es die Unterschriften beider Sorgeberechtigten. Natürlich kann man das umgehen - das kann aber schnell auf einen zurückfallen.


    Ähem, also ich war mehrmals mit meinen Kids zur Reha, über KK und RV, ich wußte nicht, daß Ex mit unterschreiben hätte müssen? Es wurde auch nicht nach seiner Unterschrift gefragt, selbst als ich fragte, wo der Vater unterschreiben muß, wurde mir gesagt, daß es gar nicht vorgesehen wäre, daß beide Eltern unterschreiben müssen, wenn derjenige den Antrag stellt, bei dem das Kind lebt. Eine Reha wäre ja keine OP und die ärztliche Notwendigkeit stünde im Attest. Mein Anwalt (den ich zu dem Zeitpunkt hatte wegs der Scheidung bestätigte mir das).
    Das interessiert mich nun wirklich, wo genau das nun steht, daß für eine Reha beide unterschreiben müssen (es wurde allerdings eingeräumt, daß wenn in der Reha eine Untersuchung mit narkose stattfinden würde, müsse der Vater zu dem Eingriff selber auf jeden fall seine Unterschrift geben und würde in dem Fall von der Reha-Klinik angeschrieben).

  • Das ist jetzt off topic, Darleena-Mama...


    1. Ein ärztliches Attest ersetzt nicht das Sorgerecht der Eltern. Auch eine medizinische Notwendigkeit letztlich erst, wenn diese vom Gericht festgestellt wird (im schlimmsten Falle - man erinnere sich an die Fälle wo Eltern als Mitglieder der Zeugen Jehovas die Bluttransfusion bei ihrem Kind nach einem Unfall verweigerten ...), außer halt im Notfall, wo der "gesunde Menschenverstand" eingesetzt werden darf ...
    2. Niemand muss Dich auf die Inhalte des Sorgerechts aufmerksam machen. Das richtige Umgehen mit dem Sorgerecht unterliegt Deiner Obliegenheit. Mit Deiner Unterschrift signalisierst Du dem Unterschriftennehmer ggfls. das Einverständnis beider Sorgeberechtigten. Wenn der Dich im Nachhinein an den Kanthaken nimmt, zappelst Du ...
    3. Ob eine Reha unter das Sorgerecht fällt, kann unterschiedlich beurteilt werden. Wenn aber jemand dafür über Wochen aus der Schule genommen werden muss und eine Alternative besteht, dann sehe ich das immer als einen Sorgerechtsfall an. (Letztlich: Eine Reha kann man machen, muss aber nicht ...)
    4. Jede Unterschrift besagt: Hier wird ein Vertrag geschlossen mit rechtswirksamen Folgen. Bei Geringfügigkeiten wie einem Zahnarztbohren steht keiner mit einem Vertrag da. Also ist allein schon die Unterschrift ein Zeichen für zumindest die Nähe zu einem Sorgerechtsfall und eine Entfernung vom "Alltagsgeschäft".


    Diejenigen, die nach einer Unterschrift fragen, sichern sich damit bewusst dagegen ab, später wg. "Nichtwissen" und "Unkenntnis" verklagt zu werden und ggfls. auf Einhaltung eines Vertrages mit Zahlungsbedingungen usw. Sie machen das, weil es eben nicht "ein Geschäft über die Ladentheke" ist...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 2. Niemand muss Dich auf die Inhalte des Sorgerechts aufmerksam machen. Das richtige Umgehen mit dem Sorgerecht unterliegt Deiner Obliegenheit.


    selbst als ich fragte, wo der Vater unterschreiben muß, wurde mir gesagt, daß es gar nicht vorgesehen wäre, daß beide Eltern unterschreiben müssen, wenn derjenige den Antrag stellt, bei dem das Kind lebt. Eine Reha wäre ja keine OP und die ärztliche Notwendigkeit stünde im Attest. Mein Anwalt (den ich zu dem Zeitpunkt hatte wegs der Scheidung bestätigte mir das).


    was genau sollte sie noch machen? :hae:

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Wir haben das Facharzt-Attest.
    Tochterkind hat nach tiefem Durchatmen mit ihrem Vater gesprochen - er unterschreibt.


    :daumen
    Ich finde, dass das gut gelaufen ist, sowohl, was das Attest anbelangt, als auch das Gespräch zwischen Tochter und Vater.

  • was genau sollte sie noch machen? :hae:


    Den anderen Elternteil informieren. Und entweder dem Anwalt genau zuhören oder den Anwalt gelegentlich wechseln.
    (Wie gesagt - das ist off topic und keiner weiß, was hier "Reha" heißt - Zeit, Bedingungen. Alter des Kindes usw.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Das ärztliche Attest war jetzt nur auf die Reha bezogen und nicht auf anderes. Es ging rein um die Reha, jede weitergehende Untersuchung in Form eines Eingriffs hätte natürlich der Unterschrift des anderen Sorgeberechtigten benötigt.
    .

    Zitat

    2. Niemand muss Dich auf die Inhalte des Sorgerechts aufmerksam machen. Das richtige Umgehen mit dem Sorgerecht unterliegt Deiner Obliegenheit. Mit Deiner Unterschrift signalisierst Du dem Unterschriftennehmer ggfls. das Einverständnis beider Sorgeberechtigten. Wenn der Dich im Nachhinein an den Kanthaken nimmt, zappelst Du ...


    Mein Anwalt sagt nein, denn die Reha war medizinisch notwendig, es wurde aber kein Eingriff an dem Körper des Kindes vorgenommen, der einer Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten notwendig gemacht hätte.Ich denke, wenn Ex dagegen angegangen wäre, hätte er allenfalls vom Richter nen Rüffel bekommen, weil die Reha medizinisch unumgänglich war.
    .

    Zitat

    3. Ob eine Reha unter das Sorgerecht fällt, kann unterschiedlich beurteilt werden. Wenn aber jemand dafür über Wochen aus der Schule genommen werden muss und eine Alternative besteht, dann sehe ich das immer als einen Sorgerechtsfall an. (Letztlich: Eine Reha kann man machen, muss aber nicht ...)


    Eine Alternative hat man nicht, man bekommt von den Rehakliniken einen verbindlichen Termin mitgeteilt und hat kein Anrecht in den ferien zu fahren, weil in jeder Kinder-Reha-Klinik Schulunterricht stattfindet (über die Qualität kann man streiten, aber selbst die Schule zu Hause kann nicht auf eine Reha in den Ferien bestehen, sie muß freigeben, weil es eine medizinisch notwendige Maßnahme ist). Sicher muß man eine Reha nicht machen, sie würde aber sicher nicht bewilligt werden, wenn sie nicht notwendig wäre (die Kostenträger schmeißen so etwas nicht hinterher, sondern geben lieber Ablehnungen raus und wenn eine Reha bewilligt wird, dann ist sie eine notwendige medizinische Maßnahme).
    .
    Ich sehe ein Zahnarztbohren nicht als weniger geringfügig an als eine Reha, denn ein Zahnarztbohren ist sozusagen ein Eingriff am Körper des Kindes selbst, eine Reha nicht, beides sehe ich im Falle des Falles als notwendig an. Aber es ist das erste mal, daß ich lese, daß eine Reha von der Unterschrift BEIDER Sorgeberechtigter abhängt, das ist mir neu (es sei denn, in der Reha finden Untersuchungen statt, die sozusagen als Eingriff in den Körper gewertet werden, so daß hierfür die Einwilligung beider Sorgeberechtigter notwendig ist, genauso, wie wenn das Kind in einem örtlichen Krankenhaus einen Eingriff hätte).
    Ich frag jetzt mal ganz platt, müssen auch beide Sorgeberechtigte für einen kurzzeitigen (bis 4 Wochen) Krankenhausaufenthalt unterschreiben, wenn kein Eingriff stattfindet, sondern eben "nur" Diagnostik und "leichte" Untersuchungen?

  • Darleena-Mama, wir streiten um des Kaisers Bart und sind nicht am Thema der TS-Starterin dran. Ich hatte oben vier Punkte geschrieben. Lies sie nochmals durch. Deine Fragen sind dort bereits erläutert - in den Punkten, die Du nicht zitierst.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Den anderen Elternteil informieren. Und entweder dem Anwalt genau zuhören oder den Anwalt gelegentlich wechseln.
    (Wie gesagt - das ist off topic und keiner weiß, was hier "Reha" heißt - Zeit, Bedingungen. Alter des Kindes usw.)


    Reha bedeutet in dem Fall, wie schon geschrieben, Kinder-Reha, eine stationäre Aufnahme in einer Reha-Klinik für Kinder über eine gewisse Zeit um die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern, eine verbesserte Medikamenteneinstellung zu erzielen und damit eine Chance auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands zu erreichen. das ist eine stationäre Reha, egal ob Kinder-Reha oder Erwachsenen-Reha.Ansonsten wäre es eine Vorsorgekur, um eine Krankheit zu verhüten.

  • Zitat

    Darleena-Mama, wir streiten um des Kaisers Bart und sind nicht am Thema der TS-Starterin dran


    Aber es ging doch um die Unterschrift des Vaters für eine Reha????
    Ok, nochmal anders gefragt und ich denke, das würde dann doch sehr viele interessieren, das hieße im Endeffekt muß dann das sorgeberechtigte Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt nicht hat, auch erst einer Muki/VaKi-Kur zustimmen, bevor Mutter oder Vater mit Kind in Kur fahren darf? Sonst würde man sozusagen am Haken zappeln, wenn keine Zustimmung vorliegt?

  • Eine Mutter-Kind-Kur ist auf drei Wochen angesetzt und ist juristisch eher wie ein Urlaub zu sehen. Den Urlaub brauchst Du nur kundzutun, nicht genehmigen lassen. Eine Rehabilitation, eine Wiederherstellungsmaßnahme ist da deutlich mehr und liegt an der Grenze dessen, was das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft.
    Kein Hahn kräht danach - bis der Umgangselternteil klagt. Dann hat der andere Elternteil das Problem ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Eine Reha wird je nach Kostenträger für 3-6 Wochen genehmigt, ich fahre mit meinen Kids fast jährlich für 4 Wochen (über die RV) bzw. 3 Wochen (über die KK) zur Kinder-Reha.
    Bei Muki(VaKi)-Kuren unterscheidet man auch zwischen Vorsorge-Muki(VaKi)-Kur und Reha-Muki(VaKi)-Kur, die Kuren werden meist für 3 Wochen bewilligt, können aber auch von vornherein für 4 Wochen bewilligt werden, meine längste Muki-Kur ging 5 Wochen (4 Wochen plus Verlängerung).
    Kann es sein, daß du unter Reha einen Langzeitaufenthalt verstehst?

  • Darleena-Mama, ich habe doch jetzt mehrfach gesagt, wo der Knackpunkt liegt. Knösel doch jetzt hier nicht noch die 23 verschiedenen Sorten von Mu-Ki-Kuren auf. Es ändert nichts an den oben geschriebenen Tatsachen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • eine verbesserte Medikamenteneinstellung zu erzielen

    Allein dieser grundlegende medizinische Vorgang, der ganz sicher einen "Eingriff in den Körper" darstellt, bedarf der Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.


    PS
    Das GSR heisst Gemeinsam, d.h. ist es dabei irrelevant, wo das Kind seinen "Lebensmittelpunkt" hat.

  • Zitat

    Allein dieser grundlegende medizinische Vorgang, der ganz sicher einen "Eingriff in den Körper" darstellt, bedarf der Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils.


    Da kommt es meines Wissens auf die Medikamente und dem Grund der Einnahme an. In unserm Fall ging es um lebensnotwendige Medikamente, die so eingestellt werden sollten, daß der meiste Nutzen mit den wenigstens Nebenwirkungen erzielt wird. Die Medikamente waren und sind umungänglich, das weiß auch der Vater, das Kind hat sie vorher schon genommen, es war nur nicht gut drauf eingestellt.

    Zitat

    Das GSR heisst Gemeinsam


    das ist mir klar, in unserm Fall ist mein Ex über alles informiert was unser Kind betrifft, den Vater meiner anderen Kinder interessierts nicht die Bohne, ich weiß nichtmal, wo er sich momentan auf dieser Welt aufhält, von daher hab ich auch mit erstgenanntem gemeinsames Sorgerecht (bis auf mittlerweile die medizinische Sorge, das drösel ich jetzt aber nicht auf, steht irgendwo im Forum, zum Zeitpunkt der letzten reha hatte ich die medizinische Sorge aber noch nicht alleine) und mit zweitgenanntem nicht, sondern da habe ich das alleinige Sorgerecht.

  • Krankenhäuser behandeln Patienten; sie erörtern keine juristischen Sachfragen auf höchstrichterlicher Ebene, sondern sichern sich ab. Eine Kann-Bestimmung lässt sich bei einem minderjährigen Kind daher sehr leicht aushebeln, indem man bei einer planbaren OP die Zustimmung wegen nicht erfolgter Aufklärung vorerst einfach verweigert. Kein (!) Arzt wird daraufhin sagen "Naja, wenn das Kind selbst einverstanden ist, können wir uns die Zustimmung des mitsorgeberechtigten Vaters ja auch schenken".


    Also mir wäre es zu blöd ohne Hintergrundwissen mit der Stecknadel im Heuhaufen rumzustochern... kommen doch nix außer Unterstellungen raus.
    Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich darauf eingehe?

    Weswegen hat denn der Vater mitunterschreiben müssen??? Ich hab noch für keine Kinder-Reha die Unterschrift gebraucht von Ex, weder bei der Krankenkasse, noch bei der Rentenversicherung.


    Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Nach meinem Verständnis bedeutet dies, dass ich bestimmte Dinge, angefangen von Mutter-Kind-Kur über Reha oder OP, von ihm mitgetragen wissen möchte. Deshalb soll er den Antrag mitunterschreiben.
    Weitere Aspekte hat ja Volleybap geschildert.


    Bitte habe Verständnis, dass ich hier keine Was-Wäre-Wenn-Fragen erörtern möchte. Danke.


    Natürlich kann man das umgehen - das kann aber schnell auf einen zurückfallen.


    Hier nicht. Tut jetzt aber auch nix zur Sache.


    Ich finde, dass das gut gelaufen ist, sowohl, was das Attest anbelangt, als auch das Gespräch zwischen Tochter und Vater.


    Ja, vor allem blieb mir der Spagat zwischen elterlicher Solidarität/Zusammenarbeit und ihrer Bitte, nicht viel zu sagen, erspart...

  • Mit meinem verstauchten Fuß habe ich zuviel Zeit zum Nachdenken.


    Ich mache mir Vorwürfe, das Mädl nicht genug "geschützt" zu haben,
    mache mir Vorwürfe, weil ich den Vater nicht mehr in die Verantwortung genommen habe - ihn sein Ding habe machen lassen.


    Ich habe Angst um Junior - der ist genau so sensibel.

  • Update: Ihre Reha ist genehmigt worden - in einem ganz anderen Haus, meine unter Hinweis auf die 4-Jahres-Frist abgelehnt. :nawarte::nawarte: Widerspruch!


    Drückt mir bitte die Daumen, dass im Laufe der nächsten Woche die Zusage kommt.
    Das Haus, welches für die Große vom RV-Träger genehmigt wurde, hat einen hervorragenden Ruf - bei Kindern mit Eßstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und orthopädischen Problemen... :crazy
    ... Tochterkind hat keine orthopädischen Probleme, ist nicht verhaltensauffällig und hat keinerlei Gewichtsprobleme - weder in die eine noch in die andere Richtung. :anbet:anbet:D
    O-Ton der Oberärztin, mit der ich telefoniert hatte: "Sie müßten bei der Problematik mit aufgenommen werden, allerdings wären Sie in einem Fachklinikum besser aufgehoben." :crazy